§ d
Wiederhole ich auch den Inhalt Meines
Testaments, nach welchem Meine Erben
wie Ich sie im Eingange des 6. § genannt,
verbunden seyn sollen Meiner
Domainen Kammer die nach dem Etat
bestimmten Besoldungen lebenslänglich
zu geben, auch Meiner Dienerschaft
das ihnen bestimmte Traktament und
und alle auf Meinem Chatouil-Etat
aufgeführte Zulagen und Gnaden Jahres
Gehalten, den Empfängern lebenswierig
reichen zu lassen
Berlin, den 20 Juli 1808
D.D. August Ferdinand, Prinz von Preussen
des ritterlichen Johanniterorden von
Der Ballei Brandenburg Meister.
Geändert von Buchstütze (17.10.2020 um 17:05 Uhr)
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