Hallo in die Runde!
Ich bin immer am Grübeln, wie eine Ehescheidung richtig "verbucht" wird. Unter dem Datum des Urteilsspruchs oder unter dem Datum, wann das Urteil rechtskräftig wurde?
Viele Grüße
Emanuel
Ich bin immer am Grübeln, wie eine Ehescheidung richtig "verbucht" wird. Unter dem Datum des Urteilsspruchs oder unter dem Datum, wann das Urteil rechtskräftig wurde?
Viele Grüße
Emanuel
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