Ritter Lenk von Dietersberg

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 419

    Ritter Lenk von Dietersberg

    Hallo,
    hat jemand Informationen zu "Ritter Lenk von Dietersberg"
    oder "Edler von Lenk, des Heiligen Römischen Reichs Ritter" ?
    Bin noch ganz am Anfang mit meinen Forschungen,
    besten Dank im Voraus
    kornmandl
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • Amos
    Erfahrener Benutzer
    • 28.03.2006
    • 1279

    #2
    lenk auf Dietersberg

    Hallo Kornmandl
    im nachfolgenden Buch findet man den Namen Lenk auf Dietersberg

    "Siebmachers Namensindex Böhmen"

    Gruß Amos
    Grüsse aus der Pfalz Amos

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    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #3
      Hallo Kornmandl,

      zu der angefragten Familie lässt sich sagen, dass der Glashüttenmeister und -besitzer in Johanneshütte (ehem. Ortsteil von Schwanenbrückl in Böhmen) Johann Lenk am 1. Oktober 1790 in den böhmischen Ritterstand mit dem Prädikat auf Dietersberg erhoben wurde.

      Die Genealogischen Daten der Familie Lenk v. Dietersberg wurden im Gothaischen Genealogischen Taschenbuch, Adelige Häuser B, Ausgaben 1907 und 1931 veröffentlicht. Einzusehen in den Universitäts- und Landesbibliotheken.

      Ich weiß nicht, woher Du die Formulierung "Edler von Lenk, des Heiligen Römischen Reichs Ritter" übernommen hast aber das ist natürlich unkorrekt. Edler und Ritter schließen sich einander aus. Man konnte nur eines von beiden sein. Zudem wurde die Familie nicht in den Adelsstand des Heiligen Römischen Reichs erhoben, sondern in den böhmischen Adelsstand. Vielleicht kannst Du Deine Quelle etwas näher erläutern?

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 419

        #4
        Hallo,
        ich habe aus folgendem Satz zitiert:

        Kaspar Lenk wird mit dem Adelsdiplom vom 4. März 1805
        von Kurfürst Max Josef von Bayern in den Reichsadels-
        und Ritterstand mit dem Prädikat "Edler von Lenk, des Heil.
        Röm. Reichs Ritter" erhoben.

        Dazu gibt es leider keine Quellenangabe
        kornmandl
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        Kommentar

        • Billet
          Erfahrener Benutzer
          • 21.01.2007
          • 1985

          #5
          Lenk auf Dietersberg, Ritter von.
          Ritterstand und Adel mit „Edler von“ d. d. 1. October 1790, für Johann Lenk, Glashüttenmeister in Böhmen und Inhaber der Johannes - Strass und Goldbrunnerhütten.
          Wappen : Durch einen silbernen mit zwei grünen Kleeblättern belegten Balken von Blau und Roth getheilt ohne Bild. - Kleinod : zwischen offenem, rechts roth - silbernem, links silbern -blau getheiltem Fluge ein goldener Löwe aus der Helmkrone wachsend ; Decken : blau -silbern und roth - silbern.

          Siebmacher, Adelige, 1856 - 1921
          Bd. 4, Der Adel v. Böhmen

          Wappen-Billet.de
          M.d.WL.
          M.d.MWH.

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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4661

            #6
            Hallo kommandl,

            ich vermute mal das Zitat stammt aus einem "herrenlosen" Schriftstück und nicht aus einer qualifizierten Quelle. Hier möge fast der Verdacht aufkommen, dass jemand versucht hat, irgendwie "die Kurve" zu kriegen, gibt es doch erhebliche Zweifel an der Echtheit.

            Das Heilige Römische Reich existierte gerade noch bis zum Jahre 1806. In den Adelsstand des Heil. Römischen Reiches wurde man durch den Kaiser erhoben. 1792-1806 regierte Kaiser Franz II. aus dem Hause Habsburg-Lothringen. Neben dem Kaiser durften noch seine beiden ermächtigten "Stellvertreter", das waren die Kurfürsten von Sachsen und die Pfalzgrafen bei Rhein, kaiserliche Standeserhebungen durchführen. Die Kurfürsten von Bayern durften das nicht.

            Bayern wurde 1805 Königreich. Kurfürst Maximilian IV. wurde am 1.1.1806 als Maximilian I. zum ersten König von Bayern erhoben. Er konnte in den Bayerischen Adelsstand erheben.

            Der Bayerische Adelsstand ist der am besten dokumentierte, da in Bayern nur der Adel mit seinen Privilegien anerkannt wurde, der sich behördlich immatrikulieren ließ. Diese Aufzeichnungen sind vollständig erhalten. Und hier findet sich auch tatsächlich eine Immatrikulaton eines Lenk mit dem Prädikat von Dietersberg. Dieser wurde allerdings 1841 und nicht 1805 in den Bayerischen Adelsstand erhoben. Zudem hieß er nicht Kaspar, sondern Emil Friedrich Ludwig Lenk und stammte augenscheinlich aus der Böhmischen Lenk-Familie. Dass eine Familie, die bereits adelig war, nochmal in den Adelsstand erhoben wurde, ist nicht ungewöhnlich, denn die Länder erkannten ausländischen Adel in der Regel nicht an. Welches Interesse sollten sie auch daran haben, einen Fremden zu priviligieren.

            Dass es das Prädikat "Edler von Lenk, des Heil. Röm. Reichs Ritter" so nicht geben konnte, hatte ich ja bereits erwähnt. Da es sich bei den Lenk um Ritterstand, also titulierten Adel handelte, heiß es korrekt Johann Ritter von Lenk auf Dietersberg. Dabei ist nur das "von" und "auf Dietersberg" Prädikat, "Ritter" ist nicht Prädikat, sondern Titel. Bei untitulierter Standeserhebung würde es korrekt heißen, Johann Lenk Edler von Dietersberg, wobei hier "Edler von Dietersberg" das Prädikat wäre. Allerdings konnte sich der untitulierte Adel auch nicht nach Gutdünken "Edler" nennen, denn auch das musste als Prädikat verliehen werden. Das geschah übrigens auf Antrag. Die teilweise recht putzigen Prädikate sind meist die Erfindung der in den Adelsstand erhobenen selbst.

            Viele Grüße
            Hina

            [Edit]
            Nachtrag zu der obigen Formulierung
            Wenn einer Bezeichnung wie oben der "Ritter" hinten angestellt wurde, dann handelte es sich um österreichisch-erbländischen rittermäßigen Adelsstand, korrekt also "... der gesamten Erblande Ritter". Der geführte Titel, Name und Prädikat war natürlich so, wie bereits beschrieben.
            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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            • Johannes v.W.
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2008
              • 1150

              #7
              Liebe Hina

              Danke fuer diese exemplarischen Erklaerungen am Beispiel Lenk. Der genaue Unterschied zwischen den briefadeligen "Ritter von" und "Edler von", wie und wann was genau verliehen wurde etc. war mir so auch nicht klar. Vor allem, dass sie sich auch gegenseitig ausschliessen, was im Grunde nur logisch ist bei rechter Betrachtung.

              Schoenen Sonntag wuenscht Joh.
              Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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              • Hina
                Erfahrener Benutzer
                • 03.03.2007
                • 4661

                #8
                Lieber Johannes,

                das bezieht sich natürlich mehr oder weniger auf das 18./19. Jh. aber auch schon früher Heil. Römisches Reich und Österreich nebst Erblanden. Es gab natürlich in den verschiedenen Ländern auch Unterschiede bei Titeln und Prädikaten.

                In Preußen war es ja z.B. vollkommen unüblich, beim Briefadel noch mehr als das Prädikat "von" zu verliehen. Die lustigen Namen finden wir vor allem in Österreich. Finden sich derlei Namen z.B. im Pommern, ist ein Blick z.B. nach Galizien oder am besten ins Staatsarchiv in Wien nicht die schlechteste Idee. Allerdings beantragten auch in Österreich nicht alle, die geadelt wurden, ein Prädikat, aber wer wollte schon Peter von Müller heißen, wenn er die Möglichkeit hatte, Peter Müller Edler von Wunderschön beantragen zu können . Derjenige sollte aber nicht unbedingt abgebrannt sein, denn die liebe Obrigkeit hielt dafür ganz nett die Hände offen. Ettliche, die gerade "dran" waren, das betraf vor allem den "systematischen Adel", der meist nur als persönlicher Adel verliehen wurde, verzichteten dann doch lieber, manche sogar auf die Standeserhebung überhaupt, denn selbst die ließ man sich auch bezahlen. Das nannte man vornehm Adelstaxe, zahlbar innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Diploms, sonst war der Adel wieder futsch. Eine Erhebung in den Freiherren- oder gar Grafenstand kostete z.B. ein kleines Vermögen, dass sich recht wenige leisten konnten. Umgekeht konnte sich aber jemand, der stinkreich war, nicht mal eben einen Grafentitel kaufen - oder doch, wenn er es nur richtig anstellte?

                Viele Grüße
                Hina
                "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4661

                  #9
                  Hier dann auch noch das Wappen aus dem Wappenbuch Bayern, Band 13
                  Viele Grüße
                  Hina

                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                  • Paulchen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.11.2008
                    • 316

                    #10
                    "Neben dem Kaiser durften noch seine beiden ermächtigten "Stellvertreter", das waren die Kurfürsten von Sachsen und die Pfalzgrafen bei Rhein, kaiserliche Standeserhebungen durchführen."

                    Hallo!

                    Ganz so übersichtlich war es nicht. Wenn mit 'kaiserliche Standeserhebungen' Reichsnobilitierungen gemeint sind, dann durften diese nicht nur vom Kaiser oder den beiden genannten Kurfürsten ausgesprochen werden. Die beiden Stellvertreter führten Standeserhebungen übrigens erstmals 1657 aus. Die, das sei hier auch erwähnt, keineswegs immer im ganzen Reich anerkannt wurden. Die beiden hatten die Sache nämlich oftmals übertrieben. Kaum war ein Kaiser tot, ging das Geschäft los. So erkannte Preußen später die Reichsverweser-Diplome nicht an. Ja, selbst das Haus Österreich erklärte schließlich diese Diplome für ungültig.

                    Vergessen wurden aber die Großen Hofpfalzgrafen (GH). Deren Noblitierungen hatten zunächst im gesamten Reich Bestand. Erst nach dem 30jährigen Krieg machten die Reichsfürsten aus Sachsen und Brandenburg Schwierigkeiten. Das Heroldsamt in Sachsen setzte beispielsweise später das Jahr 1670 als Stichjahr fest. Jüngere Diplome von GH wurden nicht mehr anerkannt. In den östr. Erblanden mußte die Reichskanzlei seit 1711 die Diplome der Erzherzöge (auch sie waren GH) gebührenfrei anerkennen. Hier waren also nebeneinander als 'Adelsverleiher' tätig: Reichskanzlei, erbländische Kanzlei und die anderen GH. Friedrich d. Gr. erwirkte es noch 1741, daß seine Standeserhebungen, in seiner Funktion als König (er war natürlich kein GH), sofort im gesamten Reich Gültigkeit hatten.

                    In Böhmen (Schlesien) war wieder alles anders. Dort verweigerte man bereits im 17. Jhd. den kaiserl. Hofpfalzgrafen jede Amtshandlung. Außer Wallenstein, der sich 1623 sein GH ausdrücklich für Böhmen bestätigen ließ, dürften kaum kaiserliche Palatinatsdiplome in Böhmen und seinen Nebenlanden Gültigkeit erlangt haben.

                    Nochmals: Die Diplome von Kaiser und GH stimmen hinsichtlich des rechtlichen Inhalts und der Formulierungen überein. Sie waren auf reichsrechtlicher Ebene zunächst gleich - bis - siehe oben.

                    [Quelle: Dobler, Eberhard, Das kaiserliche Hofpalzgrafenamt und der Briefadel im Deutschen Reich..., Freiburg 1950 (jur. Diss.)]

                    Paulchen

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                    • kornmandl
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.02.2009
                      • 419

                      #11
                      Hallo Hina,
                      danke für die ausführlichen Erläuterungen.
                      Da bleibt mir noch einiges zu erforschen.
                      kornmandl
                      Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!

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                      • Hina
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.03.2007
                        • 4661

                        #12
                        Hallo kommandl,
                        wie bereits geschrieben, braucht zu der Familie eigentlich nicht unbedingt viel Forschungsarbeit geleistet werden, da das ja bereits erfolgte und die Genealogie veröffentlicht wurde. Es sei denn, Du meinst die Forschung in Deiner Familie, um evtl. verwandtschaftliche Beziehungen herauszufinden.
                        Da wünsche ich Dir natürlich viel Erfolg.
                        Viele Grüße
                        Hina
                        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                        • Merle
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.07.2008
                          • 1274

                          #13
                          Hallo Hina,

                          ich habe noch einmal eine Frage zu dem Thema Ritter und Edler, weil mir das nicht ganz klar ist. Im Internet findet man ja einige bspw. Ritter und Edler von Oetinger, Ritter und Edler von Senger und Etterlin, Ritter und Edler von Kienle, Ritter und Edler von Xylander usw. Ist eines hiervon Titel und das andere Prädikat oder gab es doch einen Titel "Ritter und Edler"?

                          Blicke nicht mehr durch

                          Gruß
                          merle

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                          • Hina
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.03.2007
                            • 4661

                            #14
                            Hallo Merle,

                            das stimmt schon, man findet in einigen Fällen auch beides.

                            Wichtig ist hierbei, dass - abgesehen von den mittelalterlichen Rittern -, Ritter ein Titel, Edler ein Prädikat für den untitulierten Adel war. Nun bekam man im Allgemeinen bei der Erhebung in den Adelsstand eher selten gleich einen Titel, sondern wurde erstmal überhaupt in den Adelsstand erhoben. Diese Familien beantragten dann, wo es möglich war, oftmals zusätzlich das Prädikat Edler, was sie im Stande und in den Privilegien dennoch nicht vom anderen untitulierten Adel unterschied. Kam es dann zu einer weiteren Standeserhebung in den Ritterstand, wurde ihnen das Prädikat Edler jedoch nicht aberkannt. Aufgrund des Widerspruches in sich, wurde es jedoch regeläßig nicht mehr geführt, genauso, wie ein in den Grafenstand erhobener Freiherr sich auch nicht Graf und Freiherr v. Soundso nannte. Ich denke, manche Familien kennzeichnen sich allerdings auch mit Titel und Edler, wenn nur ein Teil der Familie in den Ritterstand erhoben wurde, die anderen jedoch untituliert blieben. Das gab es ja auch recht häufig.

                            Zudem gibt es noch einen weiteren Aspekt. Es gab einige adelige Familien die sowohl in den böhmischen als auch den Reichsadelsstand mit unterschiedlichen Titeln und Prädikaten erhoben wurden, z.B. böhmisch untituliert aber Reichsritterstand. Da Böhmen oftmals den Reichsadelsstand nicht anerkannte, war es sicher auch zweckmäßig beides im Namen zu kennzeichnen. Insofern müsste man sich das mal bei jeder einzelnen dieser Familien genauer ansehen.

                            Viele Grüße
                            Hina
                            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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                            • Merle
                              Erfahrener Benutzer
                              • 27.07.2008
                              • 1274

                              #15
                              Hallo Hina,

                              vielen lieben Dank für Deine Antwort. Jetzt ist es ein bisschen klarer

                              Gruß
                              merle

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