"obiit improlis" - Übersetzung aus dem Latein, bei der leider die Online-Wörterbücher versagt haben

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1176

    [gelöst] "obiit improlis" - Übersetzung aus dem Latein, bei der leider die Online-Wörterbücher versagt haben

    Quelle bzw. Art des Textes: Stammbaum
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1714
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Nordthüringen


    Hallo allerseits,

    ich brauche eine Übersetzung aus dem Lateinischen bei einem Text, dessen Lesung so eindeutig ist (sehr leichte und klare Schrift!), dass sich die Beifügung einer Kopie erübrigt.

    Innerhalb eines 1714 erstellten Stammbaumes, dessen Zweck es war, einen Überblick über die Lehnsträger eines Rittergutes aus der Familie (v.) ZENGE ausgehend von dem 1601 verstorbenen ersten Lehensträger zu erfassen, findet sich für Albrecht ZENGE, den jüngeren Sohn des ersten Lehensträgers, die Zusatzangabe "obiit improlis Anno 1620".
    Er wurde also im Jahre 1620 bestattet - aber was bedeutet "improlis"?

    Der Stammbaum liegt übrigens in der gleichen Akte in zwei Ausführungen vor, die sich nur darin unterscheiden, dass in der einen Ausführung neben der Angabe des ersten Lehnsträgers auch noch die Namen seiner beiden mitbelehnten Brüder auftauchen (das ist im zweiten Stammbaum nicht mehr der Fall) und dass der zweite Stammbaum vom damaligen Haupt-Lehnsnehmer und den beiden Vormündern der minderjährigen Söhne des vorherigen, im Jahre 1714 verstorbenen Haupt-Lehensnehmer besiegelt und unterschrieben wurde.
    Die Lesung aber, wie geschrieben, ist in beiden Fällen identisch und eindeutig!

    Ich hoffe, dass jemand von euch in der Lage ist, mir das "improlis" zu übersetzen (das womöglich sogar eine Abkürzung für ein längeres Wort war).

    Viele Grüße und Danke im Voraus!
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  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6446

    #2
    Hallo Giacomo,
    passt kinderlos?
    Viele Grüße
    Peter

    Kommentar

    • Argüelles
      Neuer Benutzer
      • 15.08.2022
      • 3

      #3
      Hi, eine Suche nach "improlis latein" hat einen Eintrag in einem lateinischen Wörterbuch ergeben:

      improlus vel improlis, qui nondum esset adscriptus in civitate
      "ein ungeborenes oder ungeborenes Kind, das noch nicht im Staat registriert war"

      Ist es möglich, dass Albrecht Zenge totgeboren wurde oder sehr jung gestorben ist?

      Hier der Link zum Eintrag: https://books.google.de/books?id=iWc...latein&f=false

      Kommentar

      • Ramanujan
        Erfahrener Benutzer
        • 03.05.2010
        • 583

        #4
        Hallo,
        da stimme ich Peter zu:

        bei https://translate.google.de/?hl=de&s...s&op=translate
        findet man "kinderlos gestorben"


        Gruß Ramanujan

        Kommentar

        • Sbriglione
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2004
          • 1176

          #5
          Hallo,

          Danke für eure Ideen!
          Albrecht ZENGE ist leider erst im Erwachsenenalter verstorben und hatte nicht nur gesichert Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel (die aber in dem 1714 erstellten Stammbaum nicht mit erwähnt sind).
          Ähnliches gilt übrigens für einen seiner Neffen, der - ohne Angabe des Sterbejahres - gleichfalls als "obiit improlis" bezeichnet wurde.
          In beiden Fällen tauchen aber schon vor 1714 mögliche Nachfahren nicht mehr als "Mitberechtigte" in den Lehnsakten der Sippe auf.

          Was haltet Ihr von der Annahme, dass das "improlis" mehr oder weniger die Bedeutung hat "hat keine bis heute lebenden (männlichen, ehelichen) Nachfahren"?
          Zumindest vom Zusammenenhang der Akten könnte das so weit stimmen, wobei aber auch nicht auszuschließen ist, dass es sehr wohl noch männliche Nachfahren gegeben haben könnte, die aber nach dem Erwerb eigener Lehen, die sie ihrerseits nicht mit dem Rest der Sippe teilen wollten, aus dem Erbverband ausgeschieden sind...

          Grüße!
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          Kommentar

          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4071

            #6
            kinserlos könnte vielleicht auch, erbrechtlich nicht anzuerkennende kinder, bedeuten.



            es kann sich bei den nicht erwähnten um, im sinne der hausregeln erbrechtlich nicht als nachkommen anerkannte kinder und enkelkinder handeln, z.b. bei bürgerlicher heirat oder,


            verteilung des bis zur volljährigkeit der kinder verwaltetet geblieben erbes nach der ersten ehefrau, während die späteren kinder in diesem anderen vertrag bedacht würden oder,


            andere kinder waren für ein anderes gut als erbe eingeschrieben worden und die ansprüche für diesen teil durch das vorerbe erloschen.
            Zuletzt geändert von sternap; 16.08.2022, 10:31.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




            Kommentar

            • Sbriglione
              Erfahrener Benutzer
              • 16.10.2004
              • 1176

              #7
              Danke!
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