In Düsseldorf (Stadt und Landkreis) waren ab 1810 die Zivilstandsregister nach französischem/rheinischem Recht maßgeblich. Die Kirchenbücher wurden nur noch für kirchliche Zwecke geführt.
Das erkennt man daran, dass nur die Kirchenbücher bis 1809 an die Bürgermeistereien und Landgerichte abgeliefert werden mussten (und heute im Landesarchiv liegen), danach nicht mehr.
Höchstwahrscheinlich wohnte er nicht mehr bei seinem Vater, weil er alt genug war für eine Ausbildung. Vor allem dann, wenn sich sein Vater in Danzig rumtrieb.
Das erkennt man daran, dass nur die Kirchenbücher bis 1809 an die Bürgermeistereien und Landgerichte abgeliefert werden mussten (und heute im Landesarchiv liegen), danach nicht mehr.
Im Düsseldorfer Bürgerbuch fehlt er bei der Familie des Händlers Jakob Comes - siehe oben.


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