„Übertretung des Sonntag-Gesetzes“ Strafregister

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  • schulkindel
    Erfahrener Benutzer
    • 28.02.2018
    • 872

    [gelöst] „Übertretung des Sonntag-Gesetzes“ Strafregister

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1856
    Region, aus der der Begriff stammt: Mecklenburg

    Selbstverständlich danach "gegoogelt"

    Hallo,

    wer weiß, was das bedeutet?
    Im Strafregeister von 1856 wird eine Person gesucht, die wegen kleinerer Vergehen u. a. auch wegen Übertretung des Sonntag-Gesetzes gesucht wird.

    Natürlich ist mir das 3. Gebot bekannt,das da heißt
    Du sollst den Feiertag heiligen
    Dass man Einkehr halten und möglichst nicht alltägliche Arbeiten verrichten soll, alles bekannt.
    Damit im Zusammenhang stehen in Deutschland heute auch die Ladenöffnungszeiten.

    Was bedeutete das Gesetz im 19. Jahrhundert und welches Strafmaß konnte zur Anwendung kommen?

    Gruß
    Renate
    Zuletzt geändert von schulkindel; 20.11.2019, 14:01.
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo, wir müssen uns auf Mecklenburg konzentrieren, da ausschließlich dessen Landesgesetze für Deinen Fall relevant sind.

    Für Mecklenburg gibt es die: "Sammlung aller für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin gültigen Landes-Gesetze", in mehreren Bänden, aus dem Jahr 1836

    Darin findet man u.a. im Band 7 auf Seite 141 folgenden Gesetzestext, siehe Bild-Anhang; Strafmaß in Bild 2:
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 19.11.2019, 19:27.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Außerdem bestand die Pflicht zur Teilnahme am Sonntags-Gottesdienst, siehe Bilder 1 + 2, Strafmaß Bild 3

      (Quelle: wie oben, Band 4, Seite 346)
      Angehängte Dateien
      Viele Grüße

      Kommentar

      • schulkindel
        Erfahrener Benutzer
        • 28.02.2018
        • 872

        #4
        Übertretung des Sonntag-Gesetzes

        Hallo Anna Sara,

        wow!
        Du bist der Frage akribisch nachgegangen und hast die Antwort - wie in der Wissenschaft üblich - belegt.
        Hab vielen Dank dafür!

        Das waren ja harte Bestimmungen seinerzeit!
        Und trotzdem muss es anscheinend vorgekommen sein, dass man sich zu Zeiten des Gottesdienstes (oder danach?) in den Gasthäusern aufgehalten hat.
        Der Krug stand manchmal genau gegenüber vom Gotteshaus, so gesehen in Mecklenburg und auch Westpreußen.

        Viele Grüße
        Renate

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Ich denke, nach dem Gottesdienst durften sie dorthin.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • schulkindel
            Erfahrener Benutzer
            • 28.02.2018
            • 872

            #6
            ...Ja, so dürfte es gewesen sein.

            Gruß
            Renate

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