Zusatz "eine Gefallene" im Traueintrag 1799
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1799 Region, aus der der Begriff stammt: Brieg, Oberschlesien Hallo, wenn die Braut beim Kirchenbucheintrag der Hochzeit als "eine Gefallene" bezeichnet wird, was darf ich darunter verstehen? Es ist eine Ehe in einem evangelischem Kirchenbuch, der Bräutigam ist katholisch, sie evangelisch. Vielen Dank schonmal. |
Halo Klootschießer,
in allererster Linie sprach man von einem gefallenen Mädchen, wenn sie vor der Hochzeit schwanger war, oder einfach Geschlechtsverkehr hatte und das rauskam. Es ist auch vorstellbar, dass ein Pfarrer es als "gefallen" betrachtete, wenn jemand einen Partner aus einer anderen Konfession heiratete. Aber ich denke eher, die Braut war schwanger oder hatte einen sogenannten Fehltritt begangen, der nicht geheim geblieben war. Grüße Gisela |
Vielen Dank. Das macht Sinn. :-)
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