Hallo Stefan,
ohne dass ich hier eine Rechtsberatung vornehmen will, einfach mal ein Auszug aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie es auch in Deinem Thread-Titel korrekt heißen müsste):
Artikel 2:
"(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
...
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
..."
Artikel 4:
"Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind
..."
Es grüßt der Alte Mansfelder
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