WAST Auskunft original Soldbuch vorhanden, Herausgabe verweigert

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  • PJ1
    Benutzer
    • 07.10.2013
    • 5

    WAST Auskunft original Soldbuch vorhanden, Herausgabe verweigert

    Hallo liebe Forumsmitglieder

    Ich bin neu hier und hab auch gleich ein kompliziertes Anliegen. Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen. *

    Ich habe im August 2011im Auftrag meijner Mutter eine Anfrage bei der WAST über den im jahre 1953 bereits verstorbenen Onkel, der keine nachfahren und keine lebenden geschwister mehr hat, meiner Mutter gestellt. Dieses Jahr im April kam dann eine postitive Auskunft. Was mich aber noch mehr gefreut hat, dass das original Soldbuch bei der WAST vorhanden ist.

    Ich habe davon eine Kopie bekommen. Daraufhin habe ich erneute einen Antrag bezüglich der Aushändigung des Soldbuchs gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, da laut Auskunf der WAST die deutsche Dienststelle voraussichtlich an das Bundesarchiv angegliedert wird und ihnen seit 2006 untersagt ist, aus dem Bestand Unterlagen herauszugeben.

    Ich war natürlich sehr enttäuscht, da ich mir denke was das Soldbuch der WAST bzw. dem Bundesarchiv den jetzt noch bringen soll.Mittlerweile habe ich beim Bundesarchiv nachgefragt. Diese Anfrage wurde abgelehnt und ich wurde auf die WAST zuruckverwiesen.

    Ich weiß auch, das 2010 einem Bekanntem von mir der Wehrpass des Großvaters von der WAST ausgehändigt wurde. Wieso aber funktioniert es bei mir nicht? Gibt es sonst noch eine Möglichkeit das Soldbuch zu bekommen? Weiß jemand wie ich weiter vorgehen soll? Hat jemand Erfahrung oder ist jemanden auch schon mal der wehrpass oder das soldbuch ausgehändigt worden?

    Vielen Dank ich bin über jeden Rat oder Meinung dankbar
  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1657

    #2
    Hallo,

    auf welcher Grundlage wurde deinem Bekannten denn etwas ausgehändigt?

    Wie sollst du weiter vorgehen? Dir wurde sowohl von der Deutschen Dienststelle als auch dem Bundesarchiv gesagt, dass keine Bestände herausgegeben werden. Das ist verständlich ("Archiv") und zu akzeptieren.

    Wie soll den ein Archiv funktionieren, wenn aus persönlichem Interesse/Betroffenheit Bestände entnommen werden können? In welchem Zustand wären in Deutschland Archive mit militärischen/politischen Beständen, wenn diese Möglichkeit bestanden hätte/bestehen würde?

    Freu dich doch lieber darüber, dass dir Auskunft gegeben werden konnte, dass ein weiterführendes Dokument für dich verfügbar war und du davon eine Reproduktion hast.
    Weiterhin kann man davon ausgehen, dass das Dokument auch in Jahrzehnten noch erhalten und professionell verwahrt ist. Weder das eine noch das andere ist für das durchschnittliche historische Dokument in Privatbesitz anzunehmen.

    Grüße, Acanthurus
    Zuletzt geändert von Acanthurus; 07.10.2013, 12:16.

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Soldbuch....

      Hallo, PJ1 und Acanthurus!
      Grundlegend hast Du sicherlich Recht mit Deinen Gedanken, Acanthurus. Kann man die Sache in diesem speziellen Fall vielleicht aber auch anders sehen? - Wie sieht es mit den Eigentums-Verhältnissen an einer Sache aus?
      Nur mal so "gedacht":
      Kirchenbücher sind von Pastoren erstellt, sie sind ein Verzeichnis der stattgehabten "Ereignisse", sie sind nicht personenbezogen und "gehören" ganz klar der Kirche
      Standesamtsunterlagen sind ebenfalls "offizielle Dokumente", von Behörden erstellt und "gehören" somit generell den Ämtern
      Die Reihe der Dinge, die "offiziell" bzw. amtlich sind, kann man beliebig fortsetzen.
      Was ist dagegen ein Soldbuch? Ist das nicht ein "Ding", das speziell für eine bestimmte Person erstellt worden ist; zu vergleichen vielleicht mit einem Personalausweis? Wenn man das vergleichen kann, gehört ein solches Soldbuch doch wahrscheinlich zum persönlichen Eigentum des betreffenden Menschen und ist demnach dann auch "erb-fähig".
      Welches Interesse besteht für die Allgemeinheit an einem personenbezogenen Soldbuch? Was spricht dagegen, dass die WAST eine Kopie behält und das Original an die "Erben" weiterleitet?
      Wo liegt das öffentliche Interesse an der sachgemässen Verwahrung eines personenbezogenen Soldbuches eines "ganz normalen" Menschen?
      Mag sein, dass ich hier vollkommen falsch denke.... Ich bin für jedes Gegenargument "offen"!
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1657

        #4
        Hallo!

        Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
        Wie sieht es mit den Eigentums-Verhältnissen an einer Sache aus?
        ...
        Was ist dagegen ein Soldbuch? Ist das nicht ein "Ding", das speziell für eine bestimmte Person erstellt worden ist; zu vergleichen vielleicht mit einem Personalausweis? Wenn man das vergleichen kann, gehört ein solches Soldbuch doch wahrscheinlich zum persönlichen Eigentum des betreffenden Menschen und ist demnach dann auch "erb-fähig".
        Da du den Vergleich mit dem Personalausweis bringst: Der gehört nicht dir, sondern dem Staat ("Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.", siehe Personalausweisgesetz).

        Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
        Welches Interesse besteht für die Allgemeinheit an einem personenbezogenen Soldbuch? Was spricht dagegen, dass die WAST eine Kopie behält und das Original an die "Erben" weiterleitet?
        Wo liegt das öffentliche Interesse an der sachgemässen Verwahrung eines personenbezogenen Soldbuches eines "ganz normalen" Menschen?
        Als personenbezogene Unterlage kann es trotzdem für militärhistorische Forschung von Interesse sein. Auch in 100 Jahren kann noch jemand auf Archivalien zurückgreifen, deren Bedeutung heute noch anders gesehen wird oder für deren Nutzung es keine Fragestellung gibt.

        Grüße, Acanthurus

        Kommentar

        • AlfredM
          • 21.07.2013
          • 2247

          #5
          Hallo zusammen

          Meine Meinung ist, das es seit 2006 WAST untersagt ist, Orginaldokumente herauszugeben und dies sollte man
          akzeptieren.

          MfG

          Alfred
          MfG

          Alfred

          Kommentar


          • #6
            Hallo alle miteinander,

            ich würde mich freuen, wenn ich von dem Onkel Kopien von Dokumenten erhalten hätte. Dieses muss ja auch nicht sein, da es nicht die direkte Linie betrifft.

            Wenn all diese vorliegenden Dokumente das Eigentum der Personen wären, über die das Dokument etwas aussagt, wären die Unterlagen nach dem Krieg an die Betroffenen oder ihre Erben ausgehändigt worden. Damit hätten wir viel Geld gespart, da dann kein Archiv dafür erforderlich gewesen wäre. Aber wir würden heute keine Informationen erhalten können. Bei manchen Familien sind doch schon die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden der nächsten Familienangehörigen nicht vorhanden. Also, seid alle froh, dass wir ein Archiv haben, dass diese Dokumete aufbewahrt hat und auch weiterhin aufbewahrt.

            Im Übrigen ist ein Personalausweis nach Eintritt des Todes an das Ordnungsamt bzw. Einwohneramt zurückzugeben. Mit Wehrpässen ist es der gleiche Vorgang. Warum sollte also bei einem Soldbuch eine andere Vorgehensweise eingeführt worden sein.

            Gruß Joanna

            Kommentar

            • Belmener Jong
              Erfahrener Benutzer
              • 30.03.2013
              • 192

              #7
              Hallo PJ1 und alle anderen Forscher,

              im FdW hast du die Anfrage zum Thema doch eigentlich schon beantwortet bekommen. Dementsprechend sind dir ja auch ein paar Tipps gegeben worden. Meines Erachtens ist die Sachlage doch klar und deutlich in dem Schreiben, welches dir die DD (ehemals WASt) dir zustellte, mitgeteilt worden.

              Ich zitiere aus dem im FdW eingestellten Schreiben:
              "Obwohl die Herausgabe der Soldbücher an Hinterbliebene nicht vorgesehen war, wurden in den Nachkriegsjahren sowohl Soldbücher als auch Wehrpässe an nächste Angehörige auf Wunsch herausgegeben.

              Hier ist man offensichtlich dem Grundsatz gefolgt, dass diese Unterlagen als Ausweispapiere Eigentum der jeweils betreffenden Person war und hat daher die Originale ausgehändigt.

              Erst mit Übernahme der Personalunterlagen der früheren Zentralnachweisstelle des Bundesarchivs in Aachen - Kornelimünster im Jahre 2006 ist man von dieser Praxis wieder abgewichen. Das ist darauf zurückzuführen, dass dies Personalunterlagen im rechtmäßigen Besitz des Bundesarchivs sind - auch wenn sie von uns verwaltete und zu unseren Auskünften mit herangezogen werden - und uns untersagt ist aus diesem geschlossenen Bestand Originalunterlagen herauszunehmen.

              Im Hinblich auf eine in den nächsten Jahren zu erwartenden Übernahme zum Bundesarchiv wird diese Vorgehensweise auch bei den im rechtmäßigen Besitz der Deutschen Dienststelle (WASt) befindlichen Personalunterlagen von Wehrmachtsangehörigen angewandt."
              Hier der Link zum FdW als Quellenangabe:http://www.forum-der-wehrmacht.de/th...threadid=32673

              Versuche es über den Datenschutzbeaftragten, wie es im FdW vorgeschlagen wurde. Sollte es nicht klappen, dann freue dich darüber, dass dir eine Kopie des Soldbuches zu deinem Verwandten vorliegt. Viele Familienforscher die bei der DD in Berlin einen Antrag zum militärischen Werdegang eines Familienangehörigen anfordern, bekommen meist nur einen negativen Bescheid!

              In diesem Sinne viel Glück und gutes gelingen.

              Edit: Rechtschreibungskorrektur, Link eingefügt
              Zuletzt geändert von Belmener Jong; 07.10.2013, 15:06.

              Freundliche Grüße
              Freddy
              enne Belmener Jong

              Kommentar

              • Acanthurus
                Erfahrener Benutzer
                • 06.06.2013
                • 1657

                #8
                Hallo,

                ich bezweifle, dass das Soldbuch Eigentum des Soldaten war. Es diente ja gleichzeitig auch als Ausweis.

                @PJ1:
                der Datenschutzbeauftragte wird also laut FdW bemüht (dabei wäre der wohl eher Ansprechpartner, wenn Gesetze zum Datenschutz von der Behörde falsch angewendet werden) und auch der Gang zum Anwalt wird in Betracht gezogen.

                Interessiert dich tatsächlich unsere "Meinung" zum Sachverhalt oder hoffst du nur auf ein paar Kniffe um nach über einem Jahr (laut Thema beim FdW) doch noch deinen Willen zu kriegen?

                A.
                Zuletzt geändert von Acanthurus; 07.10.2013, 15:31.

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                • Karla
                  • 23.06.2010
                  • 1017

                  #9
                  Hallo zusammen !
                  Ich habe von Anfang alles verfolgt und komme auch zu dem Entschluss . Das Soldbuch dort zu belassen. Du hast doch wie ich lesen konnte, eine Kopie bekommen?
                  Von jedem Archiv bekommen wir doch nur Kopien und sind zufrieden damit !
                  Und ich spreche da für viele Forumsfreunde mit .
                  Denn wenn wir unsere Archive nicht hätten , würden wir keine Kopien erhalten.
                  Darum finde ich es völlig in Ordnung, dass es immer Kopien sind die wir durch eine Nachfrage erhalten !
                  Sei zufrieden mit dem was Du hast !

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