Suche nach meinem Vater seit 10 Jahren

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  • marthart1968
    Benutzer
    • 22.03.2019
    • 8

    Suche nach meinem Vater seit 10 Jahren

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: seit 1968
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Wien
    Konfession der gesuchten Person(en):
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): viele, aber kein Ergebnis
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): ZMR, Wien MA11, MA 62, Stadtarchiv,...


    Hallo

    Ich komme einfach nicht weiter und stehe jetzt an.
    Wollte mir zu meinem 50. Geburtstag selbst den Wunsch erfüllen und meinen Vater kennenlernen.
    Das Projekt verfolge ich schon 10 Jahre. Ohne Ergebnis, musste den runden Geburtstag ohne Infos von meinem Vater feiern.
    Habe noch den Gerichtsbeschluss aus 1975, dass meine Mutter ab da Vormund ist und mein Vater Unterhalt zahlen muss.
    Das Gericht bestimmte das Jungendamt zur Durchsetzung dieser.

    Wenn man den Namen meines Vaters in Google eingibt, erscheint "keine Treffer".
    Im ZMR gibt es auch niemanden, der so heißt.
    Das jugendamt kann mir auch nicht weiterhelfen und von MA 62 bekomme ich nur auskunft, wenn ich von meinem Vater eine Vollmacht habe (Haha).

    Der Name:
    Leopold Falcondini
    lt. Gericht 1975 wohnhaft: 1210 Wien, Sandrockgasse.

    Im Netz finde ich überhaupt nichts.

    BITTE, BITTE
    Vielleicht könnte mir jemand von hier weiterhelfen.

    Danke
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19748

    #2
    Hallo,
    wie sicher ist, dass der Familienname ein L enthält?
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • marthart1968
      Benutzer
      • 22.03.2019
      • 8

      #3
      Hallo

      Im Gerichtsbeschluss steht der Name genau so drinnen: Falcondini

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19748

        #4
        Hallo,
        das glaube ich unbesehen, aber warum gibt es den Namen als Nachnamen nirgendwo auf der Erde?
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4383

          #5
          Hallo,

          wenn im Gerichtsbeschluss steht,
          "Leopold Falcondini, 1975 wohnhaft 1210 Wien, Sandrockgasse",
          dann wäre als erster Schritt doch vielleicht eine einfache Melderegisterauskunft einzuholen; vorausgesetzt, es gibt solche in Wien, wovon ich ausgehe.

          Bei der Gelegenheit könnte man dann auch gleich feststellen, ob der Name richtig geschrieben ist oder nicht.

          Ich nehme an, dass der Name Deines Vaters in Deiner Geb.-Urkunde nicht angegeben ist; da könnte man aber hilfsweise auf den Gerichtsbeschluss zurückgreifen ...
          Herzliche Grüße
          Scheuck

          Kommentar

          • marthart1968
            Benutzer
            • 22.03.2019
            • 8

            #6
            lt. Melderegister (ZMR), dass elektronisch seit 2002 geführt wird, gibt es keinen Eintrag mit diesem Namen. Auch nicht als verstorben.

            Um Zugriff auf Meldedaten vor 2002 zu bekommen, brauche ich von meinem Vater eine Vollmacht, die ich nicht kriege, da ich ihn nicht finde.
            Auskunft von Wien MA 62, Meldeamt

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            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              Tja, das ist bedauerlich, und offenbar sind dahingehend die gesetzlichen Vorschriften in Österreich anders als in Deutschland, denn eine einfache Melderegisterauskunft kann hier meiner Ansicht nach jeder einholen. Ich habe das im Rahmen meiner Forschung auch schon getan; die Sache ist kostenpflichtig, aber problemlos möglich.

              Wie sieht's mit alten Adressbüchern aus?
              Herzliche Grüße
              Scheuck

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              • Scherfer
                Moderator
                • 25.02.2016
                • 2511

                #8
                Hier mal ein Falconcini in Österreich...

                Kommentar

                • marthart1968
                  Benutzer
                  • 22.03.2019
                  • 8

                  #9
                  Habe viele Stunden mit den diversen Ämtern diskutiert.
                  Vorallem, bei Einträgen nach 2002 kostet die Erhebung € 14,50 und man bekommt volle Information.
                  Alles davor, bekommt man nur Infos über sich selbst oder mit Vollmacht der betreffenden Person.
                  War auch schon bei Gericht, ob die eine Herausgabe anordnen können.
                  Geht nur, wenn ein Verfahren eingeleitet wird.

                  Kommentar

                  • marthart1968
                    Benutzer
                    • 22.03.2019
                    • 8

                    #10
                    Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
                    Hier mal ein Falconcini in Österreich...
                    Super für die Hilfe, habe ihn mal über FB angeschrieben, und auch seine Mutter, die zufälliger weise in Wien 21 wohnt (selber Bezirk, wo 1975 mein Vater wohnte).

                    Ich halte mir selber die Daumen.

                    DANKE für die tolle und rasche Hilfe.
                    Das macht Mut um weiter zu suchen

                    Lg
                    Martin

                    Kommentar

                    • Scherfer
                      Moderator
                      • 25.02.2016
                      • 2511

                      #11
                      Dann drücke ich auch mal die Daumen! Ich hatte die Ancestry-Datenbanken nach "Falcondini" durchsucht, aber mit allen Varianten für "ungenaue Übereinstimmungen". So fand ich auch keine Treffer "Falcondini", wohl aber "Falconcini" und "Falconini". Nach diesen Familiennamen habe ich dann im Zusammenhang mit "Österreich" geg..gelt.
                      Zuletzt geändert von Scherfer; 22.03.2019, 20:43.

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                      • marthart1968
                        Benutzer
                        • 22.03.2019
                        • 8

                        #12
                        Du bist echt der Hammer.

                        Ich habe überall mit dem im Gerichtsbeschluß genannten Namen Falcondini gesucht, und nichts gefunden.
                        Und die Ämter gehen auch nur genau auf diesen Namen ein, ohne flexibilität.

                        Danke dir nochmal

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                        • Horst von Linie 1
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.09.2017
                          • 19748

                          #13
                          Hallo,
                          in Italien scheint Facondini nicht selten zu sein.
                          In der Slowakei gab es lt. OFB Grünau die Variante Fakundiny / Faccundini.
                          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                          Und zum Schluss:
                          Freundliche Grüße.

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                          • Bachstelze1160
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.02.2017
                            • 716

                            #14
                            Haben nicht direkte Kinder immer ein Recht auf Auskunft, wer Vater und Mutter sind!
                            Bei meinem Studium lernte ich, dass Kinder und Enkel immer Auskunftsrecht haben.
                            Nur Info von Tanten und Onkels, Neffen , Nichten, Cousins, können innerhalb der Fristen verweigert werden.
                            Dank und herzliche Grüße <3

                            Die Bachstelze


                            Ich sende einen Dank in den Himmel, wenn ein Pfarrer sich Mühe gab zu schreiben, das freut ihn dann!
                            Was die Ahnen wohl so alles mitbekommen, was wir wegen Ihnen uns für eine Arbeit machen!!!

                            Kommentar

                            • scheuck
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2011
                              • 4383

                              #15
                              Hallo,

                              ja, Bachstelze, das ist so, aber ...

                              Wenn man Pech hat, muss man Ämtern eben nachweisen, dass man ein "direktes" Kind ist, und das macht man tunlichst mittels Geb.-Urkunde, in der beide Eltern genannt sind.
                              Hat man die nicht, hat man schlechte Karten. - Mit etwas Flexibilität ließe sich das in diesem Fall durch Vorlage des Gerichtsbeschlusses an sich regeln, aber was will man machen, wenn sich da jemand so quer stellt und auf Paragraphen rumreitet?

                              Um Fristen geht's ja eigentlich sowieso nicht, das Meldeamt stellt sich leider quer in Bezug auf die Register nach 2002. Da würde wahrscheinlich nur eine richterliche Anordnung helfen, aber wer will schon ein solches Fass aufmachen?

                              Vielleicht klappt's ja auch so, und FB bringt was; ich drücke die Daumen!
                              Herzliche Grüße
                              Scheuck

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