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Gesehen im KB Groß Schauen/Brandenburg 1822
Bei dem Sterbeeintrag einer 22jährigen jungen Frau - Todesursache unbestimmt hat der Pfarrer als Bemerkung eingetragen: " die Verstorbene war blödsinnig und deshalb nicht konfirmiert worden " Muß "man" das verstehen? Gibt es da ein Gesetz in der ev. Kirche? Wie müssen sich die Eltern gefühlt haben? |
Hallo Renate,
die Ausdrucksweise war damals sehr direkt. Ein geistig behindertes Kind konnte nicht am Religionsunterricht teilnehmen und damit auch nicht die Reifeprüfung ablegen. Die Eltern werden die Krankheit ihres Kindes natürlich gekannt und akzeptiert haben. Gruß Arno |
Aber weil sie getauft war, kam sie trotzdem in den Himmel, oder?
Liebe Grüße Rieke |
Hallo Rieke,
das will ich aber schwer hoffen und Petrus hat sie mit offenen Armen empfangen - Hallelujah |
Hallo Rieke,
ich wollte nicht konfirmiert werden, zahle aber Kirchensteuer. Ein Platz in der ersten Reihe steht mir also trotzdem zu. Gruß Arno |
Hallo Arno,
Bei mir ist es genau umgekehrt. Kriege ich dann nur einen Stehplatz ganz hinten? :wink: Liebe Grüße Rieke |
Oh Rieke, Rieke, Rieke,
Zitat:
Ganz unten :wink: Die Kirche versteht da keinen Spaß. Arno |
Och Rieke, da treffen wir uns halt unten wo es warm ist und "Äktschen" herrscht. :wink:
Immer nur Manna und Hosianna singen ist auf die Dauer dann doch langweilig. :wink: https://www.youtube.com/watch?v=FW6P_crgp8M |
Jaja, Elwe, und so wartet die Bayrische Regierung heute noch auf die göttlichen Eingebungen...
Friedrich |
Zitat:
Genau, Elwe :D Brave Mädchen kommen in den Himmel, die bösen kommen überall hin :p Liebe Grüße Rieke |
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