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maria1883 18.08.2012 13:20

Meldung eines Todesfalls an das Standesamt der Geburt
 
hallo zusammen,
ich bin im ehemaligen Kreis Neustettin, Standesamt Klaushagen, geboren.
Wird einmal mein Todesfall dorthin gemeldet?
Was wißt ihr oder meint ihr dazu?
Liebe Grüße
Waltraud

Henry Jones 18.08.2012 14:00

Hallo Waltraud,

ich denke nicht, dass im Falle deines Todes eine Meldung an dein Geburtsstandesamt geht, da es ja heute auf polnischem Staatsgebiet liegt und entsprechend dort auch kein deutsches Gesetz Geltung hat.

Gruß Alex

Rieke 18.08.2012 14:58

Hallo Alex,

Wie ist es dann wohl gehalten worden mit Todesfaellen, wenn der Geburtsort in der (spaeteren) DDR lag und der Tod im Westen in die Zeit vor Wiedervereinigung fiel?
Wurde da von den westdeutschen Standesaemtern eine Mitteilung an den DDR Geburtsort gemacht?

Liebe Gruesse,
Rieke

Haber 18.08.2012 17:34

Das für die Vertreibungsgebiete zuständige deutsche Standesamt befindet sich in Berlin:
Standesamt I in Berlin, Rückertstr. 9, D-10119 BERLIN.:)

Brigitte Bernstein 18.08.2012 17:37

Hallo;
Ich gehe davon aus, dass im Falle deines Todes nichts an deinen Geburtsort gemeldet wird. Wir hatten schon genug Todesfälle in der Familie, da wurde es nur dem Standesamt gemeldet wo der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Auch meine Eltern sind Vertriebene. Da wurde nichts an das dortige Standesamt geschickt.
Viele Grüße Brigitte

Kaki 18.08.2012 19:46

Meldung an Standesamt
 
Beim Tod meiner Großmutter wurde ihr Tod an das Geburts-Standesamt gemeldet und auch auf der angeforderten Geburtsurkunde vermerkt.
Sie war aus der DDR in die BRD umgezogen.
Hingegen bekam ich beim Tod meines Bruders vom Geburts-Standesamt die Mitteilung, daß man mir keine Sterbeurkunde ausstellen könne, dafür wäre das Standesamt I in Berlin zu ständig. Er verstarb im Ausland. Nur leider verwies mich das I. Standesamt Berlin wieder an das Geburts-Standesamt. Was soll man davon halten?
Liebe Grüße Kaki:)

econ 18.08.2012 21:52

Hallo,

ich schließe mich Haber an. :)

LG Econ

BrunoWilhelmLouis 19.08.2012 00:49

Zitat:

Zitat von Rieke (Beitrag 563119)
Hallo Alex,

Wie ist es dann wohl gehalten worden mit Todesfaellen, wenn der Geburtsort in der (spaeteren) DDR lag und der Tod im Westen in die Zeit vor Wiedervereinigung fiel?
Wurde da von den westdeutschen Standesaemtern eine Mitteilung an den DDR Geburtsort gemacht?

Liebe Gruesse,
Rieke

Hallo Rieke,
ja! Zwischen der BRD und der DDR gab es ein Abkommen, dass Personenstandsfälle von beiden Ländern aus, den zuständigen Standesämtern gemeldet werden. Egal, ob 1970 eine Frau in Bitterfeld starb, die 1920 in Duisburg geboren wurde oder 1982 in Bayreuth ein Mann starb, der 1940 in Potsdam das Licht der Welt erblickte. Leider gibt es auch hier und dort die ein oder anderen "schwarzen Schafe", die entweder keine Mitteilung gemacht haben oder - was es auch gab - die erhaltenen Hinweise nicht in das Geburtenbuch eingetragen haben.

Herzlichst
BrunoWilhelmLouis

maria1883 19.08.2012 12:44

Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten.
Das von @Haber geschriebene " Standesamt I" in Berlin - leuchtet mir ein.
Von dort habe ich 1963 zum Zweck meiner Heirat auch eine Geburtsurkunde erhalten - leider auf polnisch geschrieben. Voriges Jahr erhielt ich vom jetztigen Standesamt Szczecinek( Neustettin) eine beglaubigte Kopie vom Original. Nur so nebenbei: ich erfuhr somit auch meinen zweiten und dritten Vornamen, die sonst niemand mehr wußte(meine Mutter starb, als ich 2 Jahre alt war).
Viele Grüße
Waltraud

Silke Schieske 19.08.2012 14:55

Also, ich habe auf einer Eheurkunde aus dem heutigen Polen den Stempel wann der Ehemann, der nach 1945 im Kreis Siegen wohnte, gestorben ist. Auch auf der Eheurkunde meiner Urgroßeltern, die 1896 in Sorau NL heirateten, stand wann mein Urgroßvater 1942 in Lübeck gestorben ist.

LG Silke

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