Oeffentlicher Anzeiger Cöln von 1879
Auf Anstehen des Polizei-Anwaltes beim königlichen Polizei-Gerichte Nro. III zu Cöln sind durch Akt des Gerichtsvollziehers Hinkert hierselbst vom 21. November:
1. Andreas Meyer, geboren zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, zuletzt wohnhaft in Rodenkirchen;
2. Georg Peter Albert, geboren zu Königshoven, Königreich Bayern, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
3. August Hartwich Christian Evers, geboren zu Oldesloe, Kreis Stromarn, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
4. Jakob Müller, geboren zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
5. Friedrich Müller, geboren zu Urbar, Kreis St. Goar, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
6. Johann Merfeld, geboren zu Loosheim, Kreis Merzig, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
7. Joseph Wieshalla, geboren zu Dziekanstwo, Kreis Oppeln, zuletzt wohhaft zu Lindenthal;
8. Heinrich Engels, geboren zu Hünningen, Bürgermeisterei Rondorf, zuletzt wohnhaft in Hüningen;
9. Johann Heinrich Höhl, geboren zu Bergheim, Kreis Nidda, zuletzt wohnhaft zu Fort Kohmar;
10. Gottfried Carl Weyell, geboren zu Herborn, Kreis Dill, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
11. Joseph Schröter, geboren zu Heilsberg, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
12. Wilhelm Jakob Frank, geboren zu Camp, Kreis Rheingau, zuletzt wohnhaft in Bayenthal,
sämmtlich gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung des Königlichen Polizeigerichtes Nro. III zu Cöln am Dienstag den 11. Februar 1879, Vormittags neun Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"im Jahre 1878 als Landwehrmänner ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Hauptthüre des Audienzsaales des Königlichen Polizei-Gerichts Nro. III zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 25. November 1878
Der Ober-Prokurator, Crome
Auf Anstehen des Polizei-Anwaltes beim königlichen Polizei-Gerichte Nro. III zu Cöln sind durch Akt des Gerichtsvollziehers Hinkert hierselbst vom 21. November:
1. Andreas Meyer, geboren zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, zuletzt wohnhaft in Rodenkirchen;
2. Georg Peter Albert, geboren zu Königshoven, Königreich Bayern, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
3. August Hartwich Christian Evers, geboren zu Oldesloe, Kreis Stromarn, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
4. Jakob Müller, geboren zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
5. Friedrich Müller, geboren zu Urbar, Kreis St. Goar, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
6. Johann Merfeld, geboren zu Loosheim, Kreis Merzig, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
7. Joseph Wieshalla, geboren zu Dziekanstwo, Kreis Oppeln, zuletzt wohhaft zu Lindenthal;
8. Heinrich Engels, geboren zu Hünningen, Bürgermeisterei Rondorf, zuletzt wohnhaft in Hüningen;
9. Johann Heinrich Höhl, geboren zu Bergheim, Kreis Nidda, zuletzt wohnhaft zu Fort Kohmar;
10. Gottfried Carl Weyell, geboren zu Herborn, Kreis Dill, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
11. Joseph Schröter, geboren zu Heilsberg, zuletzt wohnhaft zu Rodenkirchen;
12. Wilhelm Jakob Frank, geboren zu Camp, Kreis Rheingau, zuletzt wohnhaft in Bayenthal,
sämmtlich gegenwärtig im Inlande ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort,
vorgeladen worden, in der öffentlichen Sitzung des Königlichen Polizeigerichtes Nro. III zu Cöln am Dienstag den 11. Februar 1879, Vormittags neun Uhr zu erscheinen, um wegen der Beschuldigung:
"im Jahre 1878 als Landwehrmänner ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein"
das Rechtliche erkennen zu hören.
Die Vorladungs-Urkunde ist in Gemäßheit des § 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1855 an der äußeren Hauptthüre des Audienzsaales des Königlichen Polizei-Gerichts Nro. III zu Cöln angeheftet worden.
Cöln, den 25. November 1878
Der Ober-Prokurator, Crome
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