Datenweitergabe durch ancestry und andere

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  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1515

    Datenweitergabe durch ancestry und andere

    Guten Abend,
    vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten?
    Wenn ich in einen ancestry-Stammbaum meine Daten eingebe, muss ich dann davon ausgehen, dass von "ancestry" diese Daten auch an "Family Search", "Find my Past", "Root Magic" oder andere automatisch weitergegeben werden?
    Den allgemeinen Informationen von "ancestry" konnte ich keine Hinweise dazu entnehmen.
    Danke im Voraus
    Kastulus
  • 1975reinhard
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2008
    • 324

    #2
    Ich denke, Ancestry gehört eher zu denen, die Daten von anderen einsammeln, um sie dann über die Abonnements an seine Kunden zu verkaufen.

    Hierzu ein Artikel aus der Le Monde: https://monde-diplomatique.de/artikel/!5476317

    Viele Grüße
    Reinhard
    Forschungsgebiete:

    waldviertel-genealogie.jimdo.com/
    • NÖ (Waldviertel): Region Gmünd, Weitra, Schrems, Döllersheim

    suedmaehren-genealogie.jimdo.com/
    • Südmähren: Gebiet um Joslowitz

    traunviertel-genealogie.jimdo.com/
    • OÖ: Traunseeregion, Ampflwang, Ottnang,...

    http://sudeten-genealogie.jimdo.com/
    • Böhmen: Beneschau (bei Prag), Königgrätz, Nechanitz, Winterberg/Prachatitz
    • Schlesien: Gebiet um Wigstadtl
    • (Süd-)Mähren: Lispitz

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    • Gertrud Dinse
      Erfahrener Benutzer
      • 09.02.2013
      • 981

      #3
      Einmal im Netz...

      Bei mir kam die Erkenntnis als ich mich bei MyHeritage angemeldet habe und Daten von mir fand, die ich bei einer der von MyHeritage aufgekauften Firmen eingegeben hatte. Aktuell informiert mich MyHeritage immer noch über Suchergebnisse obwohl ich dort kein Kunde mehr bin und meinen Stammbaum dort auch gelöscht hatte.

      Man sollte sich also überlegen, was man online stellt und wie viel. Denn einmal im Netz wird es mühselig Daten wieder zu löschen weil sie sich oft schneller verbreiten als einem lieb ist.

      Man sollte aber auch bedenken, wenn man Kontakte zu anderen Forschern sucht, dann geht es heutzutage nicht ohne Internet.

      LG Gertrud

      Kommentar

      • Kastulus
        Erfahrener Benutzer
        • 18.03.2012
        • 1515

        #4
        Guten Abend und vielen Dank für die Infos. Ich hatte schon so leichte Ahnungen ... Selber habe ich keine Daten in ancestry + Co. eingestellt. Nun habe ich meine Zusammenstellung einem Verwandten in die USA geschickt. Er fragt mich nun freundlicherweise, ob er die Daten in eine Datenbank einstellen darf und mich darauf aufmerksam gemacht, dass dann andere Datenbanken dies übernehmen könnten. Ist ja nett von ihm. Was mach' ich nun ... ? Es sind ja nicht nur meine eigenen Daten, sondern auch die Vorfahren von Großtante Liesi und Großonkel Max. Was die wohl sagen würden, wenn sie ihre Familie im Netz finden? Ich muss nachdenken.
        Kastulus

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        • 1975reinhard
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2008
          • 324

          #5
          Ich halte es so, dass ich nur Daten ab meinen bereits verstorbenen Großeltern weitergebe bzw. online verfügbar mache.

          Viele Grüße
          Reinhard
          Forschungsgebiete:

          waldviertel-genealogie.jimdo.com/
          • NÖ (Waldviertel): Region Gmünd, Weitra, Schrems, Döllersheim

          suedmaehren-genealogie.jimdo.com/
          • Südmähren: Gebiet um Joslowitz

          traunviertel-genealogie.jimdo.com/
          • OÖ: Traunseeregion, Ampflwang, Ottnang,...

          http://sudeten-genealogie.jimdo.com/
          • Böhmen: Beneschau (bei Prag), Königgrätz, Nechanitz, Winterberg/Prachatitz
          • Schlesien: Gebiet um Wigstadtl
          • (Süd-)Mähren: Lispitz

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          • Mismid
            Erfahrener Benutzer
            • 21.02.2009
            • 984

            #6
            Normalerweise kann man einstellen, dass noch lebende Verwandte nicht angzeigt werden, bzw. höchstens deren Name, aber keine weiteren Daten wie Geburtstag usw.
            Im Zweifelsfall löscht man die lebenden Personen aus der Datenbank, bevor man diese veröffentlicht.

            Kommentar

            • ReiSt
              Benutzer
              • 30.05.2012
              • 35

              #7
              Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
              Er fragt mich nun freundlicherweise, ob er die Daten in eine Datenbank einstellen darf und mich darauf aufmerksam gemacht, dass dann andere Datenbanken dies übernehmen könnten.

              Ist halt die Frage welche Daten er einstellen will.
              Wenn es um Daten bei lebenden geht ist es was anderes, als wenn es um Daten von öffentlich einsehbaren Matriken und ähnlichem geht.


              lg


              Stephan

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              • Gertrud Dinse
                Erfahrener Benutzer
                • 09.02.2013
                • 981

                #8
                Ancestry sieht wohl die Persönlichkeitsrechte an den eigenen Daten mit dem Tod des Probanden als beendet an. Das kann dann schon zu Problemen führen, wenn der Betreffende in jungen Jahren verstorben ist. Wobei- da findest dann den Grabstein öffentlich einsehbar auf einen Friedhof.

                Es kommt vielleicht auch darauf an, was man da einstellt. Geburts- und Sterbedaten sagen erst mal nix über die Vita der Person. Zumindest nach meinem Verständnis.

                LG Gertrud

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                • OliverS
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.07.2014
                  • 2938

                  #9
                  Zitat von Gertrud Dinse Beitrag anzeigen
                  Geburts- und Sterbedaten sagen erst mal nix über die Vita der Person. Zumindest nach meinem Verständnis.
                  LG Gertrud
                  Schon, aber nach neuem Datenschutzgesetz wäre ich vorsichtig. weil keiner weiss was nun wirklich geht oder nicht

                  Hatten wir ja schon das Thema.
                  Dauersuchen:

                  1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                  2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                  3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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                  • Gertrud Dinse
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.02.2013
                    • 981

                    #10
                    Und welches Datenschutzgesetz gilt wo? Wenn der Verwandte in den USA Daten einstellt, dies aber nicht mit dem deutschen Gesetz kompatibel ist... was dann? Wie ist das dann z.B. bei Ancestry? Kann ich dann in der amerikanischen Version etwas anderes sehen als in der deutschen?


                    LG Gertrud

                    Kommentar

                    • OliverS
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.07.2014
                      • 2938

                      #11
                      Dann verklagst du ihn hier nach europäischem Recht in Abwesenheit
                      Dauersuchen:

                      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

                      Kommentar

                      • Kastulus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.03.2012
                        • 1515

                        #12
                        Guten Morgen und vielen Dank für die Diskussionsbeiträge. Offensichtlich machen sich auch andere Gedanken zu dieser Frage. Ich bin nach wie vor hin- und hergerissen.

                        Schönen Tag! Kastulus

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                        • Gertrud Dinse
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.02.2013
                          • 981

                          #13
                          Welche Benefit erwartest du dir von dem Einstellen der Daten? Welchen Vorteil, wenn du es dem Forscher erlaubst?

                          Wenn du auf beides gut verzichten kannst... dann untersage es einfach. Wobei- meine Erfahrung: sind die Daten erst mal aus der Hand, dann hast du die Entscheidungshoheit verloren. Der Empfänger kann damit machen, was er für richtig hält. Nicht selten ist das demjenigen überhaupt bewusst, dass er da ev. über seine Grenzen geht.
                          Ich für mich habe es aufgegeben, Daten wieder einsammeln zu wollen. Es ist ein Lehre gewesen aus der man lernt... wobei ich gerade kürzlich selber den Fehler gemacht habe. Von daher... .

                          Es ist, wie es ist. Und wenn wir ehrlich sind- Ego-Googeln betreiben die wenigsten und von daher dürfte sich der Schaden, wenn überhaupt entstanden, in Grenzen halten. Jeder gibt bei Facebook mehr preis als wir jemals an Informationen bekommen können.

                          LG Gertrud

                          Kommentar

                          • Garfield
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.12.2006
                            • 2140

                            #14
                            Ich habe mich letztens bei WikiTree angemeldet, mal zum umschauen und ausprobieren. Es ist ein freies Projekt (ähnlich wie Wikipedia) und nicht von irgendeiner Firma, hauptächlich machen aber Leute aus den USA mit.
                            Vor einer oder zwei Wochen wurden die Datenschutzrichtlinien an die neue Datenschutzverordnung der EU angepasst. Mit dem Hinweis, dass sie davon ausgehen müssten, dass jede eingetragene Person potenziell ein EU-Bürger sein könnte. Daher werden nun alle noch lebenden Personen automatisch für die Öffentlichkeit "versteckt" (ich nehme an, es steht dann "N.N." und keine Lebensdaten), ausser es ist der Datensatz einer angemeldeten Person.
                            Beispiel: meine Daten sind weiterhin sichtbar, wenn ich dort angemeldet bin und meine Daten auf öffentlich schalte. Meine Eltern leben noch und sind dort nicht angemeldet, deren Daten würde nur noch ich sehen.

                            Ich meine, in der neuen Datenschutzverordnung der EU steht auch, dass das Persönlichkeitsrecht einer Person mit ihrem Tod erlischt.
                            Problematisch sind "besonders schützenswerte Daten", dazu gehören auch genetische Informationen.
                            Quelle für beides: https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/

                            Frage ist tatächlich, was man sich mit dem Online-Stellen von Daten erhofft oder befürchtet. Klar, wenn man seine Daten an gar niemanden weiter gibt, hat man wenig Probleme. Aber: will man Forschen, ohne seine mit irgendwem zu teilen?
                            Wenn man Daten online stellt, kann irgendwer die speichern / weiter verwenden. Das ist so und lässt sich nicht vermeiden. Hier wäre es natürlich ideal, wenn man die Daten selber online stellt, dann hat man selbst mehr Einfluss darauf. Aber es wird sich nicht vermeiden lassen, dass entweder eine Firma die Daten woanders hochlädt oder ein anderer Forscher.
                            Viele Grüsse von Garfield

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                            • Julchen53
                              Erfahrener Benutzer
                              • 30.09.2015
                              • 426

                              #15
                              Mich würde interessieren, wer ein Klagerecht hat.
                              Nur der, dessen Familie nachweislich betroffen ist oder jeder andere auch?


                              LG
                              Julchen
                              -----------------------------------------------
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                              Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

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