Hallo,
weiß jmd wie das mit den Schutzfristen für die Geburteneinträge ist, wenn die betreffenden Personen bereits 30 Jahre verstorben sind und ich die Sterbeurkunde bereits habe, weil Archivgut?
Ist die Geburtsurkunde dann ebenfalls gesperrt und ich komm da nicht dran oder gibt es da noch andere Regelungen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
mh.
weiß jmd wie das mit den Schutzfristen für die Geburteneinträge ist, wenn die betreffenden Personen bereits 30 Jahre verstorben sind und ich die Sterbeurkunde bereits habe, weil Archivgut?
Ist die Geburtsurkunde dann ebenfalls gesperrt und ich komm da nicht dran oder gibt es da noch andere Regelungen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
mh.
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