Familienname mit in die Ehe gebrachter Kinder

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  • thoschi
    Neuer Benutzer
    • 06.02.2019
    • 2

    Familienname mit in die Ehe gebrachter Kinder

    Hallo miteinander,

    ich bin relativ neu im Forum. Ich beschäftige mich seit ca. einem Jahr mit meinen Vorfahren aus Urbach und Bretzenacker, Württemberg. Bei meiner Ahnenforschung bin ich auf auf eine Frage gestoßen, bei der mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.

    Welchen Familiennamen trugen unehelich geborene Kinder, wenn die Mutter sie später in eine Ehe mitbrachte? Den Mädchennamen der Mutter, später automatisch den des neuen Ehemanns? Musste er sie adoptieren o.ä.?
    Ich habe leider nur die handschriftlichen Notizen meines verstorbenen Vaters, aus dem es nicht hervorgeht.


    Grund für meine Frage ist ein Kind (*1881) meiner Urgroßmutter, das sie unehelich bekommen hat und mit in die Ehe brachte. Der Ehemann war nicht der leibliche Vater. Das Kind lebte dann kurze Zeit bei meinen Urgroßeltern in Urbach, anschließend bei Bekannten in Bretzenacker. Mit diesen Bekannten ist das Kind dann im Alter von 12 Jahren in die USA ausgewandert. In den Auswanderungslisten habe ich nichts gefunden.


    Das waren für heutige Verhältnisse damals schon etwas befremdliche Vorgänge

    Vielen Dank

    Thomas
    Liebe Grüße aus Baden-Württemberg



    Thomas
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1500

    #2
    In der Regel behielten uneheliche Kinder bei späterer Heirat der Mutter deren Mädchennamen. Es sei denn, der Ehemann erkannte sie als eigenes Kind an.
    Ich habe aber auch schon gesehen, dass das in die Ehe eingebrachte Kind später als >>"Mädchenname der Mutter" genannt "Nachname des Stiefvaters"<< geführt wurde, in meinem Fall ein unehelicher (Stief-)Sohn bei seiner Heirat. Später wurde nur noch der Nachname des Stiefvaters genannt - ob das üblich oder Schlamperei war, kann ich leider nicht sagen.
    Gruß Asphaltblume

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    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Moinsen Thomas, ...für heutige Verhältnisse damals schon etwas befremdliche Vorgänge..., bestimmt, aber solche Irrungen und Wirrungen gibt es zuhauf...*leider*. Uneheliche Kinder erhielten i.d.R. den Familiennamen der Mutter. Jetzt aus meiner eigenen Forschung: Jürgen Frahm, unehlicher Sohn der Margaretha Frahm. Sie heiratet später einen Hinrich Stolley. In späteren Aufzeichnungen findet sich später Jürgen Frahm genannt Stolley. Letztlich hat sich der Name Stolley eingeschlichen, so dass er im KB als Jürgen Stolley verzeichnet ist. Aber bei solchen Fällen, muss man meist auf *Freund Zufall* hoffen*. Oft genug liegt die Lösung auf einem ganz anderen Gleis, gerade was Vor- und Familiennamen anbelangt.
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


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      • Ingenieur
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2012
        • 279

        #4
        Einbenennung
        Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden. Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes, welches von der Namensänderung betroffen ist, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat (wird im Falle der Minderjährigkeit ggf. durch einen Ergänzungspfleger vertreten).

        Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden (ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehängt werden).

        Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird.

        Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_(Deutschland)

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        • thoschi
          Neuer Benutzer
          • 06.02.2019
          • 2

          #5
          Vielen Dank für die Antworten hinsichtlich meiner Frage.

          Offensichtlich wurde die Namensregleung in früheren Zeiten unterschiedlich gehandhabt und nicht so eng gesehen.

          Ich denke, ich muss mir, für weitere Informationen über den ausgewanderten 12-jährigen, die alten Aufzeichnung besorgen und dort etwas recherchieren. Vielleicht hab' ich ja Glück.


          Viele Grüße aus Baden-Württemberg

          Thomas
          Liebe Grüße aus Baden-Württemberg



          Thomas

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          • wimper
            Erfahrener Benutzer
            • 28.05.2010
            • 135

            #6
            Zitat von thoschi Beitrag anzeigen
            Offensichtlich wurde die Namensregleung in früheren Zeiten unterschiedlich gehandhabt und nicht so eng gesehen.
            Es handelt sich ja um Zeiten, in denen es keine Verzeichnisse wie die heutigen Personenstandsregister beim Standesamt oder das Melderegister gab. Zudem kam hinzu, dass viele nicht oder nur wenig Lesen und Schreiben konnten. Selbst bei Pfarrern scheint mir die Schreibkompetenz nicht immer sonderlich gut ausgeprägt gewesen zu sein. Dadurch gab es dann natürlich zum einen unterschiedliche Schreibweisen von Namen und zum anderen war es durch die fehlende Registratur möglich, dass einige halt andere Namen verwendet haben. Möglicherweise auch, weil sie von ihrem "richtigen" Namen nichts wussten.
            Bei meinen Vorfahren gibt es den Fall, dass jemand unehelich geboren worden ist und dabei den Namen der Mutter trägt. Diese hat kurze Zeit darauf jemanden geheiratet. Das Kind ist zum Bruder des Ehemanns in einen etwa 60 km entfernten Ort gekommen und dort aufgewachsen. Bei der Konfirmation wurden zwei Nachnamen angegeben in der Form "[Nachname des Onkels] (eigentlicher Nachname)". Aber schon bei der Hochzeit findet sich dann nur noch der Nachname des Onkels. Dieser wurde sogar als Vater angegeben! Das wurde dann beim Beerdigungseintrag wiederholt.
            FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
            FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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            • Eva64
              Erfahrener Benutzer
              • 08.07.2006
              • 809

              #7
              Zitat von wimper Beitrag anzeigen
              Es handelt sich ja um Zeiten, in denen es keine Verzeichnisse wie die heutigen Personenstandsregister beim Standesamt oder das Melderegister gab. Zudem kam hinzu, dass viele nicht oder nur wenig Lesen und Schreiben konnten. Selbst bei Pfarrern scheint mir die Schreibkompetenz nicht immer sonderlich gut ausgeprägt gewesen zu sein. Dadurch gab es dann natürlich zum einen unterschiedliche Schreibweisen von Namen und zum anderen war es durch die fehlende Registratur möglich, dass einige halt andere Namen verwendet haben. Möglicherweise auch, weil sie von ihrem "richtigen" Namen nichts wussten.
              Wir befinden uns aber beim Fragesteller Ende des 19. Jahrhunderts und da gab es sehr wohl Personenstandsregister. Seit 1875 nicht mehr nur kirchliche sondern auch standesamtliche. In Württemberg gibt es schon lange davor die Schulpflicht. Die Kinder waren verpflichtet in die Schule zu gehen und wenn sie nicht grundsätzlich Probleme mit dem Lesen und Schreiben hatten, konnte das auch jeder.


              Ich denke, ich muss mir, für weitere Informationen über den ausgewanderten 12-jährigen, die alten Aufzeichnung besorgen und dort etwas recherchieren. Vielleicht hab' ich ja Glück.
              Hallo Thomas,
              vielleicht wirst du auf dem Standesamt fündig? Da gibt es ja Familienregister und da sollte das Kind auch in irgendeiner Form auftauchen.


              Ich habe aus der Zeit ca. 20 Jahre früher (auch im Remstal) mal einen Eintrag im kirchlichen Familienregister, in dem der Pfarrer vermerkt hat, dass das Kind den Namen des Vaters führen darf, auch wenn er nicht von ihm abstammt. Da kommt es wirklich sehr auf den Pfarrer an wie viel Mühe er sich gab mit der Führung der Register.
              Viel Erfolg
              Eva

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              • wimper
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2010
                • 135

                #8
                Zitat von Eva64 Beitrag anzeigen
                Wir befinden uns aber beim Fragesteller Ende des 19. Jahrhunderts und da gab es sehr wohl Personenstandsregister. Seit 1875 nicht mehr nur kirchliche sondern auch standesamtliche. In Württemberg gibt es schon lange davor die Schulpflicht. Die Kinder waren verpflichtet in die Schule zu gehen und wenn sie nicht grundsätzlich Probleme mit dem Lesen und Schreiben hatten, konnte das auch jeder.
                Das ist mir sehr wohl bekannt. Dennoch würde ich nicht davon ausgehen, dass immer alles exakt so gemacht wurde, wie es hätte gemacht werden sollen. Mein Familienname ist ein Beispiel dafür: Die Schreibung meines Familiennamens änderte sich beim Geburtseintrag meines Urgroßvaters in ein und demselben Standesamt. Kurz zuvor heiratete sein Vater seine Mutter. Da wurde er noch so geschrieben, wie bei der Geburt des Vaters. So etwas sollte eigentlich nicht mehr vorkommen, tat es aber.


                Zudem wurden Auswanderungslisten vermutlich nicht mit den Standesamteinträgen abgeglichen. Wenn dem Kind gesagt wurde, sein Nachname sei X, weshalb sollte es daran zweifeln? Oder jemand anderes, bspw. die Schule?
                FN in Mecklenburg u.a.: Baustian, Berlin, Biermann, Bohnhof, Boy/Boi, Borchert, Brandt, Gam(m)elin, Gottschalk, Haecker, Harbrecht, Hartig, Helms, Hoh, Howe/Hobe, Jörss, Klevenow, Köster, Kramer, Krull, Meier/Meyer, Mulsow, Ohmann, Prüß(ss)mann, Rosenow, Schliemann, Schwarz, Sternberg, Tegtow, Vick, Völzer, Voss, Wahls, Wendhausen, Wendt, Wil(c)k(e), Witt, Zachow
                FN in Vorpommern u.a.: Becker, Eggert, Gransow, Liermann, Müller

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