Erbanteil- wie viel bekommen die Erben?

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  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19713

    Erbanteil- wie viel bekommen die Erben?

    Guten Tag,

    abgeleitet, aber stark angelehnt an einen Echtfall eine Frage zu folgender Konstellation:
    Ein Mann stirbt kinder- und ehelos ohne Testament.
    Er war Einzelkind, die Eltern vorverstorben.
    Sein Vater hatte drei Geschwister, seine Mutter sieben Geschwister.
    Sämtliche Geschwister der Eltern sind bereits ebenfalls vorverstorben.

    Väterlicherseits hat der Mann vier Cousins und Cousinen, mütterlicherseits 16 Cousins und Cousinen.

    Welchen Anteil vom Erbe erhält ein Cousin väterlicherseits?
    1/4 von 1/2 = 1/8?
    Oder erhält er 1/20?
    Oder einen ganz anderen Anteil?

    Ich weiß es nicht. Wer weiß es?
    Auch Vermutungen werde gerne gehört.

    Vielen lieben Dank.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5525

    #2
    Hallo Horst,

    geh mal hilfsweise davon aus, daß die vier Cousins väterlicherseits Geschwister sind und deren Vater das einzige Geschwister des Vaters des Verstorbenen und zudem noch am Leben ist. Dann bekäme dieser Onkel die Hälfte. Da der Onkel nicht mehr lebt, müssen sich dessen Erben die Hälfte teilen. Somit bekäme jeder Cousin väterlicherseits 1/8 der Erbmasse.

    Allerdings war meine letzte Vorlesung über Erbrecht Anfang der 90er und seitdem habe ich mich damit nicht mehr befassen müssen. Insofern hafte ich nicht für den Wahrheitsgehalt meiner Aussage...

    Ein schönes Wochenende wünscht
    consanguineus
    Zuletzt geändert von consanguineus; 14.03.2020, 12:56.
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19713

      #3
      Guten Tag und vielen Dank für die Antwort.

      Im konkreten Fall ist der Cousin eines von zwei Kindern eines Geschwisterkindes (es waren deren drei) des Vaters des Erblassers.
      Demnach 1/2 von 1/3 von 1/2 = 1/12.
      Also ist er zu 1/12 Erbe?

      Hingegen bekäme ein Cousin mütterlicherseits als Einzelkind im Höchstfall 1/14. Sollte er noch drei Geschwister gehabt haben: 1/56.
      Stimmt das?

      Fragt weiterhin unsicher:
      Horst
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

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      • landolin
        Erfahrener Benutzer
        • 05.12.2011
        • 143

        #4
        Hallo Horst von Linie 1,

        das Erbe des kinderlosen Mannes von 100% (z.B. 1000€) wird an dessen verstorbenen Eltern zu je 50% (500€) verteilt. Da diese gestorben sind, werden diese 50% (500€) an die Geschwister der verstorbenen Eltern zu je 1/3 (166,66€ für jeden Bruder/Schwester des Vaters) auf der Vaterlinie und zu 1/7 (71,42€ für jeden Bruder/Schwester der Mutter) auf der Mutterlinie verteilt -sofern diese lebende Nachkommen haben (sonst wird’s noch komplizierter)

        Wie sind die 4 Cousinen „verteilt“?

        Wenn z. B. eins der 3 Geschwister des Vaters des kinderlosen Mannes 2 Nachkommen hat, bekommt jedes 50% des Drittels als Erbe (83,33€), bei 3 Nachkommen ein Drittel des Drittels (55,55€)…usw. Wenn nur ein Nachkomme da ist, bekommt das Kind alles (1/3). Sollte ein Geschwisterteil des Vaters keine Kinder haben, wird dieser Anteil auf die anderen beiden Brüder/Schwestern verteilt.

        Voraussetzung, dass es kein Testament gibt. Dies ist die gesetzliche Erbfolge.

        Ein bisschen kompliziert aber ich hoffe dass es so verstanden wird.

        Gruß Landolin

        Kommentar

        • benangel
          Erfahrener Benutzer
          • 09.08.2018
          • 4315

          #5
          Die Frage, die sich mir hierbei noch stellt ist die, ob das Erbe auf alle Cousins gleich verteilt wird oder ob die 50 % des Vaters auf die 3 Cousins und die 50 % der Mutter auf die 16 Cousins verteilt werden. Es sind ja alles Erben dritter Ordnung und damit gleichberechtigte Erben?
          Gruß
          Bernd

          Kommentar

          • benangel
            Erfahrener Benutzer
            • 09.08.2018
            • 4315

            #6
            Hier ist mal eine Antwort einer Rechtsanwältin zu dem Thema. Hiernach erben die Cousins/Cousinen wohl nicht gleichberechtigt, sondern jeweils nur den Teil des Vaters bzw. der Mutter.
            Guten Tag, die Cousine meines Schwiegervaters ist verstorben. Sie war verwitwet, kinderlos und hatte keine Geschwister, ihre Eltern leben nicht mehr. Ein Testament gibt es nicht. Erbberechtigt als nächste Verwandte sind dementsprechend 10 Cousinen/Cousins (väterlicher- und mütterlicherseits). Einen Nachlassverwalter
            Gruß
            Bernd

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            • Horst von Linie 1
              Erfahrener Benutzer
              • 12.09.2017
              • 19713

              #7
              Guten Tag
              und erneut vielen Dank für die Beiträge.

              Wenn ich das in Beitrag 6 Verlinkte bis zum Ende durchackere und auf "meinen" Fall anwende, lande ich bei der in Beitrag 3 geschilderten Konstellation bei einem Erbanteil von 1/12 für den erbenden Cousin.

              Zum Glück sind es wesentlich mehr als die in Beitrag 4 durchdeklinierten 1.000 €.
              Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
              Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
              Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

              Und zum Schluss:
              Freundliche Grüße.

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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5525

                #8
                Im Grunde waren wir uns ja alle einig. Lädst Du uns nun schick zum Essen ein?
                Suche:

                Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
                Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
                Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
                Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
                Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 19713

                  #9
                  Guten Tag,
                  virtuell in jedem Fall .
                  Oder nach Schweinau in die Metzgerei Boggnsagg https://www.youtube.com/watch?v=7YGnBf3Nx9k
                  zum Mittagstisch.

                  Zum Glück stehe ich mit der Erbschaft noch an.
                  Für mich wären es 1/24.
                  Dann unter dem steuerlichen Freibetrag von 20.000 €.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

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                  • Karla Hari
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.11.2014
                    • 5878

                    #10
                    das kannst du ja dann unter dem Thema "Was habt ihr heute bekommen" posten -nun schon mehr als 1 Mio Hits.


                    Da ich ein sehr neugieriger Mensch bin :), wollte ich mal wissen, was Ihr heute erhalten oder zugesendet bekommen habt, was Euch bei der Forschung wieder ein Stückchen weiter bringt? Ich z.B. habe heute eine Geburtsurkunde von 1910 und eine Heiratsurkunde von 1932 vom Standesamt Castrop-Rauxel zu einer Ahnin meiner Freundin
                    Zuletzt geändert von Karla Hari; 15.03.2020, 10:10.
                    Lebe lang und in Frieden
                    KarlaHari

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                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.08.2011
                      • 1731

                      #11
                      Zitat von Karla Hari Beitrag anzeigen
                      3 Tage zu früh!
                      10. Jahrestag wäre am 17.3.2020. Das hätte doch besser gepaßt.
                      This is an offer you can't resist!

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