Scheidung und Wiederheirat, was könnten die Gründe sein?

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  • Dunkelgraf
    • Heute

    Scheidung und Wiederheirat, was könnten die Gründe sein?

    Hallo alle zusammen,

    mir ist gerade folgende Familienkonstellation untergekommen:

    14.11.1792 Eheschließung Nicolaus Vopp mit Elisabeth Ausch
    15.02.1796 Kirchenbuße Nicolaus Vopp, wegen Schwängerung seiner Magd Sabina Heckmüller
    23.07.1796 Geburt des unehelichen Sohnes Valentin Vopp, Vater Nicolaus Vopp, Mutter Sabina Heckmüller, Dienstmagd
    Oktober 1796 Scheidung des Nicolaus Vopp von Elisabeth Ausch
    17.02.1797 Wiederheirat des Nicolaus Vopp mit Elisabeth Vopp geb. Ausch
    22.03.1797 Tod der Elisabeth Vopp
    21.09.1797 Eheschließung Nicolaus Vopp mit Sabina Heckmüller, seiner Dienstmagd

    ich rätsel daran, welche Gründe es gegeben haben könnte, dass das Ehepaar, nur 4 Monate nach der Scheidung einander wiederheiratet?

    Hat jemand Ideen dazu?

    Merkwürdig auch, dass die Ehefrau nur 4 Wochen nach der Wiederheirat stirbt, und der Wittwer exakt nach Ablauf der gesetzlichen Trauerfrist seine Geliebte heiratet.

    Findet Ihr das nicht auch seltsam?

    Viele Grüße
    Dunkelgraf
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo Dunkelgraf,

    gab es aus der ersten Ehe auch Kinder?

    Diese Sache ist wirklich merkwürdig.
    Ich vermute mal, daß es mit der Krankheit der 1. Frau zu tun hatte.

    Bin auf die Auflösung sehr gespannt.

    Viele Grüße
    Gudrun

    Kommentar

    • Asphaltblume
      Erfahrener Benutzer
      • 04.09.2012
      • 1500

      #3
      Die Wiederheirat kurz vor dem Tod der (Ex)Frau könnte erbrechtliche Gründe gehabt haben. Vielleicht ein Abkommen "du pflegst mich bis zum Ende, dafür vererbe ich dir den Hof".
      Weißt du, wie die Scheidung begründet wurde?
      Gruß Asphaltblume

      Kommentar

      • Dunkelgraf

        #4
        Hi,

        danke für Eure Rückmeldung.

        Zu Euren Gedanken, kann ich folgendes noch ergänzen.

        Erbrechtliche Gründe dürften es nicht gewesen sein. Die Elisabeth Ausch, war auch schon die zweite Frau. Sie stammte aus einem andern Ort und hat in das Anwesen des Witwers Nicolaus Vopp, das er von seiner ersten Frau erbte hineingeheiratet,
        Kinder gab es aus der Ehe Vopp/Ausch zwei, die auch beide erwachsen wurden, geerbt hat den Besitz später der uneheliche Sohn Valentin Vopp.
        Die Scheidung ist mit dem Ehebruch des Nicolaus Vopp begründet.
        Nett zu lesen " und hat die Voppin ihren ungetrwen Ehegespons des nachts im Bette ihrer Magd angetroffen, wie er auch dieser losen Dirne überll in den Stall, in die Tenn und aufs Feld ist nachgeloffen wie eitler Gockel" :-)
        An eine Krankheit der Elisabeth Vopp hab ich auch schon gedacht, aber leider enthält ihr Beerdigungseintrag keinerlei Angaben darüber.
        Würde reine Bamherzigkeit ausreichen die Wiederheirat zu begründen?
        Im Prinzip hätte sich die Elisabeth auch zu ihrem Vater oder einer ihrer Schwestern begeben können, die lebten allesamt in sehr guten Verhältnissen.

        Bin auf weitere Gedanken gespannt!
        LG Dunkelgraf

        Kommentar

        • renatehelene
          • 16.01.2010
          • 1983

          #5
          Hallo Dunkelgraf,

          vielleicht wurde er von dem Pfarrer/Pastor dazu "gezwungen" seine
          geschiedene Frau nochmals zu heiraten
          Nur so ein Gedanke.

          LG Renate

          Kommentar

          • Kunzendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 19.10.2010
            • 2029

            #6
            Hallo Dunkelgraf,

            ich weiß zwar nicht, woher dieser Eintrag ist, aber ich glaube auch, dass das aus erbrechtlichen Gründen so passiert sein könnte.
            Kinder von nichtigen oder ungültigen Ehen wurden erbrechtlich anders behandelt als die von normalen Ehen. Die wurden im Erbfall nämlich ausgelassen bzw. der Erbteil irgendwie anders geteilt.Da müsste man sich das Intestaterbrecht aus der Zeit in der Gegend genauer anschauen. Wenn die Voppen nochmals geheiratet hatten und die Voppin 4 Wochen nachher starb, könnte man fast meinen, dass sie krank war und mit einem Bein im Grab stand. Und der Kinder wegen könnten die Voppen nochmals geheiratet haben. Dass dann später das uneheliche Kind den Hof bekommen hat, ist eine andere Geschichte und wird damit nichts zu tun haben.
            Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 30.07.2013, 20:22.
            G´schamster Diener
            Kunzendorfer

            Kommentar

            • Maaxs
              Benutzer
              • 17.08.2007
              • 13

              #7
              meine vermutung. hört sich an wie eine vermählung auf dem sterbebett. sie wußte das sie sterben wird. vieleicht wollte ? sollte ? oder durfte nicht sie unhehelich sterben ? waren sie katholisch ?

              Kommentar

              • Dunkelgraf

                #8
                Hi Maaxs,

                nein sie waren evangelisch-lutherisch


                Hi Kuzendorfer,

                Kinder von nichtigen oder ungültigen Ehen wurden erbrechtlich anders behandelt als die von normalen Ehen.

                Kann man denn sagen, dass eine geschiedene Ehe einer nichtigen oder ungültigen Ehe gleichzusetzen ist? Ich dachte immer das wäre was anderes?
                Wenn die Voppen nochmals geheiratet hatten und die Voppin 4 Wochen nachher starb, könnte man fast meinen, dass sie krank war und mit einem Bein im Grab stand. Und der Kinder wegen könnten die Voppen nochmals geheiratet haben. Dass dann später das uneheliche Kind den Hof bekommen hat, ist eine andere Geschichte und wird damit nichts zu tun haben.

                Ja, so was hatte ich auch gedacht. Das erscheint mir wirklich bisher am plausibelsten.
                Ob, das wirklich nicht absehbar war, dass der uneheliche Valentin später den Voppen-Hof erbte, weiß ich nicht so recht. Die beiden Kinder aus der Ehe Vopp/Ausch haben später den Großvater Ausch beerbt, und die Tochter zusätzlich noch ihre Patin (Schwester der Elisabeth Ausch)

                Hallo Renate,

                welchen Grund könnte denn der Pfarrer gehabt haben, die beiden zur Wiederheirat zu zwingen? Moralische? Warum dann erst die Scheidung ein paar Monate vorher?

                Die Erklärung mit der todkranken Elisabeth will mir irgendwie am besten gefallen. Aber vielleicht fällt jemanden noch was ein?

                LG
                Dunkelgraf

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                • gudrun
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.01.2006
                  • 3277

                  #9
                  Hallo Dunkelgraf,

                  auf die Auflösung dieses Rätsels bin ich sehr gespannt. Ob es gelöst werden kann, hängt wahrscheinlich auch von der Aktenlage ab.
                  Dass das außereheliche Kind (die Eltern haben dann ja geheiratet) den Hof bekommen hat ist nicht verwunderlich, wenn das das letzte Kind gewesen ist. Oft haben die jüngsten Kinder, egal aus welcher Ehe, den Hof bekommen, damit die Eltern den Hof noch lange bewirtschaften konnten.
                  Vielleicht war es auch bei Deinen Vorfall so.

                  Viele Grüße
                  Gudrun

                  Kommentar

                  • Dunkelgraf

                    #10
                    Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
                    Hallo Dunkelgraf,

                    auf die Auflösung dieses Rätsels bin ich sehr gespannt. Ob es gelöst werden kann, hängt wahrscheinlich auch von der Aktenlage ab.
                    Ich fürchte nicht!

                    Zitat von gudrun Beitrag anzeigen
                    Dass das außereheliche Kind (die Eltern haben dann ja geheiratet) den Hof bekommen hat ist nicht verwunderlich, wenn das das letzte Kind gewesen ist. Oft haben die jüngsten Kinder, egal aus welcher Ehe, den Hof bekommen, damit die Eltern den Hof noch lange bewirtschaften konnten.
                    Vielleicht war es auch bei Deinen Vorfall so.
                    Ich denke damit liegst Du richtig. Der Fall stammt aus dem Herzogtum Sachsen-Coburg und da herrschte das Minoratsrecht d. h. Hoferbe war das jüngste Kind, egal ob Sohn oder Tochter. Insofern war es wohl sogar folgerichtig, dass der Valentin den Hof bekam. Aber das erklärt trotzdem nicht die Wiederheirat nach 4 monatiger Scheidung. Er hätte ja auch gleich nach der Scheidung die Heckmüllerin heiraten können.

                    LG
                    Dunkelgraf

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                    • Kunzendorfer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.10.2010
                      • 2029

                      #11
                      Nochmals hallo,

                      Es könnte auch sein, dass es um die Obhut der Kinder gegangen ist. Kleinkinder blieben bei Scheidung ja ausnahmslos bei der Mutter (außer die Mutter verweilte in einem Hurenhaus, Anm.). Da müsste man sich das damals gültige Zivilrecht ansehen. Die Frage, die sich stellt, ist, was passiert mit den Kleinkindern, wenn die Mutter stirbt und der Vater die Scheidung zuvor verursacht hatte.

                      Zusammenfassend ist aber festzuhalten, dass m.M.n. die erneute Hochzeit nur auf Grund einer zivilrechtliche Frage die ehelichen Kleinkinder betreffend stattfand, also Obsorge, Erbe, oder anderes.

                      Noch eine Anmerkung zu meinem vorigen Kommentar:

                      Zitat von Kunzendorfer Beitrag anzeigen
                      ...
                      Kinder von nichtigen oder ungültigen Ehen wurden erbrechtlich anders behandelt als die von normalen Ehen. Die wurden im Erbfall nämlich ausgelassen bzw. der Erbteil irgendwie anders geteilt....
                      das eine geschiedene Ehe nicht gleich eine nichtige bzw. ungültige ist, weiß ich schon. Ich wollte nur die Frage in den Raum stellen, was sich erbrechtlich für die Kinder bei Scheidung ändert, gleich blieb es aber sicher nicht.
                      Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 31.07.2013, 07:14.
                      G´schamster Diener
                      Kunzendorfer

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                      • mikode
                        Erfahrener Benutzer
                        • 30.04.2012
                        • 476

                        #12


                        Hallo Dunkelgraf,

                        Ob, das wirklich nicht absehbar war, dass der uneheliche Valentin später den Voppen-Hof erbte, weiß ich nicht so recht. Die beiden Kinder aus der Ehe Vopp/Ausch haben später den Großvater Ausch beerbt, und die Tochter zusätzlich noch ihre Patin (Schwester der Elisabeth Ausch)

                        Könnte nicht der Schwiegervater da ein Wörtchen mitgeredet haben. Er wollte vielleicht, daß seine Tochter verheiratet stirbt (wenn sie denn krank war) und im Gegenzug beerben die Kinder aus erster Ehe ihn und sind versorgt und der Sohn aus 2.Ehe bekommt den Hof.
                        Gruß Michael

                        Kommentar

                        • Dunkelgraf

                          #13
                          Zitat von Kunzendorfer Beitrag anzeigen
                          Nochmals hallo,

                          Die Frage, die sich stellt, ist, was passiert mit den Kleinkindern, wenn die Mutter stirbt und der Vater die Scheidung zuvor verursacht hatte.

                          Zusammenfassend ist aber festzuhalten, dass m.M.n. die erneute Hochzeit nur auf Grund einer zivilrechtliche Frage die ehelichen Kleinkinder betreffend stattfand, also Obsorge, Erbe, oder anderes.
                          Hi Kunzendorfer,

                          das ist ein sehr interessanter Aspekt!
                          Spontan hätte ich gesagt, die Kinder wären bei den Paten oder Großeltern untergekommen. Aber wie der Stand natürlich rechtlich ist, wenn ein noch lebender geschiedener Vater vorhanden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
                          Aber dem werde ich mal nachgehen.

                          LG Dunkelgraf

                          Kommentar

                          • Dunkelgraf

                            #14
                            Hi mikode,

                            Zitat von mikode Beitrag anzeigen

                            Könnte nicht der Schwiegervater da ein Wörtchen mitgeredet haben. Er wollte vielleicht, daß seine Tochter verheiratet stirbt (wenn sie denn krank war) und im Gegenzug beerben die Kinder aus erster Ehe ihn und sind versorgt und der Sohn aus 2.Ehe bekommt den Hof.

                            Eretsers wäre vielleicht auch eine Möglichkeit. Zu dem Zeitpunkt der Wiederheirat lebte aber noch der jüngste Bruder der Elisabeth Ausch. Ich glaube da dachte man noch nicht erbrechtlich daran, den Kindern den Großvater beerben zu lassen.

                            Gruß
                            Dunkelgraf

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                            • Rieke
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.02.2012
                              • 1285

                              #15
                              Mutmassungen ueber Jakob.... ehem... Nikolaus :-)

                              Hallo Dunkelgraf,

                              Eine sehr interessante Familienkonstellation, fast ein Krimi

                              Manchmal kann es aber auch sein, dass uns bei der chronologischen Zusammenstellung zu viel ein- und auffaelt

                              Es kann ja auch einfacher (jedoch ebenso kompliziert ) gewesen sein;
                              trotz des sehr abwertenden Vermerks ueber den ungetreuen "Schuerzenjaeger" kann die Elisabeth Ausch ja auch ihren Vopp wirklich geliebt und er sie zu einer Wiederverheiratung ueberredet haben.

                              Solche Sachen gibt es und gab es sicherlich zu jeder Zeit. Bloss weil Moralvorstellungen und gesellschaftliche Konventionen frueher enger waren und fuer uns heute fast nicht mehr nachvollziehbar sind, heisst es doch nicht, dass die Menschen weniger tief und weniger seltsam empfinden konnten.
                              Der Herr Vopp war vielleicht jemand, der gerne richtig verheiratet war, aber es so oder so mit der ehelichen Treue nicht so ernst nahm?

                              Dass die Elisabeth dann so schnell nach der Wiederverheiratung starb (oder gestorben wurde?), war zu dem Zeitpunkt ein zukuenftiges Ereignis, das niemandem bekannt war. Die Fragen stellen sich nur rueckblickend.

                              Wie alt war denn die erste Frau Vopp und woran ist sie gestorben?
                              Wieviel Zeit lag zwischen ihrem Tod und der 1. Eheschliesssung mit Elisabeth Ausch?
                              Und wann ist dann der Nikolaus Vopp selbst gestorben?

                              Wenn es weder vorher noch nachher sonst keine weiteren Unterlage oder Belege fuer die eine oder andere Theorie gibt, dann wird Dir wohl nichts anderes uebrig bleiben, als diesen “Fall” mit den nachweisbaren Fakten sozusagen zu den Akten zu legen.

                              Liebe Gruesse,
                              Rieke
                              Meine Spitzenahnen....
                              waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

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