Ahnenforschung.Net Forum

Ahnenforschung.Net Forum (https://forum.ahnenforschung.net/index.php)
-   Begriffserklärung, Wortbedeutung und Abkürzungen (https://forum.ahnenforschung.net/forumdisplay.php?f=57)
-   -   [gelöst] Pupillar Depositorio u.a. (https://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=161935)

Raschdorf 11.05.2018 17:27

Pupillar Depositorio u.a.
 
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1848
Region, aus der der Begriff stammt: Schlesien


Hallo,
mit dem folgenden Text aus einem Hypothekenbuch komme ich nicht ganz klar: "Zwanzig Thaler, welche Besitzer Johann Ratzke zu Folge Schuld- und Hypothekenverschreibung vom 2. März 1848 aus dem Land- und Stadtgerichts Pupillar Depositorio zu Patschkau und zwar aus der Joseph Weidner-Heinersdorffer Curatel-Masse, .... unter Verpfändung dieser Stelle ... erborgt und ... hat eintragen lassen."

Kann mir jemand sagen, was die Begriffe Pupillar Depositorio und Curatel-Masse bedeuten?

Schönen Abend!
Jo

Kasstor 11.05.2018 18:56

Hallo,

hier taucht der erste Begriff ähnlich auf: https://books.google.de/books?id=HD9...ardepo&f=false

pupillar das mündel betreffend

curatel-masse: Werte ( Gegenstände ) die für jemand verwahrt wurden, bei Gericht o. von einem Pfleger verwahrt wurden sh https://books.google.de/books?id=nj5...uratel&f=false

Frdl. Grüße

Thomas

Anna Sara Weingart 11.05.2018 19:38

Hallo
Die Joseph Weidner-Heinersdorffer'sche Hinterlassenschaft konnte nicht an die erbberechtigten Pupillen ausgezahlt werden (weil noch unmündig oder Verbleib unbekannt) und wird deshalb in dem Pupillar Depositorio beim zuständigen Gericht verwahrt.
Wie genau die Rechtsposition der erbberechtigten Nachkommen genau zu beschreiben war, damit sie "Pupillen" genannt zu werden hatten, weiß ich nicht.
Vermutlich waren sie nicht voll geschäftsfähig, sondern standen mal unter Vormundschaft.
https://books.google.de/books?id=Qew...pillen&f=false

Vielleicht wurden die Gelder so lange im Pupillar Depositorio verwahrt, bis die Vormundschaft der Pupillen rechtskräftig aufgehoben worden war.
Viele Grüsse

Raschdorf 11.05.2018 20:02

Hallo,
vielen Dank erst einmal. Ich muss darüber nachdenken und habe dann sicher weitere Fragen.
Jo

Anna Sara Weingart 11.05.2018 21:15

Vielleicht bezieht sich das Wort "Pupillar" in Deinem Fall nicht, wie ich oben schrieb, auf die Erben der Gelder welche im Depositorio liegen, sondern darauf dass das Geld "pupillar" (in Vormundschaft/anstatt) verwahrt wird, so lange bis der Erbe ermittelt bzw. erreicht werden kann. Hat also nichts mit Pupillen zu tun.

Vergleiche dazu die Aufrufe im Amtsblatt: https://books.google.de/books?id=sg5...itorio&f=false

Diese These finde ich jetzt überzeugender, als die meines ersten Beitrags!!

Raschdorf 12.05.2018 14:00

Guten Tag,
ich bedanke mich für alle Antworten.
Vereinfacht kann man vielleicht sagen, dass das Land- und Stadtgericht Patschkau Geld verwaltete, das den Erben des Joseph Weidner zustand. Der Aufenthaltsort der Erben war unbekannt. Teilbeträge dieses Geldes wurden gegen entsprechende Sicherheiten verliehen.
Johann Ratzke erhielt ein Darlehen von 20 Thalern und verpfändete dafür seine "Stelle" (eine Häuslerstelle). Mit Josef Weidner hatte er wahrscheinlich nichts zu tun.
Johann Ratzke war übrigens mein Ur-Urgroßvater und 1799 in Heinersdorf, Kreis Neisse, geboren.
VG
Jo

Anna Sara Weingart 12.05.2018 14:33

Ja. So scheint es zu sein.
Die Erben waren namentlich bekannt. Es gab keine Todesnachricht von ihnen. Daher konnte das Erbe nicht an andere entferntere Verwandte verteilt werden. Das Geld wurde stattdessen vormundschaftlich verwahrt (= "pupillar deposiert"), bis der Kontakt zum Erben hergestellt werden könnte.
Man kann sich denken, dass das Geld lange im Pupillar Depositorio fest sitzen konnte. Vermutlich war die Depositstelle sogar angehalten es durch Verleihung verzinsen zu lassen, insbesondere im Interesse des Eigentümers der Gelder, den Erben.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:13 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.8 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.