Danke
Liebe Mitleser,
an dieser Stelle möchte ich mich auch nochmal öffentlich für die breite Unterstützung bedanken, die meine Anfrage nach einer Heiratseintragung hervorgerufen hat! Es ist doch schön, solche Hilfsbereitschaft zu erfahren.
Unter diesem Thema wurde im Forum mal die Frage gestellt, warum teilweise der vorgedruckte Text der Registereintragung gestrichen und die Ereignis als Randnotiz beurkundet wurde.
Der Standesbeamte hat den Text gestrichen, wenn das Ereignis nicht auf dem üblichen Weg zur Beurkundung kam oder das Ereignis selbst ungewöhnlich war. Entweder wurde dann nur ein Teil gestrichen, wenn das Ereignis im Rest noch zu beurkunden war. Oder eben alles, wenn es gar nicht passte. So führte eine schriftliche Anzeige einer Geburt oder eines Todesfalles (im Gegensatz zur standardmäßig vorgesehenen mündlichen) zur Streichung von wenigen Worten am Anfang, während bei einer Totgeburt immer der ganze vorgedruckte Text gestrichen wurde und die Beurkundung am Rand daneben erfolgte. Bei Heiraten habe ich noch keine Streichungen gesehen, weil man eben nur heiraten konnte, wenn man die Vorgaben des Standesamtes erfüllte. Bei Heiraten findet man nur manchmal Berichtigungen, Scheidungen und Namensänderungen als nachträgliche Randbemerkung. Regelmäßig ist auch zu finden, dass ein Jude nach der nationalsozialistischen Gesetzgebung den zusätzlichen Vornamen Israel oder Sara 1938 zwangsweise annehmen musste, soweit sie nicht einen bereits nach Einschätzung der Nazis typischen jüdischen Vornamen trugen. Das wurde auch fein säuberlich im Standesamtsregister eingetragen.
VG Schimmi
Liebe Mitleser,
an dieser Stelle möchte ich mich auch nochmal öffentlich für die breite Unterstützung bedanken, die meine Anfrage nach einer Heiratseintragung hervorgerufen hat! Es ist doch schön, solche Hilfsbereitschaft zu erfahren.
Unter diesem Thema wurde im Forum mal die Frage gestellt, warum teilweise der vorgedruckte Text der Registereintragung gestrichen und die Ereignis als Randnotiz beurkundet wurde.
Der Standesbeamte hat den Text gestrichen, wenn das Ereignis nicht auf dem üblichen Weg zur Beurkundung kam oder das Ereignis selbst ungewöhnlich war. Entweder wurde dann nur ein Teil gestrichen, wenn das Ereignis im Rest noch zu beurkunden war. Oder eben alles, wenn es gar nicht passte. So führte eine schriftliche Anzeige einer Geburt oder eines Todesfalles (im Gegensatz zur standardmäßig vorgesehenen mündlichen) zur Streichung von wenigen Worten am Anfang, während bei einer Totgeburt immer der ganze vorgedruckte Text gestrichen wurde und die Beurkundung am Rand daneben erfolgte. Bei Heiraten habe ich noch keine Streichungen gesehen, weil man eben nur heiraten konnte, wenn man die Vorgaben des Standesamtes erfüllte. Bei Heiraten findet man nur manchmal Berichtigungen, Scheidungen und Namensänderungen als nachträgliche Randbemerkung. Regelmäßig ist auch zu finden, dass ein Jude nach der nationalsozialistischen Gesetzgebung den zusätzlichen Vornamen Israel oder Sara 1938 zwangsweise annehmen musste, soweit sie nicht einen bereits nach Einschätzung der Nazis typischen jüdischen Vornamen trugen. Das wurde auch fein säuberlich im Standesamtsregister eingetragen.
VG Schimmi
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