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Alt 23.11.2020, 11:16
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scheuck scheuck ist gerade online weiblich
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Hallo, "Oppa"!

Einen solchen Fall (verstorben auf der Überfahrt von A nach B) kenne ich nur aus den "privaten" Erzählungen eines users hier. Dabei geht es um eine Auswanderung nach Brasilien +/- 1900; eines der Kinder ist auf der Überfahrt verstorben.
Der Tod ist auf der dazugehörigen Passagier-Liste nachträglich vermerkt, es ist auch ein Sterbe-Datum angegeben. - Wenn man schon um 1900 so "exakt" war, kann man doch davon ausgehen, dass das 1953 ebenfalls so gehandhabt wurde.

Zudem müsste ein solcher Sterbe-Fall eigentlich auch im Log-Buch des Schiffes (ist der Name Dir bekannt?) angegeben sein.
Darüber, welches "Standesamt" für die Ausstellung einer Sterbe-Urkunde 1953 zuständig war, wird man sich streiten können. - StAmt im nächsten angelaufenen Hafen? Info an die Reederei, die sich dann gekümmert hat?

Na ja, was man mit dem Leichnam des um 1900 auf der Überfahrt nach Brasilien verstorbenen Kindes "getan" haben wird, lässt sich denken ... Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man 1953 ebenso "pragmatisch", besser gesagt, takt- und pietätlos war.

Irgendwo muss es Infos/Hinweise zu diesem Tod geben, 1953 wird man da sicherlich schon etwas "amtlich genau" gewesen sein. Dass sich jemand nachweislich eingeschifft hat und dann spurlos "verschwunden" ist, kann ich mir nicht vorstellen. - Selbst "Frau über Bord" muss ja aufgefallen und irgendwo/irgendwie amtlich vermerkt worden sein.

Wie sieht's denn mit einer Anfrage beim StAmt I in Berlin aus?
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Herzliche Grüße
Scheuck
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