Voraussetzungen für Auswanderung?

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  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    Voraussetzungen für Auswanderung?

    Hallo zusammen,

    welche Voraussetzungen musste jemand erfüllen, wenn er etwa um
    1901 oder etwas später auswandern wollte?
    Musste er einen Antrag stellen im letzten Wohnort oder war es
    möglich, dass jemand einfach so verschwand? Solch eine
    Auswanderung musste doch bestimmt irgendwie vorbereitet
    werden.
    Kann es sein, dass es im letzten Wohnort noch irgendwelche
    Akten zu dem Vorgang gibt?
    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    Auswanderung

    Hallo, Friederike!
    "Mein" Auswanderer hat 1840 sein Heimat-Dorf verlassen; der Knabe scheint ein nicht unbedingt "unbeschriebenes Blatt" gewesen zu sein. Wie ich im Sonderfindbuch "Auswanderung" entdeckt habe, hatte er eine Geldstrafe von ein Mal 100 Reichstalern und dann noch mal 200 Reichstalern wegen groben Unfugs zu zahlen. In beiden Fällen musste er einen Bürgen stellen, der offenbar diese Summe beglichen hat. Er selbst wird sein Geld für die bevorstehende Auswanderung benötig haben. - Ich nehme also an, dass man schon keine "Altlasten" haben durfte. Soweit ich weiß, war für die Einreise in die USA auch ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorging, dass man zumindest den Start in ein neues Leben selbst finanzieren konnte.
    Wie es mit "Papieren" aussah, habe ich selbst noch nicht so ganz verstanden; hatte angenommen, man brauche zumindest eine Art Geburtsurkunde. Ob das wirklich so war? Wenn ja, sollte man davon ausgehen können, dass da ein "richtiges" Geb.-Datum und ein "richtiger" Name angegeben war. Genau darüber bin ich selbst gestoplert, denn die ebenfalls ausgewanderte (spätere) Ehefrau hat in den USA-Unterlagen ein nachweislich falsches Geb.-Datum, das auch so falsch auf ihrem Grabstein steht. Selbst der Mädchenname wird im Testament des dann verwitweten Ehemannes falsch angegeben.
    Liebe Grüße,
    Scheuck
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Dunkelgraf

      #3
      Hallo Friederike,


      Auch 1901 musste sicher noch abgefragt werden, ob noch irgendwelche Forderungen an den Auswanderer bestanden (ähnlich wie in der angefügten Zeitungsanzeige). Außerdem wuirde er aus seiner Heimatgemeinde entlassen und erhielt einen "Freischein", also müsste es an seinem damaligen Wohnort noch Unterlagen geben. Er musste meines Wissens, genau wie Du vermutest einen Antrag stellen. Allerdings habe ich auch viele Fälle gefunden, wo die Leute einfach so "verduftet" sind, ohne Schein. Oft war auch gefordert, dass der Auswandrer ein bestimmtes Vermögen nachweisen konnte, um sich die Überfahrt udn die erste Zeit in Amerika leisten zu können. Auch darüber gibt es gewöhnlich Schriftverkehr.

      Vielleicht konnte ich Dir einen Hinweis geben.

      Gruß
      Dunkelgraf
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      • Friederike
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 7850

        #4
        Hallo scheuck und Dunkelgraf,

        herzlichen Dank für eure Ausführungen.

        Das macht mir Mut, doch noch weiter zu suchen.
        Dann werde ich als nächstes am letzten bekannten Wohnort
        mal anfragen, ob es alte Unterlagen gibt zu Auswanderern
        bzw. in welchen Unterlagen der Stadt dazu gesucht werden
        müsste.
        Viele Grüße
        Friederike
        ______________________________________________
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        Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
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        • animei
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2007
          • 9235

          #5
          Ich war vor einiger Zeit mal einer Amerikanerin behilflich, etwas über Auswanderer aus Thüringen (um 1850) herauszufinden. Auch da gab es in der Zeitung diese Listen der Auswanderwilligen, denen nach Ablauf einer gewissen Frist auch Reisepässe ausgehändigt wurden. Und auch darüber fand sich was in den Archiven.
          Gruß
          Anita

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          • zimba123
            Erfahrener Benutzer
            • 01.02.2011
            • 735

            #6
            Zitat von Friederike Beitrag anzeigen
            Musste er einen Antrag stellen im letzten Wohnort oder war es möglich, dass jemand einfach so verschwand?
            Hallo Friederike,

            mir liegen für ein kleines Gebiet in Ostwestfalen zwei Listen vor: eine der offiziellen Auswanderer und eine der heimlichen Auswanderer. Das Verhältnis ist grob geschätzt 30:70, wenn nicht sogar 20:80 zugunsten der heimlichen Auswanderer, die "einfach so verschwanden", d. h. ohne offizielle Dokumente. Die Listen beziehen sich eher auf den Zeitraum 1840 bis 1880. Ob eine heimliche Auswanderung auch um 1900 noch so möglich war, weiß ich leider nicht.

            Viele Grüße
            Simone
            Viele Grüße
            Simone

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            • rocco
              Erfahrener Benutzer
              • 21.12.2009
              • 734

              #7
              Hallo Friederike,

              betrifft zwar nicht Deinen Zeitraum, ich halte es aber insgesamt für einen interessanten Link:




              Daraus:

              "Der Bürgerrechtsverzicht
              Durch Erbteilung waren die Höfe zunehmend unwirtschaftlich geworden, von der Bevölkerung wurden hohe Steuern und zahlreiche Dienste verlangt, die Verwaltung war kaum in der Lage, in Notzeiten wie bei den Missernten nach 1815 Hilfe zu leisten. Dagegen wurden Auswanderungsanträge liberal behandelt. Trotzdem war das Sich-Herauslösen aus der Heimat keine einfache Angelegenheit.
              Wer einfach »nach Amerika entwich«, wie oft in den Gemeindeprotokollen angegeben, kam zwar schneller aus dem Land, war aber ohne die nötigen Papiere zumindest bis zum Erreichen des Schiffes zum Untertauchen verurteilt. Wer den offiziellen Weg beschritt, brauchte die Erlaubnis der Regierung, den Pass vom Oberamt, die Sichtvermerke der Durchreiseländer (die seit 1817 vom nötigen Reisegeld abhingen), er durfte keine Schulden hinterlassen, was auch die Steuern mit einschloss. Zudem musste die Auswanderungsabsicht in der Presse bekannt gemacht werden, damit sich Gläubiger melden konnten und wer kurzfristiger abreisen wollte, brauchte einen Bürgen, der für eventuelle Schulden aufkommen sollte. Besitzverhältnisse, und damit auch oft Erbschaftsfragen, mussten geregelt werden, zurückbleibendes Gut wurde verkauft oder versteigert, auf das Bürgerrecht musste verzichtet werden. Die Auswanderung einer Familie war also ein Abschied für immer."


              VG

              Rocco
              "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

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              • ursulaba
                Erfahrener Benutzer
                • 05.01.2010
                • 253

                #8
                Also ich wuerde sagen, dass man um 1900 und danach doch wohl ohne weiteres einen Reisepass beantragen konnte, ohne das Reiseziel anzugeben.
                Reisepaesse wurden doch auch den Handwerkern die auf die Walz gingen erteilt und viele von ihnen gingen auch nach Amerika. Manchen blieben und andere kehrten wieder nach D. zurueck.

                Es sei denn man wollte offiziell auswandern mit Frau und Kindern, konnte man doch als ledige Person mit genuegend Geld sich in einen Zug nach Bremen setzen und sich ein Billet kaufen und mit dem naechsten Schiff nach USA oder England schippern.
                Bei der Auswanderungsstelle konnte man doch angeben, dass man Verwandte in USA besuchen wollte. Das haben wohl viele getan, um sich eine Rueckkehr zu sichern, falls es einem nicht gefiel.

                Reisepaesse wurden gewoehnlich bei der Gemeinde beantragt und vom Landratsamt ausgestellt. Aber ob dies eine Voraussetzung fuer den Kauf eine Billets war denke ich nicht.

                Bei der Ankunft in USA sagte man eben man wolle Onkel Otto soundso in New York besuchen. Nachgeforscht ob es diese Person auch gab, hat da niemand.

                Ursula aus MI

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                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Auswanderung

                  Hallo, zusammen!
                  Ich weiß nicht, ob das alles wirklich soooo einfach war? Zumindest in dem für mich interessanten Zeitraum 1840-1880 finden sich zu jedem "Auswanderer" ganz exakte Angaben (Sonderfindbücher). Da ist immer ein genaues Datum für die "Ausreise" (wahrscheinlich ist damit ein Abmelde-Datum gemeint) angegeben, in vielen Fällen steht auch eine Randbemerkung dabei wie "drei Kinder leben schon in den USA". Das eigentliche Ziel ist dabei nicht genau angegeben, da steht nur "Amerika".
                  Wie das mit den "Papieren" gewesen sein mag, habe ich selbst noch nicht so recht verstanden. In eigens ausgestellten Papieren würde ich z.B. ein "richtiges" Geb.-Datum erwarten, das mit dem im Kirchenbuch identisch sein sollte (hatte man Geb.-Urkunden?; eher nicht, oder). Ich habe noch nicht ergründen können, weshalb "meine" Antoinette angeblich überall 1825 geboren ist (selbst auf dem Grabstein); im Kirchenbuch steht ganz eindeutig der 22.11.1821! - Nächste Frage, welche "Papiere" brauchte man, wenn man in USA heiraten wollte? Offenbar nicht viel, ansonsten wäre der Irrtum hinsichtlich des Geb.-Jahres aufgefallen, oder?
                  Liebe Grüße und allseits viel Erfolg,
                  Scheuck
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

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                  • Friederike
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.01.2010
                    • 7850

                    #10
                    Hallo zusammen,

                    ich danke euch allen herzlich für eure Stellungnahme und
                    dir, rocco, auch für den Link.

                    So oder ähnlich hatte es auch bereits im Netz gefunden.
                    In diesem Fall stellt es sich so dar, dass der Urgroßvater
                    * 1850 meines Mannes 1901 die Familie verlassen hat und
                    nie jemand wieder von ihm hörte. Gerüchte in der Familie
                    besagen, dass er ausgewandert sei. Seine Kinder waren zu
                    diesem Zeitpunkt schon aus dem Haus und die Ehefrau blieb
                    verzweifelt zurück. Das wird daher eher eine heimliche
                    Geschichte gewesen sein.
                    Mir stellt sich nun dabei die Frage, ob er ins Ausland ausgewandert
                    ist oder ob er innerhalb Deutschlands geblieben ist.
                    Unter dem Thema Auswanderung hatte ich bereits versucht,
                    ob er gefunden werden kann:
                    Hallo liebe Auswanderungs-Spezialisten, aus der Familie ist überliefert, dass unser Ur-Großvater Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.1850 in Havelberg seine Familie verlassen hat, als der jüngste Sohn in die Lehre kam. Dies ist um 1900 gewesen. Danach soll der Ur-Großvater ausgewandert sein. Sein letzter bekannter


                    Inzwischen habe ich Mails geschrieben an das zuständige
                    Kreisarchiv und an die Dame aus der Stadtverwaltung, die
                    bis vor einiger Zeit das Archiv der Stadt geleitet hatte.
                    Vielleicht habe ich ja Glück, dass es zu Auswanderungen
                    im Allgemeinen und zu diesem Fall im Speziellen doch noch
                    irgendwelche Unterlagen oder Zeitungsmeldungen gibt.
                    Viele Grüße
                    Friederike
                    ______________________________________________
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                    Kommentar

                    • didirich
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.12.2011
                      • 1344

                      #11
                      Bei Erbangelegenheiten ist so manch verschollenen Auswanderer plötzlich wieder aufgetaucht ! Gründliche Beamte, wie auch heute noch, haben sogar Konsulate in Amerika angeschrieben um rechtsmäßige Erben zu finden.
                      Auch in solchen Akten über verstorbene Hiergebliebene kann man fündig werden.
                      Gruß didirich

                      Kommentar

                      • Friederike
                        Erfahrener Benutzer
                        • 04.01.2010
                        • 7850

                        #12
                        Hallo didirich,

                        vielen Dank für den Hinweis.

                        Leider habe ich noch nicht das genaue Sterbedatum seiner
                        zurückgebliebenen Ehefrau. Dein Tipp ist aber sehr gut, und
                        ich werde dem mit Sicherheit nachgehen.
                        Viele Grüße
                        Friederike
                        ______________________________________________
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                        • ursulaba
                          Erfahrener Benutzer
                          • 05.01.2010
                          • 253

                          #13
                          Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
                          Hallo, zusammen! Nächste Frage, welche "Papiere" brauchte man, wenn man in USA heiraten wollte? Offenbar nicht viel, ansonsten wäre der Irrtum hinsichtlich des Geb.-Jahres aufgefallen, oder?
                          Liebe Grüße und allseits viel Erfolg,
                          Scheuck
                          Scheuck,
                          anders wie in D. wurden Geburten sowie Heiraten ohne viel Papierkram vollzogen und dann nur wenn man einer Kirche angehoerte, war es die Pflicht des Pastor's die Geburt oder Heirat an der zustaendigen Stelle zu melden. Aber auch dies war nicht immer der Fall, besonders da Geburten ja im Familienhaus stattfanden. So kam es, dass mein Ex, zuhause geb. 1943 in Indiana, nie eine Geburtsurkunde hatte. Erst bei unserer Heirat hat er sie beantragt. Es gab eine Zeit vor 1900, wo die Kreisaemter jeden der eine Geburt meldete mit $1 belohnte.
                          Bei der Heirat wurde aehnlich verfahren; man beantragte eine Lizenz in der man das Alter [nicht Geburtsdatum!] der beiden Partner angab und ging damit zum Friedensrichter oder bei kirchl. Trauung zum Pastor und liess sich trauen. End of story.
                          Anbei ein Heiratsantrag aus dem Jahr 1900 in Ohio. Meistens wurde jedoch noch viel weniger info angegeben.

                          Gruss,
                          Ursula
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                          • scheuck
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2011
                            • 4383

                            #14
                            Heirat in USA

                            Hallo, Ursula!
                            Das ist ja spannend...; ich bin natürlich von "deutschen Verhältnissen" ausgegangen, weil ich's nicht anders kenne. Ist aber nachvollziehbar, nirgends wiehert ja der Amtsschimmel so laut wie hier.
                            für Deine Info, liebe Grüße,
                            Scheuck
                            Herzliche Grüße
                            Scheuck

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                            • anika
                              Erfahrener Benutzer
                              • 08.09.2008
                              • 2631

                              #15
                              Hallo Friederike
                              Ob er wirklich auswanderte weist du ja nicht, denn auch heute bleiben Personen die nur Zigaretten holen wollen für immer verschwunden.
                              Ob wirklich eine lange vorbereitete Auswanderung vorlagt oder ob der Urgroßvater nur ein neues Leben begann in dem er mit 51 Jahren aus der Familie verschwand bleibt dahingestellt.
                              Wenn er nach Amerika auswanderte müsste er ja in den Einwanderungslisten auftauchen.

                              anika
                              Ahnenforschung bildet

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