Interessante Tradition bei Taufen in der Grafschaft Hohnstein um 1696

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1176

    Interessante Tradition bei Taufen in der Grafschaft Hohnstein um 1696

    Hallo allerseits,

    mir ist bei meinen heutigen Recherchen im Kirchenbuch von Mackenrode (Hohnstein) eine Bemerkung des Pfarrers angesichts einer Taufe aus dem Jahre 1696 ins Auge gesprungen.

    Die Bemerkung im Wortlaut:
    "Es waren diese Eheleute die ersten, zu welchen nach verrichteter Taufe der Gevatter durfte ins Hauß gehen, über welche Ordnung fast jeder unwillig".

    Demnach durfte damals aus Tradition der Pate das Haus der Familie seines Patenkindes zumindest unmittelbar nach der Taufe (womöglich sogar dauerhaft) nicht betreten...

    Ich vermute, dass da eine Art Aberglaube hinter gesteckt haben könnte (ich vermute, dass der Taufpate als "geistlicher Vater" des Kindes traditionell im Fall des vorzeitigen Todes der Kindseltern als "Vaterersatz" eingesprungen sein könnte - in dem Fall wäre es dann wohl als "böses Omen" erschienen, wenn er das Wohnhaus des Kindes schon zu Lebzeiten von dessen Eltern betreten hätte).

    Kennt jemand von euch eine entsprechende Regelung oder Tradition?

    Grüße!
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  • assi.d
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2008
    • 2676

    #2
    Hallo,

    ich weiß nur, dass das Patenkind später nicht den Paten heiraten durfte. Daher erscheinen z.B. bei unehelichen Kindern auch so viele Paten: man wollte sicher gehen, dass man 18 Jahre später nicht den unehelichen Balg in der Familie hatte.

    Gruß
    Astrid

    Kommentar

    • Sbriglione
      Erfahrener Benutzer
      • 16.10.2004
      • 1176

      #3
      Zitat von assi.d Beitrag anzeigen
      ich weiß nur, dass das Patenkind später nicht den Paten heiraten durfte. Daher erscheinen z.B. bei unehelichen Kindern auch so viele Paten: man wollte sicher gehen, dass man 18 Jahre später nicht den unehelichen Balg in der Familie hatte.
      Hallo Astrid,

      DAS setzt die hohe Anzahl an Paten bei unehelichen Kindern doch direkt mal in ein anderes Licht...
      Ich selbst habe immer geglaubt, dass es da hauptsächlich darum gegangen sei, dem unehelichen Kind die größtmögliche Unterstützung innerhalb des Dorfes zu sichern, weil es ohne Vater auch so schon genug Schwierigkeiten in seinem Leben haben würde. Aber DIE Variante hat durchaus auch etwas für sich!

      Dass man seine eigenen Paten (und zumindest in der Theorie auch dessen Kinder) nicht heiraten durfte, hatte seinen Grund meines Wissens darin, dass mindestens von der katholischen Kirche die "geistliche" Elternschaft im verwandtschaftlichen Sinne lange mit der "natürlichen" Elternschaft gleich gesetzt wurde.
      Interessanter Nebeneffekt: ich habe es in katholischen Regionen bis ins vergangene Jahrhundert hinein kein einziges Mal erlebt, dass die Taufpaten auch nur Cousins der Kindseltern gewesen wären (was die Ahnenforschung nicht gerade leichter macht). In evangelisch-lutherischen Gemeinden wurden dagegen recht häufig engere Verwandte (oft Onkel und Tanten) als Paten herangezogen und ich hatte sogar mal einen Fall, in dem der Pfarrer es als "durchaus erwünscht" bezeichnete, dass ein schon erwachsener Halb-Bruder bei einem Täufling Pate stand...

      Beste Grüße!
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