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Alt 12.03.2018, 18:21
Andrea1984 Andrea1984 ist offline weiblich
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Mein Großvater väterlicherseits ist, wie sein älterer Bruder, vor der Eheschließung der Eltern geboren und später legitimiert worden. Mein Urgroßvater hat sich als "Vater bekannt" , so steht's im Kirchenbucheintrag bei der Geburt meines Großvaters.
Bei seinem Bruder dürfte es wohl ähnlich gewesen sein, doch auf dessen Daten - Geburt und Tod - habe ich keinen Zugang, wobei der Tod über 30 Jahre her ist und daher nicht mehr unter den Datenschutz fällt.
In der Ehe sind keine Kinder mehr geboren worden.

Auch aus dem 19. Jahrhundert sind mir einige Fälle von außerehelichen Kindern bekannt. Bis auf eine, deren Vater nicht bekannt ist, sind alle anderen von den Vätern anerkannt, ja eine sogar unter den Familiennamen des Vaters, obwohl die Eltern erst nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, im Kirchenbuch eintragen.

Wie darauf reagiert worden ist, dass die Kinder vorehelich geboren und/oder später legitimiert worden sind, ist mir nicht bekannt.

Auch die Eltern meines Urgroßvaters (siehe oben) haben ein Kind gehabt und dann erst geheiratet, ebenso die Eltern meiner Urgroßmutter.

Bei den anderen Urgroßeltern (Eltern meiner Großmutter) ist es ähnlich gewesen: Meine Urgroßmutter ist - auf den Tag genau - 10 Monate nach der Eheschließung ihrer Eltern geboren worden, mein Urgroßvater ehelich, doch sein älterer Bruder - von insgesamt zwei Brüdern - nur wenige Monate nach der Eheschließung.

So zieht sich das von Generation zu Generation.
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Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

Geändert von Andrea1984 (13.03.2018 um 16:48 Uhr)
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