Hallo,
ich habe eine Familie bei meinen Vorfahren wo 4 uneheliche Kinder sind.
Das 3. ist definitiv vom Vater. Das 4. nicht da Vater schon verstorben.
Nun habe ich mir die Geburtsurkunde vom 1. schicken lassen. Die andere geht noch nicht. Da steht ein Nebeneintrag:
durch eine in beglaubigter Abschrift hierher mitgeteilter Verfügung des Mecklenburg-Strelitzschen Staatsministeriums zu Neustrelitz vom 27.05.1930 ist dem nebenbezeichneten Kinde der FN "Wulff" beigelegt.
Die Geburt war 1899. Bedeutet es jetzt das der Wulff der Vater ist? Oder wie seht ihr das? Ich habe ja schon die Vermutung gehabt das sie alle von einem Vater sind. Jedenfalls bis auf das letzte. Das geht rein rechnerisch schon nicht.
ich habe eine Familie bei meinen Vorfahren wo 4 uneheliche Kinder sind.
Das 3. ist definitiv vom Vater. Das 4. nicht da Vater schon verstorben.
Nun habe ich mir die Geburtsurkunde vom 1. schicken lassen. Die andere geht noch nicht. Da steht ein Nebeneintrag:
durch eine in beglaubigter Abschrift hierher mitgeteilter Verfügung des Mecklenburg-Strelitzschen Staatsministeriums zu Neustrelitz vom 27.05.1930 ist dem nebenbezeichneten Kinde der FN "Wulff" beigelegt.
Die Geburt war 1899. Bedeutet es jetzt das der Wulff der Vater ist? Oder wie seht ihr das? Ich habe ja schon die Vermutung gehabt das sie alle von einem Vater sind. Jedenfalls bis auf das letzte. Das geht rein rechnerisch schon nicht.
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