Ankündigung der Auswanderung

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  • Rheingauner
    Erfahrener Benutzer
    • 07.08.2006
    • 259

    Ankündigung der Auswanderung

    Hallo,
    eine Seitenlinie meiner Vorfahren ist zwischen 1849 und 1854 nach Australien ausgewandert, insgesamt 3 Familien (Brüder). Die Auswanderung musste ja damals von der Regierung (hier des Herzogthum Nassau) genehmigt werden, vorher war die Absicht zur Auswanderung in der Zeitung (hier dem Nassauischen Intelligenzblatt) dreimal anzuzeigen, um evtl. Schulden vorher einzutreiben.

    Nun meine Frage dazu wäre, wie lange im Voraus eine solche Auswanderungsabsicht öffentlich bekannt gemacht werden konnte. Also sprich, wieviel Zeit musste mindestens zwischen Bekanntmachung und Auswanderung liegen? Leider konnte ich bisher darauf keine eindeutige Meinung erhalten.
    Grüße
    Björn
    -----------

    IG Rheingau
    http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92
  • ursulaba
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2010
    • 253

    #2
    Bjoern,
    Da lt. Edictalladung evtl. Glaeubiger spaetestens innerhalb 3 Monaten vom Datum der Veroeffentlichung in der Zeitung ihren Anspruch geltend machen mussten, darf eine Frist von 3 Monaten vor der Auswanderung angenommen werden.

    Das kann jedoch in anderen Bundesstaaten unterschiedlich gewesen sein.
    Der angehaengte Zeitungssausschnitt [wenn das geklappt hat] stammt aus Hessen-Darmstadt.

    Ursula
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    • Rheingauner
      Erfahrener Benutzer
      • 07.08.2006
      • 259

      #3
      Hallo Ursula,
      danke für Deine Antwort. Drei Monate ist bisher das kürzeste, was mir genannt wurde, meistens wurden mir 6 bis 12 Monate genannt. 12 Monate finde ich doch eine recht lange Zeit, wenn man bedenkt, was da in der Zwischenzeit noch alles passieren konnte.

      Leider existieren scheinbar auch keine Auswanderungsakten im Hessischen Hauptstaatsarchiv, so dass ich nun gezwungen sein werde, sämtliche Ausgaben des Nassauischen Intelligenzblattes für den in Frage kommenden Zeitraum durchzusehen.
      Das Ganze setzt natürlich voraus, dass die Familien legal ausgewandert sind!
      Grüße
      Björn
      -----------

      IG Rheingau
      http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=92

      Kommentar

      • ursulaba
        Erfahrener Benutzer
        • 05.01.2010
        • 253

        #4
        Ankuendigung der Auswanderung

        Bjoern,
        also bei einer 6-12 Monate langen Wartezeit waere ich auf alle Faelle ohne Konsens abgehauen. Ich habe mehrere Edictalladungen aus dem Lauterbacher Anzeiger kopiert und alle sind mit 3 Monaten befristet.

        Auswanderer die zuerst Hab und Gut veraeussern mussten hatten wohl keine Wahl den Konsens einzuholen im Moment wo ihre Absicht bekannt wurde. Manchmal stand auch in der Zeitung, dass der eine oder andere seinen Hof nicht verkaufen konnte und daher erst etliche Monate spaeter ausgewandert ist.

        Von den rund 100 Familien die aus Angersbach ausgewandert sind ist lediglich einer nach einem Jahr wieder zurueckgekehrt. Dazu musste seine Mutter beim Landratsamt einen Heimatschein beantragen, damit er in D. wieder 'einwandern' konnte.

        Happy Valentine's Day!

        Ursula

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