Zitat von lokarda
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Meines Wissens wird in Heiratsurkunden zumindest der Tod des erstverstorbenen Ehegatten vermerkt, weil die Ehe damit ja als nicht mehr bestehend gilt und der Überlebende eine neue Ehe eingehen könnte. (Von einer möglichen Nichteintragung wegen der genannten Eiszeit jetzt mal abgesehen; davon habe ich null Ahnung.)
Meine folgenden Fragen stelle ich jetzt nur mal für mich als Neuling zu meinem besseren Verständnis.
Nun ist lokarda ja bekannt, dass Erich Gustav Albrecht und Christa Charlotte Elisabeth Schildwächter am 05.05.1934 in Halle/Saale geheiratet haben.
Wenn ihr das nun nicht bekannt wäre, dann wäre der GEDBAS-Eintrag mit "Heirat etwa 1950" doch eher irreführend, weil lokarda dann in einem völlig falschen Zeitraum nach der Heirat suchen (lassen) würde. Wäre es da nicht sinnvoller, dort stünde "Zeitpunkt der Heirat unbekannt"?
Falschen Fährten zu folgen, kann einen bei der Ahnenforschung ziemlich zur Verzweiflung führen, meine ich.
Wie kommt denn eine solche Information zustande? Wenn doch der Zeitrahmen der Heirat unbekannt ist, wie kommt es dann zu dieser Angabe?
Andererseits ist die Angabe "Geburt nach 1900" und "Tod nach 1956" natürlich schon hilfreich.
(Also jetzt nicht im Falle von lokardas Opa, sondern allgemein bei den GEDBAS-Angaben.) Wenn damit eventuell eine zweite Heirat gemeint wäre, wäre das dann angegeben?
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