Kaufvertrag Colonat 1836

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  • Weberl
    Benutzer
    • 24.05.2012
    • 36

    [gelöst] Kaufvertrag Colonat 1836

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag für ein Colonat
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1836
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Münster/Westfalen


    Liebe Experten, die beigefügten Fotos zeigen weitere Teile eines Kaufvertrages für ein Colonat (auf dem meine Vorfahren lebten) in Telgte bei Münster aus dem Jahr 1836.


    Auf der als Ausschnitt angehängten Titelseite kann ich die Überschrift des Contractes nicht deuten.


    In den ebenfalls angehängten §2, §3 und §5 fehlen mir ein par entscheidende Begriffe:


    §2
    Ankäufer übernimmt folgende auf dem Colonate xxxxxx da das xxxxxx II eingetragene Onera als seine eigene Schuld ohne hierfür Abzug vom Kaufpreise xxxxxx zu können



    1. XXXXXXXXXX Dienstgeld Zwanzig Reichstaler 22 Groschen XXXXXXX in Gelde vier und zwanzig Hühner jährlich an Michaelis so dann drei Scheffel Hafer um Martini der königlichen I. Renthey (= Finanzverwaltungsbehörde vergleichbar dem Finanzamt) Münster

    2. Vier Reichstaler XXXXX Groschen XXXXXgeld jährlich um Martini den II.ten Renthey Münster

    3. Ein Scheffel Gerste jährlich am 11.ten November an die königl. II Renthey Münster

    4. Sieben und zwanzig Schilinge Münsterisch jährlich an die fürstliche Bentheimische Renthey Clarholz.

    Außer dieser XXXXX dem Küster und Pfarrer zu Telgte noch XXXXX XXXXXX zu welchen nicht im Hypothekenbuch eingetragen und auch unbedeutend für xxxxxx übernimmt Käufer ebenfalls XXXXx XXXXX an XXXXX.



    §3
    Der Kaufpreises wegen wurde vereinbart, daß sofort in xxxxx die Summe von Siebenhundert Talern zu zahlen war der xxxxxx welche Bezahlung auch erfolgte und für den Vekäufer über die Anzahlung dieser Summe quittierte xxxxxx Zwei Tausend Sechhundert fünf und Sechzig Thaler und bleibt als erste Hypothek auf xxxxxxx Colonat xxxxxx xxxxxx xxxxxx jährlich Martini zwei Monate später XXXX XXXXX fünf XXXXX

    SEITE 6
    zu zahlen xxxxx und halbjährlich zu beiden xxx Teilen vorbehaltenen xxxxxx xxxxx xxxx und wird auch Kosten des Kaufvertrages in Hypothekenbuch eintragen, XXXX XXXXX das Dominum (= Haus) vom Colonate bis zum XXXXXXX des ganzen Kaufpreise ist XXXXX.



    §5
    Die Verzinsung des Restes vom Kaufpreise die XXXXXX XXXXXXX auf dem XXXXX Gegenstand xxxx.

    Feststehenden xxxx Communal Lasten und Abgaben aller Orts genannt und angenommen, bekannt und unbekannt XXXXXX der XXXXXX erfolgt Martini dieses Jahr.

    -----------------

    Ich freue mich über jedes zusätzliche Wort, das ihr herausfindet.
    Angehängte Dateien
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2223

    #2
    Hallo Weberl,

    dein Text ist ja nicht uninteressant. Aber schau bitte, dass deine Transkription mit den Bildern genau übereinstimmt. Am besten auch die Reihenfolge (du hast auf dem letzten Blatt zwei Textfetzen zusammengesetzt) - das macht es mir und allen anderen hier etwas leichter.

    MfG Grapelli


    Blatt 1: "Cassirt"

    §2
    ... [Text fehlt]

    1. Acht Reichsthaler Dienstgeld
    zwey Reichstaler 22 Groschen
    4 Pfennige in Gelde, vier
    und zwanzig Hühner jährlich
    um Michaelis, sodann drey
    Scheffel Hafer um Martini
    der König[lichen] I. Renthey Münster.

    2. Vier Reichstaler zwölf
    Groschen Zehntgeld jährlich
    um Martini den IIten
    Renthey Münster

    3. Ein Scheffel Gerste jährlich
    am 11ten November der
    König[lichen] II. Renthey Münster.

    4. Sieben und zwanzig Schilinge
    Münsterisch jährlich an die
    Fürstlich Bentheimische Ren-
    they Clarholz.

    Außer diesen stehen dem Küster
    und Pfarrer zu Telgte noch
    einige Praestationen [=Abgaben] zu
    welche nicht im Hypothekenbuch
    ... [weiterer Text fehlt]

    §3
    Des Kaufpreises wegen wurde
    vereinbart, daß sofort in
    actu die Summe von Sieben
    hundert Taler gezahlt wer-
    den müße, welche Zahlung
    auch erfolgte und Herr
    Verkäufer über die Ein-
    zahlung dieser Summe quittirte
    der Rest ad Zwey Tau-
    send Sechs hundert fünf
    und Sechszig Thaler bleibt
    als erste Hypotheque auf
    das verkaufte Colonat gegen
    vier P[roz]ent jährlich Martini
    zwei Monate später aber
    gegen fünf P[roz]ent [zu]

    zu zahlende Zinßen und halbjähri-
    ge beider Teilen vorbehaltene
    Loeße [=Tilgungszahlung] stehen und wird auf
    Kosten des Käufers im Hypothe-
    quenbuch eintragen; auch wird
    das Dominium [=Domäne, Gut] am Colonate bis
    zur Abtragung des ganzen
    Kaufpreißes vorbehalten.

    §5
    Die Verzinsung des Restes
    vom Kaufpreiße, die Ueber-
    nahme der auf dem Ver-
    verkaufte[n] Gegenstand [haftenden]
    ... [weiterer Text fehlt]
    Zuletzt geändert von Grapelli; 10.09.2013, 11:06.
    Herzliche Grße
    Grapelli

    Kommentar

    • Weberl
      Benutzer
      • 24.05.2012
      • 36

      #3
      Hallo Grapelli,
      vielen Dank für die tolle Hilfe. Dass ich die Fotos nicht korrekt zusammengestückelt habe, ist ein Versehen. Doppelten Dank, dass es trotzdem geklappt hat!

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