Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    [gelöst] Ansiedlung und Verehelichung des Johann Auer

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Haderstadl
    Namen um die es sich handeln sollte: Auer und Strobl



    Hallo liebe Helferinnen und Helfer,
    ich brauche euere Hilfe bei der Überprüfung des Textes und Entzifferung einiger Wörter.



    Seite 3

    und die anderen 100 f. in jährlichen
    10 f. fristen zu bezahlen kommen.

    Was die Einwilligung der Hypothek
    Gläubiger zu dieser Veräußerung
    anbelangt, so erklärt Bräu noch
    daß er mit der baar zu Erlangung
    Kaufschilling ad.
    250 f.
    die im Hypothekenbriefe für Joseph
    Leitl eingetragene Summe ad. 100 f.
    bezahlen solle.
    Der gleichfalls anwesende Anton
    Mayerligg Handelsman von Kamm
    und Curator (Vormund) der Kath. Schmid er-
    klärt, daß er gegen dieses Kauf-
    projekt, wenn die Bedingung, dass die
    ..pfer 100 f. an die Erben des Joseph
    Leitl erteihlet werden, in Erfüllung
    kommen, keine Einwendungen mache.
    Unterzeichnet
    Xxxxx

    Die Austäglerin Anna Deininger
    die gleichfalls wegen K…lichkeit
    des Ehemannes erschienen ist
    gibt .. daselben, unter obiger
    Bescheinigung ihre Zustimmung zum




    Seite 7

    Aktum den 30 Jänner 1833

    Heute erschienen Johann Auer 1/16 tl
    Gütlerssohn von Schönferchen, und
    mit ihm Katharina Strobel 1/8 tl
    Gütlerstochter von Chammünster,
    u. bitten, da sie sich entschlossen ha-
    ben anzusiedeln u. zu verehelichen,
    ihr Gesuch rechtlich zu würdi-
    gen.
    Wir haben von Michael Brünn
    von Haderstadl mehrere Gund-
    stücke käuflich an uns gebracht,
    als:
    1) den Leitnerbüchlacker circa 8 Tagw. groß
    2) einen Weiher 1 ½ Tgw. groß u.
    3) 2 Tagwerke Ackergrund .. .. falz um die Summe
    von 350 f.
    Den Weiher werden wir aus-
    trocknen u. dann als Wiese be-
    nützen.
    Wenn auch diese Gründe nur um
    die Summe von 350 f. erkauft
    wurde, so liefern die Erträg-
    nisse doch einen hinlänglich gesicher-
    ten Nahrungsstam u. die Steuer-
    verlangt bestimmt den
    Betrag von 105 X, so daß un-
    sere Verehelichung u. Ansiedlung
    hierauf schon nach dem Gesetze
    keinen Zweifel unterliegt.
    Was unsere Vermögensver-
    hältniße betrifft, so besitzen
    wir, u. zwar jeder 200 f. Eltern-
    gut, u. 100 f. Erspartes, so daß
    durch diese Summe nicht nur der
    Kaufschilling getilgt, sondern auch




    Seite 8
    die Bauführung gepflogen werden
    kann.
    Sollte aber wie nicht daßelbe
    nicht hinreichen, so haben meine
    Eltern u. der Vater meiner Braut die
    Verbindlichkeit übernommen,
    durch Herbeischaffung von Bau-
    materialien u. anderer Un-
    terstützung die Bauführung aus
    zu erleichtern.
    Das wir die allgemeinen ge-
    setzlichen Vorschriften gleichhalbs
    Genüge geleistet haben, mögen
    die von uns producirten Zeug-
    niße, als
    1) der Abschied des Joh: Auer,
    2) das Schulzeugniß
    3) ein Zeugnis überdessen Auf-
    führung, so wie
    4) ein Zeugnis der Kath. Strobl
    über Schulbesuch, Leumund und
    Vermögen, überreichen.

    Hiednuch, u. inde.. wir auch
    zugleich einen Plan über die zu
    bewerkstelligende Bauführung
    vorlegen, glauben wir, den Ge-
    folgen in jeder Beziehung ge-
    nübe geleistet zu haben und die
    polizeiliche Bewilligung, da auch
    die Gemeine eine Einwendung
    hingegen nicht erheben wird, er-
    warten zu dürfen.
    Zugleich bemerke ich (Auer) noch nach-
    träglich, daß ich das Maurer-
    handwerk erlernt, u. dieses






    Seite 10

    P. Kamm vom 31. Jänner 1833

    Communicet (Mitteilung). Abschrift der Realgemeinde u. Verwaltung Hader-
    stadl mit dem Auftrage, …. die Gemeinde gegen die eingetrirta Ansied-
    lung und Verehelichung des Johann Auer und der Katharina
    Stobl Einwendung und zu erheben haben
    Dieselben und so seihen.. .. .. gr.. beschluß anzub… als ward nach Umfluß
    dieser Zeit ihre Zustimmung an… werde zugleich wird
    derselben bemerkt, daß zu
    von dem Gemeindevorsteher alle Gemeindegl… zu
    sind, von den geladenen wenigstens zwei drittl.. ..
    … … erfolgte Beschluß nur dann Z..lung
    hat, wenn .. als die Hälfte von den erschienenen ..
    der für oder gegen sind. Den Beschluß unterzeichneen
    von .. Ausschußmitglieder, jedoch muß der Inhalt dann
    … daß … gesetzlichen Verschriften Gänge
    gelaßet werden.




    Im voraus besten Dank für Eure Mühe
    Viele Grüße
    Ahnenhans
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 3968

    #2
    Seite 3

    und die anderen 100 f. in jährlichen
    10 f. fristen zu bezahlen kommen.

    Was die Einwilligung der Hypothek
    Gläubiger zu dieser Veräußerung
    anbelangt, so erklärt Bräu noch
    daß er mit dem baar zu Erlangung
    Kaufschillings ad.
    250 f.
    die im Hypothekenbuche für Joseph
    Leitl eingetragene Summe ad. 100 f.
    bezahlen wolle.
    Der gleichfalls anwesende Anton
    Mayerligg Handelsman von Kamm
    und Curator (Vormund) der Kath. Schmid er-
    klärt, daß er gegen dieses Kauf-
    projekt, wenn die Bedingung, dass die
    ..pfer 100 f. an die Erben des Joseph
    Leitl entrichtet werden, in Erfüllung
    kommen, keine Einwendungen mache.
    Unterzeichnet
    Xxxxx

    Die Austräglerin Anna Deininger
    die gleichfalls wegen Kränklichkeit
    ihres Ehemannes erschienen ist
    gibt .. desselben, unter obiger
    Bedingung ihre Zustimmung zum


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Seite 7

      Aktum den 30 Jänner 1833

      Heute erscheinen Johann Auer 1/16 tl
      Gütlerssohn von Schönferchen, und
      mit ihm Katharina Strobel 1/8 tl
      Hauslerstochter von Chammünster,
      u. bitten, da sie sich entschlossen ha-
      ben anzusiedeln u. zu verehelichen,
      ihr Gesuch rechtlich zu würdi-
      gen.
      Wir haben von Michael Brünn
      von Haderstadl mehrere Gund-
      stücke käuflich an uns gebracht,
      als:
      1) den Leitenbühlacker circa 8 Tagw. groß
      2) einen Weiher 1 ½ Tgw. groß u.
      3) 2 Tagwerke Ackergrund im Ascheholz um die Summe
      von 350 f.
      Den Weiher werden wir aus-
      trocknen u. dann als Wiese be-
      nützen.
      Wenn auch diese Gründe nur um
      die Summe von 350 f. erkauft
      wurde, so liefern die Erträg-
      nisse doch einen hinlänglich gesicher-
      ten Nahrungsstand u. die Steuer-
      Reichniß erlangt bestimmt den
      Betrag von 105 X ?, so daß un-
      sere Verehelichung u. Ansiedlung
      hierauf schon nach dem Gesetze
      keinen Zweifel unterliegt.
      Was unsere Vermögensver-
      hältniße betrifft, so besitzen
      wir, u. zwar jedes 200 f. Eltern-
      gut, u. 100 f. Erspartes, so daß
      durch diese Summe nicht nur der
      Kaufschilling getilgt, sondern auch


      VG
      mawoi

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      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3968

        #4
        Seite 8
        die Bauführung gepflogen werden
        kann.
        Sollte aber wie nicht daßelbe
        nicht hinreichen, so haben meine
        Eltern u. der Vater meiner Braut die
        Verbindlichkeit übernommen,
        durch Herbeischaffung von Bau-
        materialien u. anderer Un-
        terstützung die Bauführung uns
        zu erleichtern.
        Das wir den allgemeinen ge-
        setzlichen Vorschriften gleichfalls
        Genüge geleistet haben, mögen
        die von uns producirten Zeug-
        niße, als
        1) der Abschied des Joh: Auer,
        2) das Schulzeugniß
        3) ein Zeugnis über dessen Auf-
        führung, so wie
        4) ein Zeugnis der Kath. Strobl
        über Schulbesuch, Leumund und
        Vermögen, beweisen.

        Hierdurch, u. indem wir auch
        zugleich einen Plan über die zu
        bewerkstelligende Bauführung
        vorlegen, glauben wir, den Ge-
        setzen in jeder Beziehung Ge-
        ge geleistet zu haben und die
        polizeyliche Bewilligung, da auch
        die Gemeine eine Einwendung
        hiegegen nicht erheben wird, er-
        warten zu dürfen.
        Zugleich bemerke ich (Auer) noch nach-
        träglich, daß ich das Maurer-
        handwerk erlernt, u. dieses
        VG
        mawoi

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        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          ommunicet (Mitteilung). Abschrift der Realgemeinde - Verwaltung Hader-
          stadl mit dem Auftrage, wenn die Gemeinde gegen die eingetrirta? Ansied-
          lung und Verehelichung des Johann Auer und der Katharina
          Strobl Einwendungen zu erheben haben term 14 Tagen
          dieselben um so sicherer um einen Grundbuchbeschluß anzubringen als man nach Umfluß
          dieser Zeit ihre Zustimmung annehmen werde. Zugleich wird
          denselben bemerkt, daß zu einer Beschlußfassung dieser Art
          von dem Gemeindevorsteher alle Gemeindeglider zu laden
          sind, von den geladenen wenigstens zwei Dritttheile erscheinen
          müssen und der hierauf erfolgte Beschluß nur dann Wirkung
          hat, wenn mehr als die Hälfte von den erschienenen entwe-
          der für oder gegen stimmt. Den Beschluß unterzeichnen
          dann die Ausschußmitglieder, jedoch muß der Inhalt dann
          enthalten, daß obigen gesetzlichen Verschriften Genüge
          gelaßet werden.
          VG
          mawoi
          Zuletzt ge?ndert von mawoi; 19.10.2020, 10:00.

          Kommentar

          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6446

            #6
            Hallo,
            stadl mit dem Auftrage, wenn die Gemeinde gegen die impetrirta Ansied-
            Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von impetrieren auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.


            Viele Grüße
            Xylander

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 3968

              #7
              Oh, vielen Dank, Xylander! Wieder etwas gelernt.
              VG
              mawoi

              Kommentar

              • Ahnenhans
                Erfahrener Benutzer
                • 31.10.2012
                • 543

                #8
                Vielen Dank euch Beiden, besonders an mawoi.
                Ihr habt mir sehr geholfen.
                Viele Grüße
                Ahnenhans

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