Vorfahren Künstler

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  • Samlaender
    Erfahrener Benutzer
    • 03.10.2014
    • 224

    Vorfahren Künstler

    Habe hier mal eine ganz spezielle Frage, die hier nicht so richtig in eine Rubrik passt. Die Schwester meines Ur-Großvaters war eine Künstlerin bzw. eine Malerin. Nun habe ich per Internet festgestellt, dass in einem Museum Werke, wahrscheinlich Gemälde von ihr ausgestellt werden. Hat man als nachweislicher Nachfahre Anrecht auf Rückgabe bzw. Anrecht auf die Bilder ?
  • kkhno
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2011
    • 384

    #2
    Hallo Samlaender,

    wenn es sich um NS-Raubkunst handelt, wäre das durchaus möglich. Hierzu gibt es eine Website/Datenbank.

    Für alle anderen Fälle liegt den Museen i.d.R. ein rechtlich einwandfreier Erwerbsnachweis vor.

    Um welche Künstlerin geht es denn?
    Lg. kkhno

    Kommentar

    • Samlaender
      Erfahrener Benutzer
      • 03.10.2014
      • 224

      #3
      Zitat von kkhno Beitrag anzeigen
      wenn es sich um NS-Raubkunst handelt, wäre das durchaus möglich. Hierzu gibt es eine Website/Datenbank.
      Das wäre damit schon einmal ausgeschlossen, meine Vorfahren waren nichtjüdisch. Es ist auch keine Raubkunst.

      Zitat von kkhno Beitrag anzeigen
      Für alle anderen Fälle liegt den Museen i.d.R. ein rechtlich einwandfreier Erwerbsnachweis vor.
      Das Bild habe ich niemals erworben, ich kenne es auch überhaupt noch nicht, es stammt aber von einer Vorfahrin, der Schwester meines Ur-Großvaters, die ich aufgrund des Alters nie persönlich gekannt habe und kennenlernen durfte.

      Mir ist nur eine Inventarnummer mit Verbindung zu ihrem Namen und Geburtsdatum aus dem Museum bekannt. Hat man als direkter Nachkomme Anrecht auf Erbe dieses Bildes, wenn man dass im Stammbaum rechtlich nachweisen kann ?


      Zitat von kkhno Beitrag anzeigen
      Um welche Künstlerin geht es denn?
      Das möchte ich hier leider nicht in der Öffentlichkeit verraten.
      Zuletzt geändert von Samlaender; 09.11.2020, 18:51.

      Kommentar

      • kkhno
        Erfahrener Benutzer
        • 15.07.2011
        • 384

        #4
        Hallo Samlaender,

        na dann hast Du doch einen guten Grund für einen zwanglosen Museumsbesuch und kannst bei dem Werk Deiner Vorfahrin vorbeischauen. Ohne Blitz darfst Du auch ein Photo davon machen und mitnehmen.
        Lg. kkhno

        Kommentar

        • MarthaLU
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2013
          • 509

          #5
          Nein, wenn es nicht Raubkunst ist, gibt es kein Erbrecht. Dann hat das Bild irgendwann ja mal regulär den Eigentümer und Besitzer gewechselt. Man darf auch an den Tierschutzverein oder das Museum vererben. Aber Du kannst ja einmal nachfragen im Museum, wie sie zu den Werken gekommen sind.



          Lg Martha

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