Uneheliches Kind / Adoption

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  • lars1969
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2019
    • 142

    Uneheliches Kind / Adoption

    Ich habe mal eine Frage wie ihr dann angeht.


    Ich habe folgende Situation:


    Eine Frau bekommt ein uneheliches kind und das Kind trägt somit den Namen der Mutter.



    Ca. 1 Jahr später heiratet, der Ehemann adoptiert das Kind aber nicht. Vermutlich nicht von Ihm.


    Die 1.Ehe wird nach 3 Jahren geschieden.


    Danach Heiratet sie wieder und der neue Vater adoptiert das Kind und der Junge bekommt den Namen des Vaters.


    Wie verfolgt ihr das ganze nun weiter....


    1.) Ihr verfolgt den Vater weiter zurück, von dem er nun den Namen bekommen hat
    2.) Ihr das ganze endet hier, da ihr den leiblichen Vater nicht kennt.
    3.) nichts von beiden sonder.......


    Vielen Dank schon mal für euro ideen
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    uneheliches Kind

    Zitat von lars1969 Beitrag anzeigen
    Ich habe mal eine Frage wie ihr dann angeht.

    Ich habe folgende Situation:
    Eine Frau bekommt ein uneheliches Kind, und das Kind trägt somit den Namen der Mutter.
    Ca. 1 Jahr später heiratet, der Ehemann adoptiert das Kind aber nicht. vermutlich nicht von Ihm.

    Die 1.Ehe wird nach 3 Jahren geschieden.

    Danach heiratet sie wieder, und der neue Vater adoptiert das Kind, und der Junge bekommt den Namen des Vaters.

    Wie verfolgt ihr das ganze nun weiter....
    1.) Ihr verfolgt den Vater weiter zurück, von dem er nun den Namen bekommen hat
    2.) Ihr das ganze endet hier, da ihr den leiblichen Vater nicht kennt.
    3.) nichts von beiden sonder.......

    Vielen Dank schon mal für Eure Ideen
    Hallo,

    den "Vater" muss man als "Ahnenforscher" nicht zurückverfolgen, denn nach Aktenlage ist er "nur" der Adoptiv-Vater, also keine leibliche Verwandtschaft.
    Ja, bezogen auf das uneheliche Kind endet für mich die Sache hier, es sei denn, es geht aus den Adoptionsunterlagen irgendwas hervor, das auf den leiblichen Vater hindeutet.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • #3
      Der Zweite Ehemann kann auch einfach nur ein viel netterer gewesen sein als der Erste
      und hat das Kind als seins angenommen weil er die Frau im Doppelpakt geliebt hat
      Das heisst nicht dass er der leibliche Vater des Kindes war (wobei das natürlich eine sehr romantische Vorstellung wäre dass sie ihn erst wohl nicht heiraten konnte und es sich dann doch irgendwann ergab). Aber solange da nichts bewiesen ist, würde ich ihn als eingeheiratet behandeln und dementsprechend sind seine Ahnen nicht Deine
      Aber für mich persönlich hätte er allein durch seine Haltung eine wichtige Rolle im Baum und ich würde einfach aus Spass und zu Ehren ihm, seinen Baum zurückverfolgen.
      Aber das ist ja nur eine persönliche Sicht.
      Ich habe meinen Uropa zB nie kennengelernt da er 1943 als junger Mann starb.
      Meine Uroma heiratete in den 60er Jahren nochmal und ich wurde danach geboren
      und ihr 2. Mann war immer mein Uropa. Dementsprechend habe ich auch angefangen
      seinen Baum zu erforschen, natürlich immer mit dem Gedanken dass dies nicht meine
      Familie ist. Aber dennoch sagt es ja eine Menge über ihn als Mensch aus, woher er
      dann stammte.

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Ja, Wynne ,

        ein Mann, der das uneheliche Kind seiner Frau adoptiert, muss mit Respekt behandelt werden; keine Frage.
        Dennoch gehört er nicht in die direkte Linie, was nicht heißt, dass er ein wunderbarer Vater und Mensch gewesen sein mag.
        Ich würde in dem Fall versuchen, die Adoptionsunterlagen zu finden und hoffen, dass man damit etwas schlauer wird.
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • lars1969
          Erfahrener Benutzer
          • 19.08.2019
          • 142

          #5
          Hallo Danke euch beiden,


          ich sehe es eigentlich ähnlich, das für mich hier die Reise endet. Allerdings intressiert mich natürlich immer, was hinter dem Herrn steckt der den kleinen adoptiert hat.


          Ich würde es gerne weiterverfolgen.....aber ich würde es gerne in meinen Vorfahren Stammbaum markieren, was dann wieder in der Software meist nicht möglich ist.


          Was heisst Adoptionsunterlagen ? Die Unterlagen vom Standesamt bzw. vom archive der NAemnänderung habe ich. Oder gibt es noch spezielle Unterlagen und an wen müsste ich mich dann wenden ?

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          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4383

            #6
            Zitat von lars1969 Beitrag anzeigen

            Was heisst Adoptionsunterlagen ? Die Unterlagen vom Standesamt bzw. vom archive der NAemnänderung habe ich. Oder gibt es noch spezielle Unterlagen und an wen müsste ich mich dann wenden ?
            Hallo,

            bei der Adoption muss es ja eine notarielle Urkunde gegeben haben bzw. die Adoption ist erst rechtskräftig, wenn eine solche Urkunde vorliegt.
            Solche Urkunden werden sicherlich nicht in den Standesämtern archiviert, da ist wahrscheinlich das Amtsgericht zuständig, bei dem notarielle Urkunden aufbewahrt werden.
            Was genau hast Du denn woher?
            Herzliche Grüße
            Scheuck

            Kommentar


            • #7
              Zitat von lars1969 Beitrag anzeigen
              Ich würde es gerne weiterverfolgen.....aber ich würde es gerne in meinen Vorfahren Stammbaum markieren, was dann wieder in der Software meist nicht möglich ist.
              In meiner Software gibts die Möglichkeit 2. und 3. Ehen einzutragen. Ausserdem auch eine Funktion wo man farbig bestimmte Linien markieren kann. Vielleicht gibts sowas in Deiner auch? Dann könntest Du ihn einfügen aber es ersichtlich machen dass seine Linie nur eingeheiratet ist.

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              • lars1969
                Erfahrener Benutzer
                • 19.08.2019
                • 142

                #8
                Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                Hallo,

                bei der Adoption muss es ja eine notarielle Urkunde gegeben haben bzw. die Adoption ist erst rechtskräftig, wenn eine solche Urkunde vorliegt.
                Solche Urkunden werden sicherlich nicht in den Standesämtern archiviert, da ist wahrscheinlich das Amtsgericht zuständig, bei dem notarielle Urkunden aufbewahrt werden.
                Was genau hast Du denn woher?

                Ich habe Geburtsurkunden, sowie die Eheschliessung der Mutter. Den rest habe ich nur als info bekommen.


                Okay, ich werde mir das mal auf meine Spätere ToDo liste setzen.

                Kommentar

                • lars1969
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.08.2019
                  • 142

                  #9
                  Zitat von Wynne Beitrag anzeigen
                  In meiner Software gibts die Möglichkeit 2. und 3. Ehen einzutragen. Ausserdem auch eine Funktion wo man farbig bestimmte Linien markieren kann. Vielleicht gibts sowas in Deiner auch? Dann könntest Du ihn einfügen aber es ersichtlich machen dass seine Linie nur eingeheiratet ist.

                  Ich nutze Ages! Da geht das mit der 2. und weiteren Ehen auch. Mit den Farbmarkierungen geht das leider nicht... zumindest wohl nicht so einfach...müsste ich mir nochmal genau anschauen.

                  Kommentar

                  • heike_b
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.07.2007
                    • 382

                    #10
                    Hallo Lars,

                    in Ages kannst Du einer Person zusätzlich zu leiblichen Eltern auch noch Adoptiveltern zuweisen. Wie genau das geht, wird im Handbuch erklärt (nach "Adopti" suchen, in meiner Version auf S. 14).

                    Viele Grüße,

                    Heike

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                    • Garfield
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.12.2006
                      • 2141

                      #11
                      Hallo

                      Ich denke, ich würde auch zu Ehren des Adoptivvaters seine Ahnen und seine Familie ein wenig erforschen, aber wahrscheinlich mit weniger Aufwand als ich es bei Blutsverwandtschaft tun würde.
                      Ich habe auch einige verschwägerte Familien im Baum, einmal zB weil ich so eine Arbeitskollegin anfügen konnte, einmal weil die Familien engen Kontakt pflegten und ich daher viele Infos wie Berufe und Fotos hinzufügen konnte.

                      Die meisten Ahnenforschungsprogramme sollten zusätzlich zu leiblichen Eltern auch Adoptiveltern definieren können.
                      Viele Grüsse von Garfield

                      Suche nach:
                      Caruso in Larino/Molise/Italien
                      D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
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                      Wyss von Arni BE/Schweiz
                      Keller von Schlosswil BE/Schweiz

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                      • AugustinMichel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.07.2014
                        • 153

                        #12
                        Hallo an alle,
                        wenn es nur Unterlagen vom Standesamt gibt, ist es vielleicht keine Adoption, sondern nur eine Namenserteilung nach dem ehemaligen § 1708 BGB.
                        Gruß
                        AugustinMichel

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                        • Joe_B
                          Benutzer
                          • 14.08.2019
                          • 14

                          #13
                          Zitat von lars1969 Beitrag anzeigen
                          Ich habe mal eine Frage wie ihr dann angeht.
                          Ich habe folgende Situation:
                          Eine Frau bekommt ein uneheliches kind und das Kind trägt somit den Namen der Mutter.
                          Du beschreibst hier exakt meine Suche!

                          Meine Mutter bekam unehelich 2 Kinder, meine Schwester und mich. Nachfolgende Partner sind für meine Suche nicht relevant, ich suche hauptsächlich in der Linie meiner Mutter.

                          Meine Suche begann mit der Suche nach der Mutter, was nach ein paar Jahren Recherche zum Erfolg führte (und in die USA).
                          Vom leiblichen Vater haben wir nur einen Namen, aber auch hier lässt sich recherchieren.

                          Adoptionsurkunde ist in deinem Fall ja vorhanden, da das Kind ja bei der leiblichen Mutter geblieben ist.

                          Ich recherchiere gerade für eine Freundin nach evtl. Geschwistern väterlicherseits . Ihr Vater war vor ihrer Geburt schonmal verheiratet.
                          Hier hilft mir das zuständige Standesamt. Mit Vollmacht der Freundin habe ich die Unterlagen wie Heiratsurkunde, Auszug aus Stammbuch etc. angefordert.

                          So könnte es in deinem Fall ähnlich laufen.

                          Oder mal nach anderen Quellen zum leiblichen Vater suchen:
                          - Fotos
                          - Erzählungen
                          - einfach die Mutter fragen????

                          In meiner Adoptionsgeschichte gab es viel Widerstand nach dem Motto "...das geht dich nichts an...", was meine Suche natürlich immens erschwert.
                          Vielleicht läuft es bei dir ja besser.....

                          Kommentar

                          • lars1969
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.08.2019
                            • 142

                            #14
                            Hi Joe,


                            danke, meine Problematik ist leider, was ich nicht erwähnt hatte in meinem Eingangspost, das dies bei mir in der 4. Generation passiert ist (ca. 1880) , habe die Daten gerade nicht vorliegen.



                            Das erschwert das ganze nochmal etwas.


                            Ich glaube das wird noch ein schwieriges Thema.





                            Zitat von Joe_B Beitrag anzeigen
                            Du beschreibst hier exakt meine Suche!

                            Meine Mutter bekam unehelich 2 Kinder, meine Schwester und mich. Nachfolgende Partner sind für meine Suche nicht relevant, ich suche hauptsächlich in der Linie meiner Mutter.

                            Meine Suche begann mit der Suche nach der Mutter, was nach ein paar Jahren Recherche zum Erfolg führte (und in die USA).
                            Vom leiblichen Vater haben wir nur einen Namen, aber auch hier lässt sich recherchieren.

                            Adoptionsurkunde ist in deinem Fall ja vorhanden, da das Kind ja bei der leiblichen Mutter geblieben ist.

                            Ich recherchiere gerade für eine Freundin nach evtl. Geschwistern väterlicherseits . Ihr Vater war vor ihrer Geburt schonmal verheiratet.
                            Hier hilft mir das zuständige Standesamt. Mit Vollmacht der Freundin habe ich die Unterlagen wie Heiratsurkunde, Auszug aus Stammbuch etc. angefordert.

                            So könnte es in deinem Fall ähnlich laufen.

                            Oder mal nach anderen Quellen zum leiblichen Vater suchen:
                            - Fotos
                            - Erzählungen
                            - einfach die Mutter fragen????

                            In meiner Adoptionsgeschichte gab es viel Widerstand nach dem Motto "...das geht dich nichts an...", was meine Suche natürlich immens erschwert.
                            Vielleicht läuft es bei dir ja besser.....

                            Kommentar

                            • lars1969
                              Erfahrener Benutzer
                              • 19.08.2019
                              • 142

                              #15
                              Das wäre auch möglich. Aber im großen ganze bleibt es ja trotzdem bei der Frage, weiterverfolgen und wenn, wen ?





                              Zitat von AugustinMichel Beitrag anzeigen
                              Hallo an alle,
                              wenn es nur Unterlagen vom Standesamt gibt, ist es vielleicht keine Adoption, sondern nur eine Namenserteilung nach dem ehemaligen § 1708 BGB.
                              Gruß
                              AugustinMichel

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