judiciali(u)s und senator

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  • Weltenwanderer
    Moderator
    • 10.05.2016
    • 4357

    [gelöst] judiciali(u)s und senator

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1700-1820
    Region, aus der der Begriff stammt: ländliche Gegend um Würzburg in Unterfranken

    Hallo,

    in einigen Dörfern der Würzburger Gegend tauchen in den lateinischen Kirchenbüchern als Berufsbezeichnung immer wieder "judicialis" (oder "judicialius"?) und "senator" auf. Bei so kleinen Dörfern passt bei dem letzteren Begriff die Übersetzung Ratsherr ja eher nicht. Ich denke eher, dass es bei beiden Begriffen um die örtliche Gerichtsbarkeit geht. Aber was genau bedeuten diese Begriffe und wie sind diese voneinander abzugrenzen?

    LG,
    Michael
    Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager, Stiller
    Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
    Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
    Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
    Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner, Hummel

    Mein Stammbaum bei GEDBAS
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo

    judicialis bedeutet einfach "(Mitglied) des Gerichts"
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Wolfg. G. Fischer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.06.2007
      • 4915

      #3
      Hallo,

      ich würde es mit Mitglied des Gerichts (Schöffe) und des Gemeinderats übersetzen.

      LG Wolfgang

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        Wobei immer zu berücksichtigen ist, dass die Gewaltenteilung bis ins 19 Jhdt nicht existierte.
        D.h. Verwaltung und Rspr. waren nicht getrennt, die Dorfrichter, Schulzen, Amtmänner und wie sie auch hiessen übten mit dem örtl. Gremium, Ältestenrat, Dorfrat, 12 Männerrat o.ä. neben der allg. Verwaltung, den fiskalischen Aufgaben (Zehent pp) auch die niedere Rspr. aus während die höhere Rspr. (Blutgericht) den Landesherren bzw. den von ihnen eingesetzten Organen vorbehalten war.
        Judicialis würde ich entspr. als Mitglied, Beisitzer o.ä. des örtl Verwaltungs-und Spruchgremiums ansehen, Senator als Ratsmitglied erst in grösseren Gemeinschaften, Städten evtl. mit interner Aufgabenverteilung (Senate)

        Im Zus. hang mit Dorfgremien habe ich jedenfalls den Begriff "Senator" noch nicht gelesen.
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 21.01.2022, 13:25.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Weltenwanderer
          Moderator
          • 10.05.2016
          • 4357

          #5
          Hallo euch allen,

          vielen Dank für die Hinweise! Ich muss ggf. mal versuchen, die Personen in den Kirchenbüchern mit den Schöppenbüchern abzugleichen, um eine genaue Übersetzung zu finden.

          LG,
          Michael
          Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager, Stiller
          Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
          Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
          Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
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