Problem mit dem Verständnis einer Gerichtsentscheidung von 1671

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1177

    Problem mit dem Verständnis einer Gerichtsentscheidung von 1671

    Hallo allerseits,

    ich habe gerade einen Eintrag aus dem Dardesheimer Gerichtshandelsbuchaus dem Jahre 1671 bearbeitet, bei dem es darum ging, dass einige Leute gemeinsam von Caspar Winckelmann, einem mutmaßlichen Sohn eines meiner Vorfahren die Nachzahlung eines Ackerzinses eingeklagt haben (insgesamt 15 Thaler), den er ihnen schuldig geblieben war.
    Zunächst lief die Sache anscheinend recht "gütlich", da er ihnen seine Schuld eingestand und versprach, seine Schuld zu begleichen, sobald er wieder Bargeld habe (mit Festsetzung eines bestimmten Termines). Außerdem bat er sie darum, noch mehr Äcker von ihnen pachten zu dürfen, was sie ihm auch versprachen.

    Danach wurde es aber schwierig:
    er erklärte nämlich, dass er auch seinerseits eine Forderung an sie habe, die noch aus der Zeit seines Vaters stamme und zeigte als Beleg das "Hausregister" seines längst verstorbenen Vaters, aus dem hervor gehe, dass es noch aus der Zeit des 30jährigen Krieges eine Forderung von gleich 100 Thaler an die Familien der Kläger gebe...
    Diese Forderung wiesen die Kläger zurück, da er keinen Beleg mit Unterschrift vorweisen könne - sie würden nicht zahlen, sofern er ihnen nicht die Originalobligation vorweisen könne!
    Das wiederum erklärte Caspar Winckelmann nicht zu können, da die Originale wie auch zahlreiche andere Unterlagen im Krieg verloren gegangen seien. Im Übrigen hätten die Kläger ihm selbst gesagt, dass es ihnen reiche, wenn er seinen Anspruch auch nur mit einer einzigen Quittung belegen könne...

    So weit dürfte der Konflikt klar sein - aber wie soll ich den letzten Satz des Protokolls verstehen? "Clägern ist das juramentum calumniae zu praestiren auferleg worden, haben sich aber nicht dazu verstehen wollen"?
    Die Kläger sollten offensichtlich beschwören, sich in dem Gerichtsverfahren nicht mutwillig oder böswillig zu verhalten, haben aber diesen Schwur verweigert? Warum hat das Gericht das gefordert? Und was könnte es für Folgen gehabt haben, dass sie diesen Schwur verweigert haben?

    Grüße!
    Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
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  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    ich verstehe das juristische nicht, aber schreibst du bitte die religion der familien zu diesem zeitpunkt und hundert jahre davor dazu?
    es gab nämlich mehrere christliche glaubensrichtungen, wo einem das schwören strikt untersagt war.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




    Kommentar

    • KeineAhnenung
      Erfahrener Benutzer
      • 09.04.2019
      • 156

      #3
      Ich sehs mal so:
      juramentum calumniae zu praestiren auferleg worden:
      Das Gericht hat die Gegenpartei aufgefordert, den Verläumdungseid vor Gericht zu leisten.
      Da sie mehrere Personen waren und Caspar nur eine Person, wäre das bei Gericht
      schwer zu bewerten und sie hätten vermutlich Recht bekommen.

      Damit gab es bei Falschaussage 1671 sicher noch sehr empfindliche Strafen und man musste sich sehr genau überlegen was man beschwört.

      Wenn sie also den Eid verweigert haben, dürfte ihre Aussage nur die halbe Wahrheit gewesen sein und dein Caspar eher im Recht.


      Wie gings aus? Vielleicht erfolgt ein paar Seiten später ein Bescheid?
      Evtl. kann man über den Hof, die Höfgröße, umliegende Hochzeiten und Käufe
      Vorbesitzer etc. darauf schließen, ob um einen Hofkauf /-verkauf geht oder um eine Hochszeit. Dann könnte man schauen, wo/ ob es noch Urkunden dazu gibt.
      Viele Grüße
      Rudi

      Wer ist Burghard Wolf?
      Ich erforsche den Namen Wolf im Jahr 1400 bis ca 1650/ heute
      in den Regionen und Landkreisen: Dachau, Schlehdorf, Unterau, Weilheim, Bad Tölz, Garmisch und im Bay. Oberland.

      mit den Orten Benediktbeuern, Kochel,Murnau,
      Ohlstadt, Weichs, Sindelsdorf, Bad Tölz, Antdorf, Hugelfing, Spatzenhausen, Apfelbichel, Ober- und Unterbraunen, Ettal
      Schwaigen, Ober-/ Untersöchering, Egelfing, Egenried, Habach,Rottenbuch,

      Kommentar

      • Sbriglione
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2004
        • 1177

        #4
        Hallo Rudi,

        Danke für Deine Ausführungen (ich hatte sie lange übersehen und sie deshalb gerade eben erst gelesen).
        Ich bin mal sehr gespannt, ob ich zu dem Fall noch mehr finde (ich glaube, dass ich zumindest aus dem Gerichtsprotokollbuch alles abfotografiert habe, was ich zu den Winkelmanns finden konnte, auch wenn Caspar selbst leider kein Vorfahre von mir ist und ich immer noch nach seiner Verbindung zu meinem Vorfahren Banus Winkelmann suche)!

        Viele Grüße
        Giacomo
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