Hallo,
mir liegt ein Nachlaß von 1683 vor, in dem die Besitzstände und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, Paul Mühlböck, Bauer vorm Holz, Rentamt Passau, aufgeführt sind.
Unter den Verbindlichkeiten befindet sich ein Posten:
der Maria Scherneggerin ledig Stands verschaffts gelt 15 fl
Als Erben werden genannt: die Witwe Barbara, der Sohn Paul, die Tochter Barbara, vertreten durch ihren Mann Adam Kroiß, die Tochter Magdalena, ledig, vertreten durch die Vormünder Eustachius Bauer und Stephan Grubmiller.
Im weiteren Text taucht eine Passage auf:
wie Er [der Übernehmer Paul] dan auch die ienigen 15 fl, so der verstorbne Paul Millpeckh, seiner Ändl Maria Scherneggerin verschafft, solang ohne Zünß zugeniessen, als lang das Khündt bey ihme in der Undterhalt ist,
Die Maria Schernegger ist also zu dem Zeitpunkt noch ein Kind. "Ändl" interpretiere ich als "Enkel", demnach wäre sie also Nichte der anderen Erben.
Mutmaßlich wäre sie Tochter einer weiteren, mittlerweile verstorbenen, Tochter des Verstorbenen, da sie ja nicht Mühlböck heißt.
Offenbar war sie aber nicht voll erbberechtigt, sie bekam nur 15 fl "verschafft", die anderen Erben bekamen je etwa 60 fl.
Würdet ihr daraus schließen, daß sie eine uneheliche Tochter einer verstorbenen Tochter des verstorbenen Paul war?
mir liegt ein Nachlaß von 1683 vor, in dem die Besitzstände und Verbindlichkeiten des Verstorbenen, Paul Mühlböck, Bauer vorm Holz, Rentamt Passau, aufgeführt sind.
Unter den Verbindlichkeiten befindet sich ein Posten:
der Maria Scherneggerin ledig Stands verschaffts gelt 15 fl
Als Erben werden genannt: die Witwe Barbara, der Sohn Paul, die Tochter Barbara, vertreten durch ihren Mann Adam Kroiß, die Tochter Magdalena, ledig, vertreten durch die Vormünder Eustachius Bauer und Stephan Grubmiller.
Im weiteren Text taucht eine Passage auf:
wie Er [der Übernehmer Paul] dan auch die ienigen 15 fl, so der verstorbne Paul Millpeckh, seiner Ändl Maria Scherneggerin verschafft, solang ohne Zünß zugeniessen, als lang das Khündt bey ihme in der Undterhalt ist,
Die Maria Schernegger ist also zu dem Zeitpunkt noch ein Kind. "Ändl" interpretiere ich als "Enkel", demnach wäre sie also Nichte der anderen Erben.
Mutmaßlich wäre sie Tochter einer weiteren, mittlerweile verstorbenen, Tochter des Verstorbenen, da sie ja nicht Mühlböck heißt.
Offenbar war sie aber nicht voll erbberechtigt, sie bekam nur 15 fl "verschafft", die anderen Erben bekamen je etwa 60 fl.
Würdet ihr daraus schließen, daß sie eine uneheliche Tochter einer verstorbenen Tochter des verstorbenen Paul war?
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