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Alt 27.06.2015, 19:35
Juergen Juergen ist offline
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Standard Namensrecht um 1900?

Hallo,

wie war es um 1900 mit dem Namensrecht.

War es normal bzw. gesetzlich möglich, dass ein
unehelich geborenes Kind, den Namen des Vaters erhielt,
sofern er das Kind als seines anerkannte?

Das hieße ja, das Kind hieß nach dem Vater, die
Mutter führte Ihren Mädchennamen weiter.

Kam mit der Anerkennung der Vaterschaft, die Verpflichtung
die Mutter bzw. das Kind zu versorgen, also Unterhaltszahlung vermutlich schon oder?

Da wird sich seine Ehefrau, gefreut haben, dass er für ein fremdes Balg blechen musste.

Der werte Herr Papa, war nämlich 1902 als der Sohn unehelich geboren wurde, relativ frisch mit einer anderen Dame verheiratet.
Erst 1906 erfolgte die Scheidung von der ersten Frau und 1906 auch die neue Ehe mit der Kindsmutter.

Vielleicht war es damals auch nicht so einfach eine Scheidung vor Gericht zu begründen.
Wenn sie nicht wollte, was soll er machen.

Ich muss mal suchen, ob ich die Kopie des Geburtseintrags des Sohns überhaupt besitze.

Scheinbar, wurde die Geburt jedenfalls nicht 1902 im Berlin StA.8 registriert,
in welchem StA.-Bezirk der Vater 1902 wohnte.
Die Mutter führte sicher keinen eigenen Haushalt, sie war nach Berlin zugezogen.
So weiß ich nicht wo sie 1901 in Berlin genau wohnte.

Bei der Heirat 1906 wohnten beide Berlin Markusstr. StA. VIIa. Die Namens-Registerbände 1902 sind leider nicht online.
--> http://landesarchiv-berlin.de/labsa/show/index.php

Viele Grüße
Juergen

Geändert von Juergen (27.06.2015 um 19:59 Uhr)
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