Hallo zusammen,
mir liegt zu meiner Großmutter, die im Jahr 1947 in Niedersachsen geboren wurde, ein Nichtehelichkeitsbeschluss vor mit Urteilsentscheidung zu Gunsten des auf der Geburtsurkunde eingetragenen Vaters.
Die eingetragenen Eltern hatten 1939 in Schlesien geheiratet und sich 1954 scheiden lassen.
Möglicherweise ist das Kind durch ein Notzuchtverbrechen (Vergewaltigung) an der Kindesmutter 1946 in Schlesien gezeugt worden.
Mir vorliegende Meldebescheinigungen zeigen für den Zeitraum unterschiedliche Meldeadressen des Ehepaares auf. Der Vater verzog vorher nach Niedersachsen, die Mutter verblieb in Schlesien, bis sich beide 1947 Monate nach der Geburt des Kindes an einem anderen Ort in Niedersachsen wieder zusammengefunden hatten.
Beide gaben auch in der Vernehmung an, sich zuletzt 1944/1945 gesehen zu haben.
Das Kind wurde mit dem Familiennamen des Vaters geboren, nach dem Gerichtsurteil im Jahr 1955 für unehelich erklärt worden und erhielt den Geburtsnamen der Mutter, bis das Kind Monate später wieder den Namen des Vaters erhielt, obwohl die Eltern inzwischen geschieden und wohnlich ortsgetrennt waren.
Für mich stellen sich die Fragen:
Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?
Vielen Dank!
mir liegt zu meiner Großmutter, die im Jahr 1947 in Niedersachsen geboren wurde, ein Nichtehelichkeitsbeschluss vor mit Urteilsentscheidung zu Gunsten des auf der Geburtsurkunde eingetragenen Vaters.
Die eingetragenen Eltern hatten 1939 in Schlesien geheiratet und sich 1954 scheiden lassen.
Möglicherweise ist das Kind durch ein Notzuchtverbrechen (Vergewaltigung) an der Kindesmutter 1946 in Schlesien gezeugt worden.
Mir vorliegende Meldebescheinigungen zeigen für den Zeitraum unterschiedliche Meldeadressen des Ehepaares auf. Der Vater verzog vorher nach Niedersachsen, die Mutter verblieb in Schlesien, bis sich beide 1947 Monate nach der Geburt des Kindes an einem anderen Ort in Niedersachsen wieder zusammengefunden hatten.
Beide gaben auch in der Vernehmung an, sich zuletzt 1944/1945 gesehen zu haben.
Das Kind wurde mit dem Familiennamen des Vaters geboren, nach dem Gerichtsurteil im Jahr 1955 für unehelich erklärt worden und erhielt den Geburtsnamen der Mutter, bis das Kind Monate später wieder den Namen des Vaters erhielt, obwohl die Eltern inzwischen geschieden und wohnlich ortsgetrennt waren.
Für mich stellen sich die Fragen:
- Warum erhielt sie wieder den Namen des Vaters? Leider komme ich an den Antrag zur Namensänderung beim Landesarchiv nicht ran (Vorgang gelistet, aber Antrag nicht auffindbar und Sperrfristen).
- Wie ermittle ich, sofern überhaupt möglich, wer der richtige leibliche Vater ist?
- Warum lebte das Ehepaar damals zwischenzeitlich getrennt?
Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?
Vielen Dank!
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