Hallo allerseits,
mir ist bei meinen heutigen Recherchen im Kirchenbuch von Mackenrode (Hohnstein) eine Bemerkung des Pfarrers angesichts einer Taufe aus dem Jahre 1696 ins Auge gesprungen.
Die Bemerkung im Wortlaut:
"Es waren diese Eheleute die ersten, zu welchen nach verrichteter Taufe der Gevatter durfte ins Hauß gehen, über welche Ordnung fast jeder unwillig".
Demnach durfte damals aus Tradition der Pate das Haus der Familie seines Patenkindes zumindest unmittelbar nach der Taufe (womöglich sogar dauerhaft) nicht betreten...
Ich vermute, dass da eine Art Aberglaube hinter gesteckt haben könnte (ich vermute, dass der Taufpate als "geistlicher Vater" des Kindes traditionell im Fall des vorzeitigen Todes der Kindseltern als "Vaterersatz" eingesprungen sein könnte - in dem Fall wäre es dann wohl als "böses Omen" erschienen, wenn er das Wohnhaus des Kindes schon zu Lebzeiten von dessen Eltern betreten hätte).
Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Tradition?
Grüße!
mir ist bei meinen heutigen Recherchen im Kirchenbuch von Mackenrode (Hohnstein) eine Bemerkung des Pfarrers angesichts einer Taufe aus dem Jahre 1696 ins Auge gesprungen.
Die Bemerkung im Wortlaut:
"Es waren diese Eheleute die ersten, zu welchen nach verrichteter Taufe der Gevatter durfte ins Hauß gehen, über welche Ordnung fast jeder unwillig".
Demnach durfte damals aus Tradition der Pate das Haus der Familie seines Patenkindes zumindest unmittelbar nach der Taufe (womöglich sogar dauerhaft) nicht betreten...
Ich vermute, dass da eine Art Aberglaube hinter gesteckt haben könnte (ich vermute, dass der Taufpate als "geistlicher Vater" des Kindes traditionell im Fall des vorzeitigen Todes der Kindseltern als "Vaterersatz" eingesprungen sein könnte - in dem Fall wäre es dann wohl als "böses Omen" erschienen, wenn er das Wohnhaus des Kindes schon zu Lebzeiten von dessen Eltern betreten hätte).
Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Tradition?
Grüße!
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