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Zitat:
Oh, wie schön. Das freut mich für Dich. Wirft aber bei mir die Frage auf, warum ich mit meiner Anfrage von Mitte Januar noch warten muß? Nun hoffe ich, daß es einfach sehr viel zu meiner Anfrage zu finden gibt:) |
habe mich beim lastenausgleichsarchiv ganz naiv nach einem ansprechpartner für untätigkeitsbeschwerden erkundigt und hab dann 1 tag später nachricht bekommen ... allerdings fällt mir zur anwort nix mehr ein ... ich muss, um die akte zu erhalten die "erben" um erlaubnis bitten. man hat mir nun 2 namen kommuniziert und sonst nichts .... woher kann das archiv diese namen haben, wenn diese namen bekannt sind, dann müsste es doch automatisch auch weitere anhaltspunkte geben, ob das nun enkel, urenkel, aufenthaltsort ... habe jetzt nichts als die blanken namen?! irgendwie spooky.
wären auf sterbeurkunden grundsätzlich kinder vermerkt? dann könnte man sich von unten nach oben hocharbeiten? Zitat:
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Hallo Papaver,
ein paar kurze Anmerkungen bzw. Informationen. Beim LAA heißt es leider immer: Geduld mitbringen. Man kann die Einsicht in Akten beschleunigen, wenn man direkt zur Einsicht nach Bayreuth fährt, was aber wohl für die meisten ein Problem darstellen dürfte. Aufgrund des Rückstaus hat das Archiv bereits in den vergangenen Jahren mehr Leute eingestellt (so sagte es man mir am Telefon). Danach ging es zumindest auch bei mir etwas schneller - meine Antwort dauerte fast 2 Jahre (was aber nun mal leider so ist... nicht nur in diesem Archiv). Da nützt keinerlei Klage und ähnliches, so naheliegend und verständlich der ganze Frust auch ist. Es liegt leider nicht an den Archiven. Das große Problem ist, dass Unmassen an Akten in die Bundesarchive gelangt sind (DRK-Suchdienst, WASt) - was politisch so gewollt war - für die es einfach keine Mitarbeitenden gibt. Schwund ist halt überall. Auch dort. Zu der Sache mit den Erben: Ich hatte auch u.a. eine Akte zu meiner Vorfahrin beantragt und später erhalten. In den LAA-Akten kommen mitunter Personen mit Daten vor, die noch am Leben sein könnten und deren Daten daher geschützt sind. Das Vorkommen dieser Daten liegt daran, dass oftmals die teils recht alten Antragstellenden während des LAA-Prozesses verstorben sind. Folglich liegen den Akten Informationen zu den Erben vor. In einem Fall musste ich dann nachweisen, dass diese Person entweder ihr Einverständnis gibt oder schon gestorben ist. Da ich wusste, wann und wo die Person gestorben war, habe ich das Standesamt am Todesort kontaktiert und freundlich gebeten, per Mail dem Archiv zu bestätigen (also nicht als Urkunde oder anderes Aufwendigeres), dass die betroffenen Person verstorben ist. Das hat keinen Tag gedauert und, zack, dann hatte ich die Akte. LG Tausendaugen |
hallöchen tausendaugen! vielen dank für deinen ausführlichen kommentar! nach bayreuth persönlich zu fahren, wär für uns kein thema, leider hat man mir auch hier mitgeteilt, dass auch ein persönlicher termin und ob überhaupt einer stattfinden kan eine bearbeitungszeit von ca. 1 jahre braucht ... ein witz!
mir sind die daten des antragstellers bekannt, werde mich jetzt von unten nach oben hocharbeiten bis ich zu den sog. erben komme, wenn das aber enkel oder urenkel sein sollten wird das dauern, weil das anfordern/bearbeiten der sterbeurkunden auch einige wochen in anspruch nimmt. noch mal danke für deine freundliche unterstützung! beste grüße! |
Kleiner Tip:
Bestelle Dir am besten gleich die Sammelakte zu den Sterbeurkunden mit. Auf der Todesanzeige steht eine Adresse eines Angehörigen. Ehepartner, Kind, Enkel oder auch die Nachbarin, wenn Du Pech hast... |
oha! danke dir, sehr gute idee!
beste grüße! |
Heute habe ich mir erlaubt, per Mail nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen - ich warte mittlerweile über zweieinhalb(!) Jahre :evil:
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Und eben kam die Info, daß meine Mail nicht zugestellt werden konnte. Ich hatte sie an die Mitarbeiterin geschickt, mit der ich Anfang 2020 Kontakt hatte. Das ist doch nicht zu fassen, ich springe hier gleich im Dreieck :evil:
Habe die Mail nun an die zentrale Mailadresse des LAA geschickt und es kam eine automatische Eingangsbestätigung. Nun heißt es wieder warten. |
Meine Frau hatte am 22.07. mal freundlich an ihre Anfrage vom Juli 2020 und auch an die unbeantwortete Sachstandsanfrage vom April 2022 erinnert. Mit einer Antwort haben wir nicht wirklich gerechnet, aber oh Wunder, am 26.07. kam eine E-Mail, dass in Kürze mit einem Antwortschreiben gerechnet werden kann. So, jetzt müssen wir mal abwarten, wie das LAA "in Kürze" definiert ;-)
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So, "in Kürze" heißt also ca. eine Woche :)
Gerade kam die Antwort vom LAA. Allerdings handelt es sich lediglich um die Mitteilung, dass die bestellten Akten geprüft wurden und freigegeben sind. Davon können wir jetzt also Scans bestellen. Hoffentlich dauert das dann nicht nochmal so lange :( |
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