Ich werde daraus nicht schlau

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  • Baptist
    Erfahrener Benutzer
    • 27.09.2010
    • 426

    Ich werde daraus nicht schlau

    Liebe Forschergemeinde,

    Ein Sohn eines 3 x Urgroßvaters wurde wegen Raub zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt Gott sei Dank der einzige böse Bube, der in
    meiner Familie vorkommt.
    Laut Ortsfamilienbuch wurde er am 1.8.1812 geboren und ist am
    5.3.1852 verstorben.
    Vom Staatsarchiv habe ich eine Kopie einer Seite bekommen, in
    der vermerkt ist, dass er am 11.9.1849 im Zuchthaus eingeliefert
    wurde.
    Unter der Rubrik:" Dauer der Erkenntnis Puplikation" was kann das
    sein ??? steht das Datum 20.8.1847. War das die Verhaftung ???

    Dauer der Detention, vermutlich die Haftstrafe 5 Jahre.
    Ende der Dention, vermutlich Entlassung ??? 20.8.1852
    Nachdem er 1849 eingeliefert wurde, wären 1852 die 5 Jahre
    noch nicht vorbei gewesen.

    Unter der Rubrik Austritt steht ein + , also verstorben am
    23.10.1849, leider ist keine Todesursache angegeben,
    also 3 Jahre früher gestorben als im OFB angegeben.

    Welche Daten stimmen nun ? Kennt jemand die in blau
    geschriebenen Begriffe ?

    Bin gespannt auf Eure Meinungen dazu.
    Ein Servus aus der Schanz
    Baptist
  • gudrun
    Erfahrener Benutzer
    • 30.01.2006
    • 3277

    #2
    Hallo Baptist,

    daraus werde ich auch nicht schlau.
    Ein Onkel meines Großvaters ist im Gefängnis verstorben.
    Ich weiß bis heute nicht, was der angestellt hatte.
    In der Familie wurde der Mann verschwiegen.
    Leider gibt es über den Mann keine Akte, nur die Sterbeurkunde.
    Da hast Du schon ein bisschen mehr in Erfahrung gebracht.

    Viele Grüße
    Gudrun

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    • russenmaedchen
      Erfahrener Benutzer
      • 01.08.2010
      • 1700

      #3
      Hallo Baptist,
      Duden hilft ein wenig weiter:
      Detention: Gewahrsam, Haft, Verwahrung
      Ende der Detention: Das Haftende
      Wäre das dann rechnerisch der 20.8.1852, wenn 20.8.1847 die Verurteilung
      gewesen wäre bzw der Haftbeginn.
      Hm, vielleicht hat ein anderer eine bessere Erklärung.
      Zuletzt geändert von russenmaedchen; 25.07.2013, 14:49.
      Viele Grüße
      russenmädchen






      Kommentar

      • econ
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2012
        • 1424

        #4
        Dauer der Erkenntnis Puplikation (Publikation) meint vielleicht die Urteilsprechung und/oder -Verkündung . Da der Gauner leider abtrünnig war, wurde er erst 1849 ins Gefängnis gebracht.

        Alles ohne Gewähr...

        LG von Econ

        Was die abweichenden Daten des Todes angeht: Ist es denn absolut sicher, daß es sich um die identische Person handelt?

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4842

          #5
          Zitat von econ Beitrag anzeigen
          Dauer der Erkenntnis Puplikation (Publikation) meint vielleicht die Urteilsprechung und/oder -Verkündung . Da der Gauner leider abtrünnig war, wurde er erst 1849 ins Gefängnis gebracht.
          Evtl. saß er vorher auch woanders ein, denn von 1847 - 52 wären das 5 Jahre.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • rocco
            Erfahrener Benutzer
            • 21.12.2009
            • 734

            #6
            Hallo Baptist,

            wenn er am 20.08.1847 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wurde und die gesamte Zeit auch dort verweilte, dann könnte ihm diese Zeit auf die zu verbüßende Haftstrafe angerechnet worden sein. Damit wäre das Haftende am 20.08.1852.

            Eine weitere Möglichkeit:

            Wenn der Vollzug beanstandungsfrei durchgeführt wird, besteht heutzutage die Möglichkeit nach 2/3 der verhängten Strafe auf Bewährung entlassen zu werden. Das entscheidet dann die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht.

            In Deinem Fall käme das (1849 bis August 1852) ganz gut hin.

            Allerdings weiß ich nicht, ob es damals schon die vorzeitige Entlassung nach dem Verbüßen von 2/3 der Haftstrafe gab, das Internet gibt dazu nichts her bzw. habe ich nichts gefunden.

            VG

            Rocco
            "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

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            • Baptist
              Erfahrener Benutzer
              • 27.09.2010
              • 426

              #7
              Ich werde daraus nicht schlau

              Zitat von gki Beitrag anzeigen
              Evtl. saß er vorher auch woanders ein, denn von 1847 - 52 wären das 5 Jahre.
              Hallo gki, hallo Rocca

              Eure Vermutung dürfte richtig sein, denn er wurde von Burghausen nach Kaisheim überstellt.
              Hat evtl. schon zwei Jahre in Burghausen eingesessen.
              Zuletzt geändert von Baptist; 25.07.2013, 18:39. Grund: Erweiterung
              Ein Servus aus der Schanz
              Baptist

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              • Baptist
                Erfahrener Benutzer
                • 27.09.2010
                • 426

                #8
                Zitat von econ Beitrag anzeigen
                Dauer der Erkenntnis Puplikation (Publikation) meint vielleicht die Urteilsprechung und/oder -Verkündung . Da der Gauner leider abtrünnig war, wurde er erst 1849 ins Gefängnis gebracht.

                Alles ohne Gewähr...

                LG von Econ

                Was die abweichenden Daten des Todes angeht: Ist es denn absolut sicher, daß es sich um die identische Person handelt?
                Hallo Econ,

                es handelt sich mit Sicherheit um dieselbe Person, allerdings habe ich
                das Familienbuch nochmals genauesten angeschaut und festgestellt,
                dass der um zwei Jahre ältere Bruder am 23.10.1849 als verstorben
                eingetragen ist. Vermutlich hat sich der Pfarrer beim Erstellen des OFB
                die Daten verwechselt. Damit würde das im Gefängnis angegebene
                Todesdatum stimmen.
                Ein Servus aus der Schanz
                Baptist

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                • Baptist
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.09.2010
                  • 426

                  #9
                  Ich werde daraus nicht schlau

                  Hallo Gudrun, Hallo Russenmädchen,

                  danke dass Ihr auch Gedanken gemacht und mir geantwortet habt.
                  Ein Servus aus der Schanz
                  Baptist

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