35 PDF Abschrift an Richter

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  • wasto
    Erfahrener Benutzer
    • 09.09.2012
    • 489

    [gelöst] 35 PDF Abschrift an Richter

    Quelle bzw. Art des Textes: Abschrift an Stadtrichter 1815 Berlin
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Heferinen und Helfer

    Wieder bitte ich um Hilfe, Prüfung und Ergänzung
    Ich habe gelesen:

    Copia

    Des Prinzen AUGUST von Preussen Königl Hoheit
    haben den Allodial Nachlass Ihres verstorben Herrn (Privateigentum fürstlicher Familien?
    Vaters des höchstseligen Prinzen Ferdinand Königl Hoheit
    nur mit der Steche…….wohltfat des Turentarii angetreten
    und die Erhöhung der erbschaftlichen Biguida
    tions grosses über denselben verlangt, die von uns
    auch im Gefolge wird hierzu Besonders erhaltenen
    Commiserii bedauern der fürsten Standskanzler durchlauchst
    ………. Justizminister Einwilligung erfolgen soll, sobald
    das über den …….. Nachlass aufgenommen
    Inventarium ergänz sein wird. Unterdessen
    muss aber nachdem Wunsche Sr. Königl Hoheit
    mit Anmeldung und Instruktion der Forderungen der
    bekannten Interessenten und Gläubigerschaften
    werden.
    Die Domain Kammer der Königli Hoheit
    des Prinzen August hat uns ein Verzeichnis
    Sämtlicher Personen überreicht ……….
    den ….. Höchstseeligen Prinzen Ferdinand Kg Hoh
    zuletzt vollzogenen Ausgaben Etats aufgeführt
    sind. Zu dieser gehört der dortige Accise
    Inspektor Ossent ……. darauf und werden
    Titel an Pensionen die des Höchstseeligen Prinzen
    Heinrich Königl Hoh. anbestimmt und auch auf
    Lebenszeit bewillig haben aufgeführt
    ist. Ew. Wohlgeb. versuchen wir den H Ossent
    zuförderst die anliegende Extracte der
    letztwilligen ………sitionen Sr. Königl Hoheit,
    des höchstseeligen Prinzen Ferdinand von Preussen
    bekannt zu machen, in welcher bestimmt ist
    dass sämtliche Personen die auser…..dessen
    Etat verzeichnet sind. Ihr Gehalt, Zulagen
    und Pensionen auf ihre Lebenszeit aus
    Gezahlt werden sollen und demnächst ihn
    aufzufordern die Ansprüche, welche ……..
    …….. oder auch einen anderen Grund an
    den Nachlass Sr. König. Hoheit des höchstseeligen Prinzen
    Ferdinand von Preussen auch an den Prinzen
    August Königl, Hoheit Benificial Erbe Ihres
    durchlauchtigsten K. H. Vaters zu machen hat, unter?
    Anführung dessen de….. u. der Fonds gegen
    woh….. er seine Forderungen geltend zu
    machen gedenkt adprotocollum anzuzeigen
    in der Vorladung zu dieser Liquidation ihm
    die in allge Gerichts Ordnung ….. 1 Lit 51
    § 85 bestimmte Warnung dasei zu stellen,
    dass er bei seiner Ausbreiten aller
    seiner etwaigen Norrmst…. Er
    klärt, und mit seinen Forderungen nur
    an derjenigen zu verwiesen werden würde
    was nach Befriedigung der Zugemeldeten
    Gläubiger von der Masse nach übrig bleibt an
    möchte um aus den Verhandlungen
    baldigster überstanden.
    Berlin 1 Mai 1815

    Die zur …. des Inspector Sr. Königl
    Hoheit des höchstseeligen Prinzen Ferdinand
    von Preussen
    Allerhöchst ernannte Commission


    Der
    …. Landes Stadtrichters…
    Braennlich
    ……..
    Zu Lenzen.
    Angehängte Dateien
    Gruss und Dank den unermüdlichen Helferinnen und Helfern
    von Walther Stolle aus der Schweiz EX Pömmerle Sudetenland

    Die Ahnen rufen uns zu:
    Was Ihr seid, das waren wir!
    Was wir sind das werdet ihr!

    Wir sollten es nie vergessen!
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 1674

    #2
    Des Prinzen AUGUST von Preussen Königl Hoheit
    haben den Allodial Nachlass Ihres verstorben Herrn (Privateigentum fürstlicher Familien?
    Vaters des höchstseligen Prinzen Ferdinand Königl Hoheit
    nur mit der Rechtswohlthat
    Schöne Grüße
    Michael

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    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 1674

      #3
      Des Prinzen AUGUST von Preussen Königl Hoheit
      haben den Allodial Nachlass Ihres verstorben Herrn
      Vaters des höchstseeligen Prinzen Ferdinand Königl Hoheit
      nur mit der Rechtswohlthat des Jurentarii angetre-
      ten und die Eröffnung des erbschaftlichen Liquida-
      tionsprozesses über denselben verlangt, die von uns
      auch im Gefolge eines hierzu besonders erhaltenen
      Commissarii des H. Fürsten Staatskanzler durchlaucht.
      u. des H. Justizministers Excellenz erfolgen soll, sobald
      das über den erwähnten Nachlaß aufgenommene
      Inventarium ergänzt sein wird. Unterdessen
      muß aber nach dem Wunsche Sr. Königl Hoheit
      mit Anmeldung und Instruktion der Forderungen der
      bekannten Interessenten und Gläubiger verfahren
      werden.
      Die Domainen Kammer der Königl Hoheit
      des Prinzen August hat uns ein Verzeichnis
      Schöne Grüße
      Michael

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 1674

        #4
        sämtlicher Personen überreicht welche auf
        den von des Höchstseeligen Prinzen Ferdinand Kg Hoh
        zuletzt vollzogenen Ausgaben Etats aufgeführt
        sind. Zu dieser gehört der dortige Accise
        Inspektor Ossent, welcher darauf unter dem
        Titel an Pensionen die des Höchstseeligen Prinzen
        Heinrich Königl Hoh. unbestimmt und nicht auf
        Lebenszeit bewilliget haben aufgeführt
        ist. Ew. Wohlgeb. ersuchen wir den H Ossent
        zuförderst die anliegenden Extracte der
        letztwilligen Dispositionen Sr. Königl Hoheit,
        des höchstseeligen Prinzen Ferdinand von Preussen
        bekannt zu machen, in welchen bestimmt ist
        daß sämtlichen Personen die auf mehrgedachten
        Etats verzeichnet sind, Ihr Gehalt, Zulagen
        und Pensionen auf ihre Lebenszeit aus
        gezahlt werden sollen und demnächst ihn...
        Schöne Grüße
        Michael

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        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 1674

          #5
          aufzufordern die Ansprüche, welche er in dieser
          Beziehung oder aus einem anderen Grunde an
          den Nachlaß Sr. Königl. Hoheit des höchstseeligen Prinzen
          Ferdinand von Preussen und an des Prinzen
          August Königl. Hoh. als Benifical Erbe Ihres
          durchlauchtigsten H. Vaters zu machen hat, unter
          Anführung des Indemnats u. des Fonds gegen
          welche er seine Forderungen geltend zu
          machen gedenkt ad protocollum anzuzeigen
          in der Vorladung zu dieser Liquidation ihm
          die in der Allg. Gerichts Ordnung Theil 1 Lit 51
          § 85 bestimmte Warnung dahin zu stellen,
          daß er bei seinem Ausbleiben alles
          seines etwaigen Vorrechte verlustig er-
          klärt, und mit seinen Forderungen nur
          an dasjenige zu verwiesen werden würde
          was nach Befriedigung der sich meldenden
          Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben...
          Schöne Grüße
          Michael

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          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 1674

            #6
            möchte und uns die Verhandlungen bal-
            digst zu übersenden.
            Berlin 1 Mai 1815

            Die zur Regulirung des Nachlasses Sr. Königl.
            Hoh. des Höchstseel. Prinzen Ferdinand
            von Preussen
            Allerhöchst ernannte Commission
            Schöne Grüße
            Michael

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            • M_Nagel
              Erfahrener Benutzer
              • 13.10.2020
              • 1674

              #7
              Berichtigung:



              ... möchte und uns die Verhandlungen bal-
              digst zu übersenden.
              Berlin d. 11 Aug. 1815

              Die zur Regulirung des Nachlasses Sr. Königl.
              Hoh. des Höchstseel. Prinzen Ferdinand
              von Preussen
              Allerhöchst ernannte Commission
              Schöne Grüße
              Michael

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              • wasto
                Erfahrener Benutzer
                • 09.09.2012
                • 489

                #8
                Herzlichen Dank für die viele Mühe
                Gruss und Dank den unermüdlichen Helferinnen und Helfern
                von Walther Stolle aus der Schweiz EX Pömmerle Sudetenland

                Die Ahnen rufen uns zu:
                Was Ihr seid, das waren wir!
                Was wir sind das werdet ihr!

                Wir sollten es nie vergessen!

                Kommentar

                • M_Nagel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.10.2020
                  • 1674

                  #9
                  Gern geschehen.
                  Schöne Grüße
                  Michael

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