Im Jahre 1774 finde ich bei zwei Geburten nach Vergewaltigung im einem thüringischen Kirchspiel zwei verschiedene Methoden der Bestimmung des Familiennamens. Im ersten Fall wird eine Magd von ihrem Dienstherren vergewaltigt. Das Kind erhält den Familiennamen des Erzeugers.
Im zweiten Fall wird eine jüngere Witwe von einem unbekanntem "Kerl" vergewaltigt. Das Kind erhält den Geburtsnamen der Mutter und nicht ihren derzeitigen Familiennamen.
Im zweiten Fall wird eine jüngere Witwe von einem unbekanntem "Kerl" vergewaltigt. Das Kind erhält den Geburtsnamen der Mutter und nicht ihren derzeitigen Familiennamen.
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