Schwiegertochter geheiratet?

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    Schwiegertochter geheiratet?

    Hallo,
    gab es eigentlich irgendwelche Schwierigkeiten mit der (kath.) Kirche, wenn ein Witwer nach dem Tod seines Sohnes dessen Witwe heiraten wollte?
    Ich habe einen schwierigen Fall um 1830 herum, in dem die Heirat mit der Schwiegertochter des Rätsels Lösung sein könnte.
    Habt ihr Beispiele?
    Frdl. Grüße
    Jo
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #2
    Hallo Jo,

    solange der Sohn nicht seine Cousine geheiratet hatte und somit die Verbindung zum Schwiegervater noch näher wäre, sollte es eigentlich möglich sein.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6446

      #3
      Hallo Christine,
      dann wäre sie evtl. seine Nichte, und auch das hat es mE gegeben (ausm Kopf, wir hatten dazu glaube ich mal ein Thema)
      Viele Grüße
      Xylander

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      • Andrea1984
        Erfahrener Benutzer
        • 29.03.2017
        • 2547

        #4
        Hallo Jo.

        Es gibt nichts, was es nicht gibt.
        Außer vielleicht zwei Frauen gleichen Namens, die in derselben Stadt/dem selben Dorf gelebt haben. Das wäre auch eine Möglichkeit.

        Ich würde mich freuen zu lesen, wie es weitergegangen ist, wer da nun wen geheiratet hat.

        Herzliche Grüße

        Andrea
        Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
        Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

        Kommentar

        • AKocur
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2017
          • 1371

          #5
          Hallo,

          ich könnte mir vorstellen, dass dazu ein Dispens notwendig war.

          Unter den Vorfahren meines Mannes (alle katholisch) gibt es einen Herrn, der nach dem Tod der ersten Frau ihre Schwester geheiratet hat. Hier war ein Dispens wegen der Verschwägerung im 1. Grad notwendig und die Erteilung desselben bei der Heirat verzeichnet.


          Ein bisschen googlen hat mich etwas schlauer gemacht.

          Anscheinend wäre eine Heirat Schwiegervater - Schwiegertochter unter dem Allgemeinen Preußischen Landrecht nicht möglich gewesen. (Wikipedia, entsprechende Paragraphen des PrALR in Fußnote 1 verlinkt).
          Im Code Civile §161 sind zwar solche Heiraten ebenfalls verboten, aber laut §164 kann der Präsident der Republik das Verbot aus schwerwiegenden Gründen aufheben.

          Es kommt also anscheinend darauf an, wo deine Gesuchten lebten und welches Recht dort galt.

          LG,
          Antje

          Kommentar

          • Raschdorf
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2012
            • 505

            #6
            Guten Morgen,
            ich bedanke mich für alle Antworten, insbesondere auch für die von Antje.
            Mein Fall spielt in Schlesien, also im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts.
            Dort steht unter "Eheverbote wegen zu naher Verwandtschaft" in § 5 :
            "... Schwieger-Aeltern dürfen sich mit ihren ... Schwieger-Kindern ... nicht verheirathen."
            Ich hätte eigentlich vermutet, dass die Kirche solche Heiraten unterbunden hat und nicht der Staat.
            Meine Lösung des Problems fällt also in sich zusammen!
            Frdl. Grüße
            Jo
            Zuletzt ge?ndert von Raschdorf; 08.08.2018, 11:24.

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            • Araminta
              Erfahrener Benutzer
              • 12.11.2016
              • 599

              #7
              Hallo Antje,

              denselben Fall habe ich in meiner Familie auch gefunden.
              Bei den Kirchenbucheinträgen habe ich aber keinen Dispens gefunden. Habe ich es übersehen oder wo kann man das Dokument finden?

              Vielen Dank!

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              • AKocur
                Erfahrener Benutzer
                • 28.05.2017
                • 1371

                #8
                Hallo Araminta,


                also bei mir war es unübersehbar im KB beim Heiratseintrag. Soweit ich weiß mussten die Pfarrer aber die Dispense nicht unbedingt eintragen, nur vorliegen mussten sie ihnen halt.



                LG,
                Antje

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