Contract aus 1836 über Verkauf eines Colonates

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  • Weberl
    Benutzer
    • 24.05.2012
    • 36

    [gelöst] Contract aus 1836 über Verkauf eines Colonates

    Quelle bzw. Art des Textes: Contract
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1836
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Westfalen


    Liebe Experten,
    die beigefügten Fotos zeigen Teile eines Kaufvertrages für ein Colonat in Telgte bei Münster aus dem Jahr 1836, auf dem bis dahin meine Vorfahren gelebt haben. Verkäufer ist ein Notar (nicht der Notar der es beurkundet) und Käufer ein neuer Colon. Bei den Paragrafen §4, §6, §7 und §8 kann ich mit meinen mageren Lesekünsten viele Worte nicht entziffern. Es wäre toll, wenn jemand mehr lesen kann:



    §4
    Die Anbaulieferung (?) des Colonates erfolgt Martini a. ausser im XXXXX xxxx Käufer xxxx xxxxx und xxxx xxxx xxxxx xxxxx.


    §6
    An dem Colonat Gebäude wurden mitverkauft die Viehtröge nebst alle XXX XXX XXX und xxxxx befindlichen festen und nicht festen Bretter (??).



    §7
    Ankäufer verzichtet auf die ihm von mir Notar xxxxx xxxxx der Verletzung über und den xxxxx xxxx sich mit dem xxxx Kauf und dem Kaufpreise xxxxx erfolgt xxxx xxxxx und bemerkte xxxxxx. Er den firmentlich (?) zu dem Colonate gehörenden Parzellen und der xxxx xxxxx xxxxx die xxxxx genau xxxxx und die ein Güter und xxxx angegeben und Größe als rechtlich annehmen xxxxxxx.

    §8
    Beide Theile geloben die festhaltung dieses Contractes beim Verbunde ihrer Hab und Güter und über reichen Herrn Verkäufer die Kosten desselben bis zur xxxxxx xxxxxxxx auf den Namen des Ankäufers.




    Ich freue mich über jedes zusätzliche Wort...
    Angehängte Dateien
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2223

    #2
    Hallo Weberl,

    ich habe mich mal dran versucht.
    Viel Spaß damit.

    §4
    Die Ueberlieferung des Colonats
    erfolgt Martini a[nno] curr: [=des laufenden Jahres?], im
    Besitz desselben wird Käufer
    .. sofort gesetzt, und letz[t]erer
    von demselben acceptirt.

    §6
    In dem Colonatse Gebäude werden
    mitverkauft die Viehtröge
    nebst alle auf dem Boden
    desselben befindliche feste
    und nicht festen Bretter.

    §7
    Ankäufer verzichtete auf die
    ihm von mir Notar ver-
    deutlichte Einrede der Ver-
    letzung über die Hälfte,
    erklärte sich mit (dem)

    dem Kauf und dem Kaufpreiße
    wiederholt zufrieden und
    bemerkten, daß Er die sämmt-
    lich zu dem Colonate gehörigen
    Parzellen und darauf haften-
    den Lasten sehr genau känn-
    ten, und die im Güter Auszug
    angegebene Größe als richtig
    annehmen wollte.

    §8
    Beide Theile geloben die Fest-
    haltung dieses Contractes
    beim Verbande ihrer Haab
    und Güter und übernähm
    Herr Verkäufer die Kosten
    desselben bis zur Besitz...
    Berichtigung auf dem Namen
    des Ankäufers.


    MfG Grapelli
    Herzliche Grße
    Grapelli

    Kommentar

    • Weberl
      Benutzer
      • 24.05.2012
      • 36

      #3
      Hallo Grapelli, ich bin begeistert, vielen lieben Dank dafür!

      Besonders interessant ist für mich §7. Eine "Verletzung über die Hälfte" läge vor, wenn der Marktpreis des Colonates weniger als die Hälfte (!) des vereinbarten Kaufpreises betragen würde. Der Ankäufer könnte dann nachträglich die Aufhebung des Vertrages einklagen.

      Dass so ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird, dass der Käufer den Preis gutheißt, könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Kaufpreis vergleichsweise hoch, zumindest kein Schnäppchen, war.

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