Anfechtung Ehelichkeit - Ermittlung des leiblichen Vaters

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  • Forscher93
    Benutzer
    • 11.01.2022
    • 79

    Anfechtung Ehelichkeit - Ermittlung des leiblichen Vaters

    Hallo zusammen,

    mir liegt zu meiner Großmutter, die im Jahr 1947 in Niedersachsen geboren wurde, ein Nichtehelichkeitsbeschluss vor mit Urteilsentscheidung zu Gunsten des auf der Geburtsurkunde eingetragenen Vaters.

    Die eingetragenen Eltern hatten 1939 in Schlesien geheiratet und sich 1954 scheiden lassen.

    Möglicherweise ist das Kind durch ein Notzuchtverbrechen (Vergewaltigung) an der Kindesmutter 1946 in Schlesien gezeugt worden.

    Mir vorliegende Meldebescheinigungen zeigen für den Zeitraum unterschiedliche Meldeadressen des Ehepaares auf. Der Vater verzog vorher nach Niedersachsen, die Mutter verblieb in Schlesien, bis sich beide 1947 Monate nach der Geburt des Kindes an einem anderen Ort in Niedersachsen wieder zusammengefunden hatten.

    Beide gaben auch in der Vernehmung an, sich zuletzt 1944/1945 gesehen zu haben.

    Das Kind wurde mit dem Familiennamen des Vaters geboren, nach dem Gerichtsurteil im Jahr 1955 für unehelich erklärt worden und erhielt den Geburtsnamen der Mutter, bis das Kind Monate später wieder den Namen des Vaters erhielt, obwohl die Eltern inzwischen geschieden und wohnlich ortsgetrennt waren.

    Für mich stellen sich die Fragen:
    1. Warum erhielt sie wieder den Namen des Vaters? Leider komme ich an den Antrag zur Namensänderung beim Landesarchiv nicht ran (Vorgang gelistet, aber Antrag nicht auffindbar und Sperrfristen).
    2. Wie ermittle ich, sofern überhaupt möglich, wer der richtige leibliche Vater ist?
    3. Warum lebte das Ehepaar damals zwischenzeitlich getrennt?



    Hat jemand eine Idee, was ich machen kann?


    Vielen Dank!
  • Jürgen_W
    Erfahrener Benutzer
    • 25.08.2021
    • 295

    #2
    Hallo Forscher93,

    es stellt sich auch die Frage, warum jemand daran interessiert war, ein achtjähriges Scheidungskind für unehelich erklären zu lassen. Geht das aus den Gerichtsakten hervor?
    Vielleicht hängt es damit zusammen, dass der geschiedene Mann nach dem Unehelichkeitsbeschluss keinen Unterhalt mehr für das Kind bezahlen musste.

    Ein DNA-Test Deiner Großmutter könnte Informationen zu ihrem leiblichen Vater ergeben.

    Viele Grüße,
    Jürgen

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    • Forscher93
      Benutzer
      • 11.01.2022
      • 79

      #3
      Hallo Jürgen,

      danke für Deine Nachricht.

      Die Mutter war bereits wieder neu verheiratet und der Vater wollte neu heiraten.

      Meine Großmutter ist leider schon länger nicht mehr am Leben.

      Viele Grüße
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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4072

        #4
        möglicherweise war das ein zwischenschritt zum ziel einer eheungültigkeitserklärung.
        kann als voraussetzung für eine kirchliche heirat nützen, wenn die erste ehe rechtlich nun als nicht geschlossen endete.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • Forscher93
          Benutzer
          • 11.01.2022
          • 79

          #5
          Hallo sternap,

          danke für Deine Nachricht.

          Die Ehe der Eltern wurde 04/1954 rechtskräftig geschieden.
          Nach Anfechtung der Ehelichkeit wurde das Kind 01/1955 rechtkräftig als unehelich erklärt und erhielt den Mädchennamen der Mutter.
          10/1955 folgte dann wieder die Umbenennung mit dem zuvor geführten Familiennamen des Vaters.

          Viele Grüße

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          • Jürgen_W
            Erfahrener Benutzer
            • 25.08.2021
            • 295

            #6
            Hallo Forscher93,

            bei unehelichen Kindern lediger Mütter wurde immer eine Vormundschaftsakte angelegt. Weißt Du ob in diesem Fall nach dem Unehelichkeitsbeschluss eine Vormundschaftsakte angelegt wurde?
            Wenn ja, dann wurde diese beim zuständigen Amtsgericht geführt und könnte heute in dem (Landes-)Archiv zu finden sein, das Akten dieses Amtsgerichts übernommen hat.
            Vielleicht gibt es darin ja eine Erklärung für die Umbenennung 10/1955.

            Viele Grüße,
            Jürgen

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            • Forscher93
              Benutzer
              • 11.01.2022
              • 79

              #7
              Hallo Jürgen,

              nein, das weiß ich leider nicht. Ich frage aber nochmal beim zuständigen Landesarchiv nach.

              Ich habe die mir vorliegenden Unterlagen nochmal geschwärzt beigefügt, damit der Sachverhalt besser nachzuvollziehen ist.

              Viele Grüße
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              • Jürgen_W
                Erfahrener Benutzer
                • 25.08.2021
                • 295

                #8
                Hallo Forscher93,

                im September 1954 und im Januar 1955 gab es offenbar unterschiedliche Pfleger. Daher könntest Du beim Landesarchiv sowohl nach einer Pflegschaftsakte als auch nach einer Vormundschaftsakte fragen.

                Viele Grüße,
                Jürgen

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                • Forscher93
                  Benutzer
                  • 11.01.2022
                  • 79

                  #9
                  Hallo Jürgen,

                  danke für Deine Hilfe. Die Anfrage an das Landesarchiv ist versendet. Sobald ich neue Infos habe, melde ich mich wieder.

                  Viele Grüße

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                  • Weltenwanderer
                    Moderator
                    • 10.05.2016
                    • 4364

                    #10
                    Hallo,

                    den tatsächlichen Vater findest du mit viel Glück per DNA-Genealogie heraus - lass deine Großmutter oder deren Kinder DNA-Tests bei Ancestry machen und lad die Ergebnisse dann bei MyHeritage hoch. Falls es Halbgeschwister gab, solltest du eines von diesen oder ein Kind von diesen den Test machen lassen, um dir die Zuordnung der Matches etwas zu erleichtern.
                    Just heute sind diese Tests noch im Angebot (45€).

                    LG,
                    Michael
                    Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager, Stiller
                    Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
                    Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
                    Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
                    Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner, Hummel

                    Mein Stammbaum bei GEDBAS

                    Kommentar

                    • BAHC
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.07.2007
                      • 1093

                      #11
                      Hallo Forscher 93,

                      Ich spekuliere mal zu Deinen Frage 1:
                      Warum erhielt sie wieder den Namen des Vaters? Leider komme ich an den Antrag zur Namensänderung beim Landesarchiv nicht ran (Vorgang gelistet, aber Antrag nicht auffindbar und Sperrfristen).

                      Die Ehefrau behielt ja anscheinend auch nach der Scheidung den Ehenamen bei. Somit hätte die Tochter einen anderen Namen als sie gehabt. Das wäre sicherlich neben der Scheidung der Mutter noch ein weiterer Grund zur Ausgrenzung der Tochter gewesen.

                      Es waren andere Zeiten.

                      Viele Grüße
                      Birgit

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                      • Forscher93
                        Benutzer
                        • 11.01.2022
                        • 79

                        #12
                        Zitat von Jürgen_W Beitrag anzeigen
                        Hallo Forscher93,

                        im September 1954 und im Januar 1955 gab es offenbar unterschiedliche Pfleger. Daher könntest Du beim Landesarchiv sowohl nach einer Pflegschaftsakte als auch nach einer Vormundschaftsakte fragen.

                        Viele Grüße,
                        Jürgen
                        Hallo Jürgen,

                        die Rückmeldung vom Landesarchiv fiel leider negativ aus, es ist nichts zu ermitteln.

                        Viele Grüße

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                        • Forscher93
                          Benutzer
                          • 11.01.2022
                          • 79

                          #13
                          Zitat von Weltenwanderer Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          den tatsächlichen Vater findest du mit viel Glück per DNA-Genealogie heraus - lass deine Großmutter oder deren Kinder DNA-Tests bei Ancestry machen und lad die Ergebnisse dann bei MyHeritage hoch. Falls es Halbgeschwister gab, solltest du eines von diesen oder ein Kind von diesen den Test machen lassen, um dir die Zuordnung der Matches etwas zu erleichtern.
                          Just heute sind diese Tests noch im Angebot (45€).

                          LG,
                          Michael
                          Hallo Michael,

                          danke für Deine Nachricht.
                          Ich bin den Gentests etwas skeptisch gegenüber, es gibt auch einige kritische Berichte.
                          Vielleicht probiere ich es einfach mal aus, ich habe aber leider nur eine Anlaufstelle.

                          Viele Grüße

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                          • Forscher93
                            Benutzer
                            • 11.01.2022
                            • 79

                            #14
                            Zitat von BAHC Beitrag anzeigen
                            Hallo Forscher 93,

                            Ich spekuliere mal zu Deinen Frage 1:
                            Warum erhielt sie wieder den Namen des Vaters? Leider komme ich an den Antrag zur Namensänderung beim Landesarchiv nicht ran (Vorgang gelistet, aber Antrag nicht auffindbar und Sperrfristen).

                            Die Ehefrau behielt ja anscheinend auch nach der Scheidung den Ehenamen bei. Somit hätte die Tochter einen anderen Namen als sie gehabt. Das wäre sicherlich neben der Scheidung der Mutter noch ein weiterer Grund zur Ausgrenzung der Tochter gewesen.

                            Es waren andere Zeiten.

                            Viele Grüße
                            Birgit
                            Hallo Birgit,

                            danke für Deine Nachricht.

                            Die Ehefrau hatte bereits den Namen des neuen Mannes.
                            Ja tragisch, aber das Verhalten ist in der heutigen Zeit auch noch gegenwärtig.

                            Viele Grüße

                            Kommentar

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