2 Wörter Latein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Armand J
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 351

    [gelöst] 2 Wörter Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1767
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Nossen, Sachsen


    Hallo,
    ich bitte um Übersetzung von 2 lateinischen Wörter, ich kann den Sinn
    dieser beiden Wörter nicht bestimmen.

    Auszug aus dem Text:
    ........................ist den 26. Juli mit
    Anna Rosina, weyl. Christian Kühnens, Bergmann in Nauendorf clausis foribus
    copuliert worden.
    Nach dem Internet wäre clausis=verschlossen und foribus=Türflügel,
    fand die Trauung hinter geschlossenen Türen statt, oder bezieht sich, dass auf den Vater.?

    Leider habe ich nicht den Original KB Eintrag.

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe im Voraus


    Viele Grüße
    Armand
  • Genea_Oberbayern
    Erfahrener Benutzer
    • 13.01.2013
    • 110

    #2
    Ich vermute auch, dass die Trauung hinter verschlossenen Türen vollzogen wurde. Hier [http://www.docstoc.com/docs/56210376...stophscheelde] wird auch so etwas erwähnt. Warum eine kirchliche Trauung "privat" sein sollte, ist mir aber auch unklar.

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28377

      #3
      Zitat von Genea_Oberbayern Beitrag anzeigen
      Warum eine kirchliche Trauung "privat" sein sollte, ist mir aber auch unklar.
      Hallo,

      na vielleicht war die Braut hochschwanger???
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Genea_Oberbayern
        Erfahrener Benutzer
        • 13.01.2013
        • 110

        #4
        Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
        Hallo,

        na vielleicht war die Braut hochschwanger???

        Kommentar

        • Cardamom
          Erfahrener Benutzer
          • 15.07.2009
          • 2023

          #5
          Na, da würde ich auch mal nach dem Termin der 1. Geburt nach der Hochzeit schauen ...
          Bei mir im fränkischen Bereich wurde in einem solchen Fall geschrieben: "nach vollzogener Kirchenbuße in aller Stille getraut" - was ja den verschlossenen Flügeln entspricht, ohne Gemeinde, ohne Aufsehen und ohne Atmosphäre der Festlichkeit.

          liebe Grüße
          Cornelia

          Kommentar

          • Armand J
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2009
            • 351

            #6
            Hallo Cornelia, Christine und Genea,
            ich habe mir die Daten der Kinder nochmal vorgenommen,
            das erste Kind ist am 19.10.1767 geboren und die Heirat der Mutter war
            am 26.06.1767, Die Mutter war also bei der Heirat im 7. Monat schwanger und das war nicht mehr zu verheimlichen.

            Also wurde die Trauung "hinter verschlossenen Türen vollzogen"

            Herzlichen Dank für Eure Mühe.

            Viele Grüße
            Armand

            Kommentar

            Lädt...
            X