Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag für ein Colonat
Jahr, aus dem der Text stammt: 1836
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Münster/Westfalen
Jahr, aus dem der Text stammt: 1836
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Münster/Westfalen
Liebe Experten, die beigefügten Fotos zeigen weitere Teile eines Kaufvertrages für ein Colonat (auf dem meine Vorfahren lebten) in Telgte bei Münster aus dem Jahr 1836.
Auf der als Ausschnitt angehängten Titelseite kann ich die Überschrift des Contractes nicht deuten.
In den ebenfalls angehängten §2, §3 und §5 fehlen mir ein par entscheidende Begriffe:
§2
Ankäufer übernimmt folgende auf dem Colonate xxxxxx da das xxxxxx II eingetragene Onera als seine eigene Schuld ohne hierfür Abzug vom Kaufpreise xxxxxx zu können
1. XXXXXXXXXX Dienstgeld Zwanzig Reichstaler 22 Groschen XXXXXXX in Gelde vier und zwanzig Hühner jährlich an Michaelis so dann drei Scheffel Hafer um Martini der königlichen I. Renthey (= Finanzverwaltungsbehörde vergleichbar dem Finanzamt) Münster
2. Vier Reichstaler XXXXX Groschen XXXXXgeld jährlich um Martini den II.ten Renthey Münster
3. Ein Scheffel Gerste jährlich am 11.ten November an die königl. II Renthey Münster
4. Sieben und zwanzig Schilinge Münsterisch jährlich an die fürstliche Bentheimische Renthey Clarholz.
Außer dieser XXXXX dem Küster und Pfarrer zu Telgte noch XXXXX XXXXXX zu welchen nicht im Hypothekenbuch eingetragen und auch unbedeutend für xxxxxx übernimmt Käufer ebenfalls XXXXx XXXXX an XXXXX.
§3
Der Kaufpreises wegen wurde vereinbart, daß sofort in xxxxx die Summe von Siebenhundert Talern zu zahlen war der xxxxxx welche Bezahlung auch erfolgte und für den Vekäufer über die Anzahlung dieser Summe quittierte xxxxxx Zwei Tausend Sechhundert fünf und Sechzig Thaler und bleibt als erste Hypothek auf xxxxxxx Colonat xxxxxx xxxxxx xxxxxx jährlich Martini zwei Monate später XXXX XXXXX fünf XXXXX
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zu zahlen xxxxx und halbjährlich zu beiden xxx Teilen vorbehaltenen xxxxxx xxxxx xxxx und wird auch Kosten des Kaufvertrages in Hypothekenbuch eintragen, XXXX XXXXX das Dominum (= Haus) vom Colonate bis zum XXXXXXX des ganzen Kaufpreise ist XXXXX.
§5
Die Verzinsung des Restes vom Kaufpreise die XXXXXX XXXXXXX auf dem XXXXX Gegenstand xxxx.
Feststehenden xxxx Communal Lasten und Abgaben aller Orts genannt und angenommen, bekannt und unbekannt XXXXXX der XXXXXX erfolgt Martini dieses Jahr.
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Ich freue mich über jedes zusätzliche Wort, das ihr herausfindet.
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