ich habe gerade folgende Mail erhalten, und ich lese das so, das er mir nicht gestattet in seine KB einsicht zu nehmen, oder lese ich das falsch ?
Ausgangspunkt ist meine Mail ich dem ich gebeten habe das er für mich die Daten raussucht oder, wenn er keine Zeit hat ich einen Termin mit ihm vereinbaren würde um selbst die gesuchten Informationen rauszusuchen. Hier seine Antwort:
Sie sind mit der Bitte an mich herangetreten, Einsicht in unsere Kirchenbücher zu nehmen. In den Matrikelbüchern sind immer wieder auch sehr persönliche Eintragungen zu finden, weshalb ich - auch aus datenschutzrechtlichen Gründen - niemanden Einblick in diese Bücher gewähren kann. Es ist mir aus Zeitgründen auch nicht möglich für Sie nach den gewünschten Daten zu suchen - Sie glauben gar nicht wie viele Anfragen aufgrund von Ahnenforschungen an mich herangetragen werden. Auch von Seiten der Diözese werden wir immer wieder im Amtsblatt darauf hingewiesen, "dass mit der Errichtung der Standesämter 1876 diese auch für nachfolgende Auskünfte zum Personenstand zuständig sind. Matrikelbände, die nach 1876 angelegt wurden, sind daher nicht zur Benutzung vorzulegen ... eine Vorlage der Bände zur Einsicht ist nicht möglich." Unsere "Geburtsregister" und "Sterberegister" reichen auch nur bis 1886 bzw. 1891 zurück. Ältere Matrikelbücher werden im Bischöflichen Zentralarchiv in Regensburg aufbewahrt. Dort ist gegen eine Gebühr eine Einsichtnahme bzw. Auskunftserteilung möglich, wahrscheinlich weil die für personenbezogenes Archivgut errichtete Sperrfrist von 30 Jahren nach dem Tod bzw. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Personen besteht. Für mich ist aber diese Möglichkeit der Einsichtnahme äußerst bedenklich, da gerade auch in diesen alten Büchern streng vertrauliche Anmerkungen enthalten sind.
Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen sich an die zuständigen Standesämter zu wenden.
Wie lest ihr diese Mail ?
Lg
Moni
Ausgangspunkt ist meine Mail ich dem ich gebeten habe das er für mich die Daten raussucht oder, wenn er keine Zeit hat ich einen Termin mit ihm vereinbaren würde um selbst die gesuchten Informationen rauszusuchen. Hier seine Antwort:
Sie sind mit der Bitte an mich herangetreten, Einsicht in unsere Kirchenbücher zu nehmen. In den Matrikelbüchern sind immer wieder auch sehr persönliche Eintragungen zu finden, weshalb ich - auch aus datenschutzrechtlichen Gründen - niemanden Einblick in diese Bücher gewähren kann. Es ist mir aus Zeitgründen auch nicht möglich für Sie nach den gewünschten Daten zu suchen - Sie glauben gar nicht wie viele Anfragen aufgrund von Ahnenforschungen an mich herangetragen werden. Auch von Seiten der Diözese werden wir immer wieder im Amtsblatt darauf hingewiesen, "dass mit der Errichtung der Standesämter 1876 diese auch für nachfolgende Auskünfte zum Personenstand zuständig sind. Matrikelbände, die nach 1876 angelegt wurden, sind daher nicht zur Benutzung vorzulegen ... eine Vorlage der Bände zur Einsicht ist nicht möglich." Unsere "Geburtsregister" und "Sterberegister" reichen auch nur bis 1886 bzw. 1891 zurück. Ältere Matrikelbücher werden im Bischöflichen Zentralarchiv in Regensburg aufbewahrt. Dort ist gegen eine Gebühr eine Einsichtnahme bzw. Auskunftserteilung möglich, wahrscheinlich weil die für personenbezogenes Archivgut errichtete Sperrfrist von 30 Jahren nach dem Tod bzw. 120 Jahren nach der Geburt der betroffenen Personen besteht. Für mich ist aber diese Möglichkeit der Einsichtnahme äußerst bedenklich, da gerade auch in diesen alten Büchern streng vertrauliche Anmerkungen enthalten sind.
Ich kann Ihnen deshalb nur empfehlen sich an die zuständigen Standesämter zu wenden.
Wie lest ihr diese Mail ?
Lg
Moni
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