Aufgebotsverzeichnis anfordern?

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  • Junipers_Hexenkind
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2014
    • 281

    Aufgebotsverzeichnis anfordern?

    Alle an alle,

    ich wollte mich mal erkundigen ob das schon mal jemand angefordert hat, oder ob man das überhaupt anfordern kann. Was steht da wohl genau drin?
    Ich habe einen Heiratseintrag von 1938 und dort wird kein Bezug auf die Eltern genommen, kann so was im Aufgebotsgesuch stehen? Ich hab im Enitrag die Nummer dafür, also muss es ja irgendwas handfestes sein.

    Irgendwelche Erfahrungen damit in Berlin gemacht?

    Grüße,
    das Hexenkind
    Berlin: Paerschke, Werth, Hentschel, Wendel, Kühn, Benthin
    Brandenburg: (West Havelland) Wieczorek, Urbaniak, (Neumark) Kühn, Wendel, Benthin, Schmidt (Posen) Wieczorek, Matysiak
    Sachsen: (Osterzgebirge) Röllig, Gottlöber, Felfe, Maschke (Kreis Bautzen) Felfe, Handschick, Pilak, Kalich (Kreis Görlitz) Röthig, Neumann, Manitz, Rudolph, Kramer, Golbs
    Pommern: (Kreis Saatzig) Werth, Butke/Buttke, Papke (Kreis Greifenhagen) Dähn
    Und sonst: Tipps und nette Kontakte
  • DaveMaestro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2012
    • 1593

    #2
    Sammelakten

    Hallo Hexenkind,

    ich denke Du meinst die Sammelakte bzw. Belegakte:


    Ich habe schon mehrere Sammelakten eingesehen. Wenn Du Glück hast dann sind dort die Geburtsurkunden der Eheleute drin, Meldebescheinigungen und ggf. die Zustimmung der Eltern zur Heirat. Bei Sammelakten von Sterbefälle, gab es meist den Todesschein aus dem Krankenhaus oder Bestattungsunternehmen. Und in seltenen Fällen auch Polizeiberichte (Selbstmord, Unfall, Tod aufgefunden natüriche Ursache.)

    Allerdings gibt es für Berlin ein Problem. Das DDR-Regime hat die Vernichtung der Sammelakten angeordnet, daher exisitieren in Berlin-Ost nur noch wenige Sammelakten. In Berlin-West gab es keine solche Order und daher sind dort fast alle Sammelakten auch noch vorhanden.

    Gruß Dave


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    • Junipers_Hexenkind
      Erfahrener Benutzer
      • 22.10.2014
      • 281

      #3
      Zitat von DaveMaestro Beitrag anzeigen
      Hallo Hexenkind,

      ich denke Du meinst die Sammelakte bzw. Belegakte:


      Ich habe schon mehrere Sammelakten eingesehen. Wenn Du Glück hast dann sind dort die Geburtsurkunden der Eheleute drin, Meldebescheinigungen und ggf. die Zustimmung der Eltern zur Heirat. Bei Sammelakten von Sterbefälle, gab es meist den Todesschein aus dem Krankenhaus oder Bestattungsunternehmen. Und in seltenen Fällen auch Polizeiberichte (Selbstmord, Unfall, Tod aufgefunden natüriche Ursache.)

      Allerdings gibt es für Berlin ein Problem. Das DDR-Regime hat die Vernichtung der Sammelakten angeordnet, daher exisitieren in Berlin-Ost nur noch wenige Sammelakten. In Berlin-West gab es keine solche Order und daher sind dort fast alle Sammelakten auch noch vorhanden.

      Gruß Dave
      Hallo Dave, das war ja mal eine ausführliche Information, vielen Dank dafür!!!!!

      Also bei mir ist es so, dass die Akte (West Berlin 1938) noch im Standesamt (Kreuzberg) liegt. Wenn die mehrere Seiten umfasst kann ich die bestimmt nicht als Kopie bekommen ohne Unsummen zahlen zu müssen, oder?

      Noch eine weitere Frage. Sind in den Namensverzeichnissen im LAB (Eheschließungen) auch Sammelakten vermerkt, die man dann einsehen kann?

      Ich brauch wohl noch etwas bis ich die volle Übersicht habe

      Grüße,
      das Hexenkind
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      • DaveMaestro
        Erfahrener Benutzer
        • 11.03.2012
        • 1593

        #4
        Gleiche Ordnungstruktur

        Hallo Hexenkind,

        im LAB suchst Du die Bestellsignaturen am Computer heraus. Aus diesem Verwaltungssystem wird nach Sammelakten und Urkunden unterschieden .

        Bsp. Du bestellst im LAB die Heiratsurkunde und die Sammelakte. Heiratsurkunde Nr. 3147 z.B.
        Das Buch der Heiratsurkunde umfasst Urkunde 3001 bis 3500. Die Sammelakte ist meist ein DINA4 Ordner wo dann unter einer Aufgebotsnummer (diese kann anders lauten) die Vorbereitung der Heirat vorgenommen wurde.In dieser sind alle Aufgebote nur der Reihe nach abgeheftet.
        Da ist etwas mehr suchen angesagt. als bei Geburts- oder Sterbeurkunde (Sammelakten Nummer stimmt hier meist mit der Urkundennummer überein).

        Bei den Standesämtern ist es manchmal schwierig Kopien von der Sammelakte zu bekommen, obwohl Du diese rechtlich auch einsehen darfst. Ich denke hier würde anrufen helfen. Das kann von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein. Einmal zahlte ich 10€ für die ganze Sammelakte und auch mal 10€ plus 0,50€ für jede Kopie. Das sollte man telefonisch oder vor Ort erfragen.

        Gruß Dave


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        • Junipers_Hexenkind
          Erfahrener Benutzer
          • 22.10.2014
          • 281

          #5
          Ahhhhhhh ich werde dies LAB-Ding erst verstehen wenn ich im Februar endlich da bin...


          Aber so wie ich es jetzt verstanden habe, schaue ich nach den Signaturen für die Namensverzeichnisse entweder Eheregister ODER Sammelakten, richtig? Dann auch pro Jahr und Standesamt, ja?

          Kann ich am Computer keine Signaturen für Namen/Jahr/Standesamt raussuchen?

          Verwirrte Grüße,
          das Hexenkind
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          • DaveMaestro
            Erfahrener Benutzer
            • 11.03.2012
            • 1593

            #6
            Lab

            Hi,

            also am Computer wird zuerst nach Personenstandsregister gesucht, dann kann ich das gesuchte Standesamt auswählen.
            Dann gebe ich das gesuchte Jahr an und auch als Wildcard die Rubrik (Sterbe, Heirat, Geburt). Im Ergebnis werden dann alle Urkunden bzw. Sammelakten angezeigt. Dann muss ich die Signatur aufschreiben und beim Archivmitarbeiter als Bestellung handschriftlich abgeben.

            Gruß Dave


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            • Junipers_Hexenkind
              Erfahrener Benutzer
              • 22.10.2014
              • 281

              #7
              Solange die Sammelakten im Standesamt liegen bekommt man keine Kopien, man kann aber Auskünfte aus den Akten bekommen. Vielleicht gilt das aber auch nicht für jedes Standesamt, das war nur die Antwort, die ich aus Kreuzberg bekommen habe. Schade eigentlich.
              Berlin: Paerschke, Werth, Hentschel, Wendel, Kühn, Benthin
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              • DaveMaestro
                Erfahrener Benutzer
                • 11.03.2012
                • 1593

                #8
                Personenstandsgesetz

                Hallo Hexenkind,

                zur Einsicht in Sammelakten haben schon diverse Berufsforscher etwas dazu geschrieben.

                z.B. hier:
                Liebe Forenmitglieder,da in letzter Zeit immer wieder Diskussionen zum Thema Personenstandsgesetz und die Auslegung der darinnen erhaltenen §§ aufflammen, habe ich mich entschlossen, einiges Grundsätzliches für Euch niederzuschreiben. Ich hoffe, es…


                Gruß Dave

                § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

                (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
                (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
                (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.


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                • Junipers_Hexenkind
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.10.2014
                  • 281

                  #9
                  Hallo Dave,

                  vielen Dank! Deine Beiträge sind immer ausgesprochen hilfreich.

                  Also es ist so, dass ich wohl Auskunft bekomme, nur keine Kopien. Das Doofe ist natürlich, dass ich nicht weiß über was ich alles Auskunft bekommen KÖNNTE. Aber soll ich denen schreiben, dass ich laut Gesetz Einsicht bekommen kann, wenn ich das will? Ich weiß ja nicht...

                  Grüße,
                  das Hexenkind
                  Berlin: Paerschke, Werth, Hentschel, Wendel, Kühn, Benthin
                  Brandenburg: (West Havelland) Wieczorek, Urbaniak, (Neumark) Kühn, Wendel, Benthin, Schmidt (Posen) Wieczorek, Matysiak
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                  • DaveMaestro
                    Erfahrener Benutzer
                    • 11.03.2012
                    • 1593

                    #10
                    Diplomatische Fragen

                    Hallo Hexenkind,

                    ich hatte bereits das gleiche Problem mit einem Berliner Standesamt.
                    Ich habe dann höflich noch einmal angefragt, warum ich nach § 62, Abs. 2 PStG als Abkömmling zwar die Sammelakte einsehen darf aber keine Kopie erhalte. Danach erhielt ich Kommentarlos ein Schreiben mit einer Rechnungsaufforderung von 10€ nach dessen Bezahlung kam dann per Post eine Kopie des gewünschten Aufgebotes (aus der Sammelakte).

                    Alleine schon die vielen Forenbeiträge dazu machen deutlich dass a.) die Standesbeamten dies sehr unterschiedlich handhaben und b.) man mit Höflichkeit manchmal auch zum Ziel kommt.

                    Die Lage sieht nur anders aus, wenn man nicht ein Abkömmling der Person ist, hier muss man ein rechtliches Interesse nachweisen z.B. Erbschaftsermittlung.

                    Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
                    Gruß Dave


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                    • tacken
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.09.2012
                      • 133

                      #11
                      Hallo,

                      ich hatte mal Pech mit einer Anfrage zu Auskünften aus Sammelakte, obwohl die Anfrage meine Urgroßeltern betraf.
                      Folgende Nachricht hatte ich erhalten, Zitat:

                      "... das Standesamt... darf Ihnen leider keine Auskünfte aus den Sammelakten erteilen, gleiches gilt für Kopien aus Sammelakten..."

                      Siehe: http://forum.ahnenforschung.net/show...452#post630452

                      Gruß
                      René

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                      • DaveMaestro
                        Erfahrener Benutzer
                        • 11.03.2012
                        • 1593

                        #12
                        Auskunftverhalten

                        Hallo René,

                        Du könntest es noch einmal mit folgenden Satz versuchen:

                        (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
                        Oder stammte die Erfahrung von vor 2006? Ich weiß, dass es zwischen 2006-2007 eine Gesetzesänderung im Personenstandswesen gab. Und die Standesbeamten vorher andere Maßgaben hatten.

                        Gruß Dave


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                        • tacken
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.09.2012
                          • 133

                          #13
                          Hallo Dave,

                          müsste 2012 gewesen sein. Sollte ich vielleicht nochmal probieren. Und Daten, die darin stehen, die ich nicht erfahren darf (z.B. Geburt meiner Tante), sind dann bestimmt unkenntlich gemacht oder besteht die Gefahr, wieder keine Auskunft zu erhalten?

                          René

                          Kommentar

                          • DaveMaestro
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.03.2012
                            • 1593

                            #14
                            Standesamt

                            Hallo René,

                            also wenn ich die Akte vor Ort einsehen darf, ist dort ja eigentlich auch nichts unkenntlich gemacht. Ich würde es wieder auf einen Versuch ankommen lassen mit Verweis auf den Begleitartikel .

                            Gruß Dave


                            Kommentar

                            • Junipers_Hexenkind
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.10.2014
                              • 281

                              #15
                              Hm, vielleicht versuche ich das doch mal... Allerdings ist es auch ziemlich ok, wenn die Standesbeamtin mir die gewünschten Informationen schickt.

                              Danke aber trotzdem!
                              Berlin: Paerschke, Werth, Hentschel, Wendel, Kühn, Benthin
                              Brandenburg: (West Havelland) Wieczorek, Urbaniak, (Neumark) Kühn, Wendel, Benthin, Schmidt (Posen) Wieczorek, Matysiak
                              Sachsen: (Osterzgebirge) Röllig, Gottlöber, Felfe, Maschke (Kreis Bautzen) Felfe, Handschick, Pilak, Kalich (Kreis Görlitz) Röthig, Neumann, Manitz, Rudolph, Kramer, Golbs
                              Pommern: (Kreis Saatzig) Werth, Butke/Buttke, Papke (Kreis Greifenhagen) Dähn
                              Und sonst: Tipps und nette Kontakte

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