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Alt 22.07.2018, 15:54
Ehnradun Ehnradun ist offline
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Alles klar, danke euch beiden! Jetzt ergibt das Sinn und ich brauche da auch nicht weiter nachzuforschen. Wenn es nur bis zum o.g. Ahn von ihm geht, sind etwaige Cousinen eh raus. :-)


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Ich wusste nicht, dass man heutzutage rückwirkend für einen Ahnen ein Wappen stiften kann. Ich dachte, das wäre dann immer nur für einen selbst + Nachkommen. Würde man also eines stiften wollen, immer dem ältesten bekannten Vertreter angedeihen?



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Keine Sorge Dieter, mir geht es nicht um die Wappenführung. Die Grundsätze der Heraldik sind mir dann doch seit paar Jahren vertraut 0:-) .. Im Zuge des Stammbaums stieß ich nur darauf und hätte es interessant gefunden, wenn das zusammen gepasst hätte.



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Vielen Dank für die Links! Gerade das Kleeblatt hat es sehr anschaulicht erklärt, dass auch Frauen, sofern deren Männer ihren Namen annehmen, ein Wappen weitergeben können.
Genau, "Hübner" wurde angeführt, damit ich den Unterschied bei den zur Führung Berechtigten verstehe. :-)

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Eine Frage hätte ich jetzt aber noch, die mir die Übersicht nicht erklären konnte:


Wenn Wappenstifter Mann1 Nachname "Gen" mit Frau1 zwei Kinder hat, Mann2 und Frau2,

Mann2 eine Tochter zeugt -> Frau3 -> kein "Gen"

Frau2 einen Sohn zeugt -> Mann 3 -> kein "Gen"
deren Kinder eine Ehe dritten Grades schließen, auf dem Grund des Wappenstifters Mann1 wohnen und daher auch den Namen ihres Urgroßvaters "Gen" annehmen .. sind sie dann erneut berechtigt, ein Wappen zu führen? Oder reicht die Unterbrechung des Nachnamens aus, trotz Abstammung vom Stifter und des Wappenstiftersnachnamens, jegliche Berechtigung zu verlieren?

Geändert von Ehnradun (22.07.2018 um 15:55 Uhr)
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