Frage zu Melderegister

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    Benutzer
    • 16.10.2007
    • 14

    Frage zu Melderegister

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum, forsche aber schon seit längerem nach meinen Ahnen. Bislang habe ich alle vorhandenen Urkunden von den Standesämtern zu meinen direkten Vorfahren zusammengetragen.
    der nächste Schritt wären also die Kirchenbücher. Aber da das leben ja auch noch aus anderen verpflichtungen besteht wird das erst in einigen Monaten etwas werden.

    Nun habe ich gedacht, dass ich mich in der Zwischenzeit an die Melderegister wende. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe dass ich dort auch Informationen zu den nebenlinien erhalten darf. Ist das richtig?

    Die zweite Frage ist, für welchen Zeitraum muß ich mich an welche Stelle wenden? Gibt es da eine einheitliche Regelung bis zu welchem Jahr die einträge bei den Meldeämtern zurrückreichen und wann ich mich z.B. an ein Archiev wenden muß?

    Liebe Grüße
    sarah

  • #2
    RE: Frage zu Melderegister

    Hallo Sarah, ein herzliches bei uns

    Melderegister enthalten neben den Umzugs/Einzugsdaten Namen und Daten des Familienoberhauptes, seinem Ehepartner und den Kindern. Diese Register können eingesehen werden, wenn die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Die Einwohnermeldeämter haben Unterlagen bzw. wissen ob die (älteren) Akten schon ins Archiv abgegeben wurden. Die Auskunft ist kostenpflichtig.

    Ich selbst habe aber die Erfahrung gemacht, dass längst nicht mehr alles vorhanden ist, was für mich wichtig gewesen wäre

    Und je nach Gegend, in der Du anfragen möchtest, mußt Du auch damit rechnen, das gar nichts mehr vorhanden ist

    Viel Erfolg!
    Marlies

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