NSDAP-Mitgliedschaft zwangsläufig für Kripobeamte?

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  • Alma Albrecht
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2009
    • 170

    NSDAP-Mitgliedschaft zwangsläufig für Kripobeamte?

    Liebe Mitforscher,


    wenn jemand in Berlin als Kripobeamter während der NS-Zeit gearbeitet hat,
    war er auch immer Parteimitglied, oder musste das nicht zwangsläufig sein?
    Wo und wie kann man herausfinden, ob jemand Mitglied der NSDAP war?
    Lg Birgit
  • RoHa92
    Erfahrener Benutzer
    • 09.01.2019
    • 279

    #2
    Zitat von Alma Albrecht Beitrag anzeigen
    Liebe Mitforscher,


    wenn jemand in Berlin als Kripobeamter während der NS-Zeit gearbeitet hat,
    war er auch immer Parteimitglied, oder musste das nicht zwangsläufig sein?
    Wo und wie kann man herausfinden, ob jemand Mitglied der NSDAP war?
    Lg Birgit
    Hallo Birgit,

    In der NS-Zeit mussten zumindest die meisten Verwaltungsbeamten (Reichsarbeitsministerium etc.) Parteimitglied werden, wie es allerdings mit Kripo-Beamten aussieht, kann ich dir nicht beantworten. Vorstellen könnte ich es mir aber.

    Bezüglich einer möglichen NSDAP-Mitgliedschaft musst du dich an das Bundesarchiv in Berlin wenden:

    Der Begriff der NSDAP-Mitgliederkartei umfasst sowohl die "Zentralkartei" als auch die "Gaukartei", die jeweils in den Beständen R 9361-VIII KARTEI und R 9361-IX KARTEI (ehemals Sammlung BDC/"Berlin Document Center") erfasst sind.


    Liebe Grüße
    Robin
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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Hallo Birgit, nein.
      Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgli...erre_der_NSDAP
      Viele Grüße

      Kommentar

      • catisucht
        Benutzer
        • 03.07.2011
        • 17

        #4
        Hallo,
        ich habe den Link von der letzten Antwort noch nicht gelesen, aber ich kann dir von meiner Familie berichten, so wie es erzählt wurde.
        Mein Urgroßvater war bei der Kripo und zunächst nicht Mitglied der NSDAP. Er wurde vor Beginn des 2.WK von Henningsdorf nach Zeuthen-Miersdorf versetzt (das könnte schon mit der Nichtzugehörigkeit zur Partei zu tun gehabt haben). Er wurde wohl immer wieder gedrängt, in die Partei einzutreten. Da er das nicht wollte, wurde ihm wieder mit Versetzung gedroht. Aufgrund seiner persönlichen Situation (eigenes Haus am neuen Dienstort, er und seine Familie wollten nicht wieder "von vorn anfangen") hat er sich dann doch entschieden, Parteimitglied zu werden.

        Diese Entscheidung brachte ihm im Übrigen nach Kriegsende mehrere Monate Konzentrationslager bei der russischen Siegermachtbesatzung ein....


        VG Cati

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          In der folgenden Quelle steht nichts von Zwang zum Eintritt in die NSDAP.
          DIE KRIMINALPOLIZEI 1933 - 1939, Magisterarbeit - https://d-nb.info/1095110276/34

          Daraus Zitate:

          "Allerdings hielten die neuen Machthaber nichts von Beamten, die sich allzu offen andienten und über die feststand, daß sie vor der Machtübernahme nicht viel vom Nationalsozialismus gehalten hatten."

          "Um den Personalmangel zu beheben, wurde Nachwuchs aus linientreuen Angehörigen freier Berufe rekrutiert, was zwar den Bestimmungen des Polizeibeamtengesetzes widersprach, andererseits aber half, die Polizei zu nazifizieren. Dies war aus Sicht des Regimes notwendig, weil es den alten Polizeibeamten mißtraute, welche zu sehr den traditionellen Polizeimethoden verhaftet waren und sich nicht auf den Geist des Nationalsozialismus einstellen wollten. In Berlin wurden die Einstellungskriterien abgemildert, um die Beamtenschaft der Kripo zu verjüngen und mit der Aufnahme 'Alter Kämpfer' die Kripo zu nazifizieren."



          Fazit: die Nazi-Regierung wollte, dass die Beamten aus eigener Überzeugung heraus die "nationalsozialistische Sache" stützten. Das erreichte man nicht durch eine Zwangsmitgliedschaft in der NSDAP.
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 30.09.2019, 16:17.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Jetzt wird das wohl wieder eine endlose Diskussion. Deshalb vorweg: Dies soll meine einzige Wortmeldung hier sein.

            Dass Beamte (und andere irgendwie heraus gehobene "Volksgenossen") (abgesehen von der befristeten Aufnahmesperre) in großem Umfange gedrängt (nicht "gezwungen") wurden, in die Partei einzutreten ist so vielfach belegt, dass es zum gesicherten Wissen der Zeitgeschichte gehört.
            Andererseits hatte die NSDAP sehr viele Unterorganisationen und verbundene Organisationen, so dass es vielen "Gedrängten" leichter fiel, dort (z.B. in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt) unterzuschlupfen, also "Quasi-Partei-Mitglied" zu sein.

            (Auch die Berichte von Zeitzeugen, die von ständigem Drängen erzählten, sind nicht unbedingt unglaubwürdig. Mein Vater hatte eine mittelmäßig heraus gehobene Funktion in einem Rüstungbetrieb und musste immer wieder Ausreden erfinden, um nicht in die NSDAP einzutreten. Dass er tatsächlich kein Parteimitglied wurde, beweist sein "DAF"-Arbeitsbuch; dort stehen unter "Parteimitgliedschaft" drei Striche.)
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #7
              Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
              ... Dass Beamte (und andere irgendwie heraus gehobene "Volksgenossen") (abgesehen von der befristeten Aufnahmesperre) in großem Umfange gedrängt (nicht "gezwungen") wurden, in die Partei einzutreten ist so vielfach belegt, dass es zum gesicherten Wissen der Zeitgeschichte gehört. ...
              Klar, das ist der Trick um herauszufinden, ob jemand gegen das System sein könnte.
              Natürlich wird man - bzw. fühlt man sich - dadurch gedrängt. Und wenn man es offen ablehnt, wird man wohl zukünftig bei Beförderungen übergangen werden, bzw. es wird einem noch schärfer und misstrauischer auf die Finger geschaut.

              Wir wollen aber bei der ganzen Sache nicht vergessen, welche Menschen wirklich unter dem Regime zu leiden hatten. Das waren nicht diejenigen staatstreuen Beamten, die nur eine NSDAP-Mitgliedschaft ablehnten.
              Viele Grüße

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              • Alma Albrecht
                Erfahrener Benutzer
                • 25.03.2009
                • 170

                #8
                Entlassung nach Kriegsende

                Deuten die nach Kriegsende vorgenommene Entlassung aus dem Staatsdienst und eine angeblich erfolgte Entnazifizierung auf eine Parteizugehörigkeit hin?
                Lg Birgit

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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Genau das ist es. Weil die NSDAP-Mitgliedschaft eben kein Zwang war, konnte im Umkehrschluss, nach dem 2.WK von den Aliierten daraus gefolgert werden, dass diese Beamten wirklich überzeugte Nazis waren, die man nun aus dem Staatsdienst entfernen müsse.

                  Der Ausmaß der Entlassungswelle war in den Besatzungzonen unterschiedlich.
                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • offer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.08.2011
                    • 1731

                    #10
                    Nur war diese "Entlassungswelle" nicht nachhaltig.

                    Das Ausführungs-Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes regelt:

                    "Dass allen Beamten, die aus anderen als dienstrechtlichen Gründen, auf deutsch: allen Nazi-Beamten, die nach dem Krieg von der Besatzungsmacht entlassen worden waren, wurde eine Wiedereinstellung zugesichert. Nur zwei Ausnahmen gab: Hauptbelastete aus den Entnazifizierungsverfahren waren ausgenommen und Gestapo-Agenten. Aber alle anderen hatten einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung oder wenn sie zu alt waren, auf Versorgungsbezüge."

                    Man könnte annehmen, diese "großzügige" Regelung sei zustande gekommen, weil es in der Nachkriegszeit an Juristen fehlte – und auch nicht genügend qualifizierte Juristen aus der Emigration nach Deutschland zurückkehrten. Dem muss Prof. Ingo Müller jedoch widersprechen:

                    "Ein Juristenmangel bestand überhaupt nicht. Man konnte mühelos die Stellen alle besetzten. Man muss sich vorstellen, dass die kleine Bundesrepublik, die drei Westzonen ja nur einen Bruchteil ausmachte, nicht einmal die Hälfe des ehemals großdeutschen Reiches und alle strömten in die kleine Bundesrepublik, die Plätze waren teilweise. doppelt und dreifach besetzt. Mangel herrschte nicht."

                    An eine gezielte Rückholaktion von Emigranten für den Wiederaufbau einer demokratischen deutschen Justiz denkt man nicht. Dafür verlor kein NS-Staatsanwalt und NS-Richter nach 1945 seinen Posten, mit Ausnahme der Angeklagten im Nürnberger Juristenprozess.

                    "Alle wurden wieder eingestellt, weil sie im Rahmen der Entnazifizierung als entlastet oder als Mitläufer eingestuft wurden. Und als Mitläufer brauchten sie nur ein halbes Jahr auf zehn Prozent ihrer Bezüge zu verzichten. Jeder hat wieder schnell sein Amt gefunden."
                    This is an offer you can't resist!

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