Namensgebung (Vornamen) bei unehelichen Kindern

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  • Genau geahnt
    Erfahrener Benutzer
    • 01.09.2023
    • 143

    Namensgebung (Vornamen) bei unehelichen Kindern

    Hallo zusammen!

    Wie mag die Wahl der/des Vornamen/s eines unehelich geborenen Jungen vor sich gegangen sein, der kurz nach 1900 in ländlicher Umgebung in Norddeutschland zur Welt gekommen ist, als Kind einer 26-Jährigen?
    • Ist anzunehmen, dass die Mutter allein oder jedenfalls maßgeblich darüber bestimmt hat, welchen Vornamen ihr Sohn erhält?

    • Wie wahrscheinlich ist es, dass bei einem mehrteiligen Vornamen – also etwa »Anton Berthold Christian« – einer der Teilnamen auf den (heute unbekannten) Vater des Jungen Bezug nimmt?
    Vielen Dank!
  • Gudrid
    Erfahrener Benutzer
    • 22.04.2020
    • 1253

    #2
    Grüß dich!
    Einfacher als Rätselraten ist im zuständigen Amtsgericht die Vormundschaftakte zu suchen. Da ist eigentlich immer der Vater mit angegeben.
    Liebe Grüße
    Gudrid
    Lieber barfuß als ohne Buch

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    • Genau geahnt
      Erfahrener Benutzer
      • 01.09.2023
      • 143

      #3
      re: Namensgebung (Vornamen) bei unehelichen Kindern

      Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
      Einfacher als Rätselraten ist im zuständigen Amtsgericht die Vormundschaftakte zu suchen.
      Das hat bereits abgewinkt: Die Aufbewahrungsfrist sei inzwischen verstrichen.

      Und bezüglich meiner ersten Frage hätte mir diese Akte auch kaum weiterhelfen können, vermute ich.

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5536

        #4
        Zitat von Genau geahnt Beitrag anzeigen
        • Ist anzunehmen, dass die Mutter allein oder jedenfalls maßgeblich darüber bestimmt hat, welchen Vornamen ihr Sohn erhält?

        Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Es hängt sicherlich davon ab, in welchem Verhältnis die unverheirateten Eltern zueinander standen.

        Mein Ururgroßvater kam unehelich zur Welt. Die Familien der Eltern waren aber befreundet und man heiratete nach der Geburt. Ich habe keine Ahnung, aus welchem Grunde die Urururgroßeltern das nicht bereits vorher getan haben, aber das gute Einvernehmen aller Beteiligten spricht sicherlich dafür, daß man sich den bzw. die Vornamen gemeinsam ausgesucht hat. Vielleicht auch zusammen mit den beiden Großvätern, die als Paten ihre Namen weitergaben.

        Anders dürfte der Fall liegen, wenn der Vater gar keine Absicht hatte, sich mit der Frau, die er geschwängert hat, zu vermählen. Oder wenn es sich gar um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Kaum zu glauben, daß irgendjemand auf die Idee gekommen ist, den Erzeuger danach zu fragen, welcher Vorname denn genehm wäre.
        Suche:

        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
        Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
        Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
        Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
        Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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        • Genau geahnt
          Erfahrener Benutzer
          • 01.09.2023
          • 143

          #5
          re: Namensgebung (Vornamen) bei unehelichen Kindern

          Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
          Anders dürfte der Fall liegen, wenn der Vater gar keine Absicht hatte, sich mit der Frau, die er geschwängert hat, zu vermählen.
          Dennoch könnte die Frau ja gewollt haben, dass mindestens einer der Vornamen ihres Sohnes von seinem Vater stammt.

          Im vorliegenden Fall ist es so, dass ich für zwei der drei gegebenen Vornamen bisher keinen dazu passenden Onkel o. Ä. habe finden können.

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          • Jürgen_W
            Erfahrener Benutzer
            • 25.08.2021
            • 295

            #6
            Zitat von Genau geahnt Beitrag anzeigen
            Das [Amtsgericht] hat [bzgl. Vormundschaftsakten] bereits abgewinkt: Die Aufbewahrungsfrist sei inzwischen verstrichen.
            Hallo Genau geahnt,

            Vormundschaftsakten werden nach Ende der Aufbewahrungsfrist in der Regel nicht vernichtet, sondern vom Amtsgericht an ein Archiv abgegeben, z.B. an ein Landesarchiv.
            Um welches Amtsgericht (und welches Geburtsjahr) geht es denn in Deinem Fall?

            Viele Grüße,
            Jürgen

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            • Gudrid
              Erfahrener Benutzer
              • 22.04.2020
              • 1253

              #7
              Zitat von Jürgen_W Beitrag anzeigen
              Vormundschaftsakten werden nach Ende der Aufbewahrungsfrist in der Regel nicht vernichtet, sondern vom Amtsgericht an ein Archiv abgegeben, z.B. an ein Landesarchiv.
              Ich bekam die Vormundschaftakte meines Urgroßvaters vom Bayerischen Staatsarchiv, ausgestellt 1874.
              Liebe Grüße
              Gudrid
              Lieber barfuß als ohne Buch

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              • Genau geahnt
                Erfahrener Benutzer
                • 01.09.2023
                • 143

                #8
                re: Namensgebung (Vornamen) bei unehelichen Kindern

                Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
                Ich bekam die Vormundschaftakte meines Urgroßvaters vom Bayerischen Staatsarchiv, ausgestellt 1874.
                Das klingt ermutigend! Werde mal bei den in Frage kommenden Archiven nachfragen.

                Dass mich das Amtsgericht gar nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, wundert wohl nur naive Anfänger wie mich ...

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                • Jürgen_W
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.08.2021
                  • 295

                  #9
                  Zitat von Genau geahnt Beitrag anzeigen
                  Das klingt ermutigend! Werde mal bei den in Frage kommenden Archiven nachfragen.
                  Hallo Genau Geahnt,

                  bevor Du jetzt bei mehreren Archiven nachfragst empfehle ich Dir zunächst zu klären welches Landesarchiv bzw. Staatsarchiv wahrscheinlich das Richtige ist und ob in dessen Bestandsübersicht im Internet das relevante Amtsgericht auftaucht. Dann kannst Du dort gezielt nachfragen und ersparst den anderen Archiven unnötige Arbeit. Das Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen in Münster hat z.B. Bestände Q501 bis Q580 mit (u.a.) Vormundschaftssachen von 80 Amtsgerichten aus den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster:


                  Wenn Du das entsprechend für das in Deinem Fall relevante Amtsgericht nicht im Internet findest, dann empfehle ich Dir zur Klärung eine Anfrage im Unterforum für das entsprechende Bundesland (also z.B. im Unterforum "Niedersachsen Genealogie" falls das Amtsgericht in Niedersachsen liegt).

                  Viele Grüße,
                  Jürgen

                  Kommentar

                  • Genau geahnt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.09.2023
                    • 143

                    #10
                    re: Namensgebung (Vornamen) bei unehelichen Kindern

                    Ja – danke, Jürgen!

                    Es kommt möglicherweise erschwerend hinzu, dass die »Pflegeeltern«, bei denen der Junge angeblich aufgewachsen ist, wohl in einem anderen (Gerichts-)Zuständigkeitsbereich lebten als dem, der seinem Geburtsort entsprach. Nicht, dass da bei einer Archivierung womöglich Zuordnungen »korrigiert« wurden ...

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                    • HindeburgRattibor
                      Erfahrener Benutzer
                      • 24.08.2011
                      • 2279

                      #11
                      Zitat von Gudrid Beitrag anzeigen
                      Grüß dich!
                      Einfacher als Rätselraten ist im zuständigen Amtsgericht die Vormundschaftakte zu suchen. Da ist eigentlich immer der Vater mit angegeben.
                      Gilt das auch für Oberschlesien?
                      Mein Ururgroßvater Ernst Kowollik wurde am 4. März 1883 in Kowolowska (später Schmiedewerk, heute Teil von Colonnowska im Kreis Groß-Strehlitz) als unehelicher Sohn der Witwe Marie Graupe (geb. Kowollik) geboren. Sowohl in der Geburtsurkunde als auch im Taufeintrag ist kein Vater angegeben worden.
                      LG HindeburgRattibor

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                      • Gastonian
                        Moderator
                        • 20.09.2021
                        • 3325

                        #12
                        Hallo HindeburgRattibor:


                        Laut Meyers Ortsverzeichnis war damals das Amtsgericht Groß-Strehlitz für Kowolowska zuständig (siehe https://www.meyersgaz.org/place/11053018 und https://www.meyersgaz.org/place/10658041).


                        Jetzt hängt alles davon ab, ob die Akten dieses Amtsgerichts aus der Kaiserreichtszeit erhalten geblieben sind und in irgendeinem Archiv liegen - mit Vormundschaftsakten aus Bayern, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein kein Problem, die liegen jetzt alle in den entsprechenden Landesarchiven, aber Oberschlesien? Da wirst Du wohl im Schlesien-Forum nachfragen müssen, ob sich diese Akten noch in irgendeinem polnischen Archiv befinden.


                        VG


                        --Carl-Henry
                        Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

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                        • HindeburgRattibor
                          Erfahrener Benutzer
                          • 24.08.2011
                          • 2279

                          #13
                          Vielen Dank, Carl-Henry! Werde ich machen!
                          LG HindeburgRattibor

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