Nebeneinträge fehlen auf Geburtsurkunde von 1928 - warum?

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  • gembitzhauland
    Benutzer
    • 25.01.2010
    • 74

    Nebeneinträge fehlen auf Geburtsurkunde von 1928 - warum?

    Aus meiner Anfrage zu Heiratseinträgen haben sich drei Geburtsurkunden von 1924, 1926 (beide Standesamt Altona) und 1928 (Standesamt Nord) ergeben.



    Die beiden Urkunden aus Altona haben Nebeneinträge zu Heiraten und Sterbefällen (von 1951 bis 2001 aus Hamburg und Boizenburg), die Nord-Urkunde hat nur den Eintrag der vorherigen Eltern-Ehe von 1923.



    Wie stringent wurden denn Nebeneinträge vermerkt? Gibt es hier zeitliche Unterschiede (ab 2001 keine Nebeneinträge mehr?)? Gibt es Unterschiede zwischen den Standesämtern Altona und HH-Nord? Gibt es Standesämter, die evtl. Personenstandsfälle nicht nach Hamburg-Nord gemeldet haben?



    Natürlich kann es auch sein, dass die Wilhelmine Lissi Zander, geb. 1928, nie geheiratet hat und noch quicklebendig ist und es daher keine Nebeneinträge gibt - ich werde mich also zunächst an das Einwohnermeldeamt wenden. Gibt es da eine zentrale Anlaufstelle oder ist das in Hamburger Bezirke unterteilt?


    Herzlichen Dank!
    Gembitzhauland, heute Gębiczyn, ist eine kleine Kolonistensiedlung bei Czarnikau / Czarnków.
    Meine FN:

    Döhner, Morawetz in Katscher/Leobschütz und Kuchelna (Schlesien)
    Fierek, Pietron in Wengern und Gleiwitz (Schlesien)
    Hube in Stettin (Pommern) und Schwetz a.W. (Westpreussen)
    Jakumeit, Knitsch in den Kreisen Niederung und Insterburg (Ostpreussen)
  • Andre_J
    Erfahrener Benutzer
    • 20.06.2019
    • 1908

    #2
    Hallo,

    es kann auch sein, daß die nebeneintraglose Urkunde aus den Zweitschriften stammt. Diese werden u.U. nicht mit späteren Nebeneinträgen verzeirt, weil sie nicht mehr im Standesamt waren.
    Wenn Erstschriften durch Kriegseinwirkungen verlustig sind, werden Zweitschriften schon mal zur Erstschrift befördert.
    Gruß,
    Andre

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    • gembitzhauland
      Benutzer
      • 25.01.2010
      • 74

      #3
      Oha, Zweitschrift! Dass soetwas existiert wusste ich nicht. Woran erkennt man solch eine Zweitschrift? Wurde diese zeitgleich angefertigt und im gleichen Layout?



      Die Hinweise des Standesamtes auf der Rückseite (Beglaubigte Abschrift) sagen nur "Übereinstimmung der Ablichtung mit dem Eintrag im Geburtenregister ... wird beglaubigt".
      Gembitzhauland, heute Gębiczyn, ist eine kleine Kolonistensiedlung bei Czarnikau / Czarnków.
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      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19748

        #4
        An den Unterschriften der Zeugen und des/der Standesbeamten.
        Wie viele Standesbeamte tauchen im Eintrag auf?
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

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        • AKocur
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2017
          • 1371

          #5
          Hallo,
          Zitat von gembitzhauland Beitrag anzeigen
          Wie stringent wurden denn Nebeneinträge vermerkt?
          ich kann leider nichts zu den Hamburger Standesämtern sagen, aber an einem meiner Hauptforschungsorte, für den ich im Archiv in den Hauptregistern gesucht habe, war es wohl üblich, Randbemerkungen nur dann zu machen, wenn das in der Randbemerkung verzeichnete Ereignis in einem anderen Standesamtsbezirk registriert wurde.

          So konnte ich z.B. aus den Randbemerkungen auf der Heiratsurkunde der Großeltern meiner Schwiegermutter die Heiratesdaten aller 5 Töchter entnehmen. 3 davon heirateten auswärts, die anderen beiden blieben zwar ortstreu, heiraten und starben an ihrem Geburtsort, aber da zwischen der Heirat der Eltern und der der Töchter der Standesamtsbezirk geteilt worden war und die beiden jetzt zu dem "neuen" Bezirk gehörten, wurden auch ihre Heiraten als Randbemerkung vermerkt. War ja jetzt ein anderes Standesamt.
          Auf anderen Heiratsurkunden und Geburtsurkunden, wo mir bekannt war, dass weitere Ereignisse wie man sie in Randbemerkungen erwartet (Heiraten der Kinder, Todesfälle, etc.) im selben Standesamtsbezirk geschehen waren, habe ich eben diese Ereignisse auch nicht als Randbemerkung gefunden (dafür natürlich als eigenen, vollständigen Eintrag in den normalen Registern).

          Im Vergleich zu den Hamburger Standesämtern sind "meine" winzig, da sind auch die Namensregister mehrerer Jahrgänge schnell durchgesehen. Ob man die Erfahrungen also verallgemeinern kann, kann ich nicht sagen. Ich würde aber wohl trotzdem erstmal nach weiteren Einträgen in Hamburg-Nord forschen.

          LG,
          Antje

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          • gembitzhauland
            Benutzer
            • 25.01.2010
            • 74

            #6
            Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
            An den Unterschriften der Zeugen und des/der Standesbeamten.
            Wie viele Standesbeamte tauchen im Eintrag auf?

            Es gibt eine Standesbeamten-Unterschrift sowie die des anzeigenden Vaters - siehe Anhang.


            Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
            Hallo,

            ich kann leider nichts zu den Hamburger Standesämtern sagen, aber an einem meiner Hauptforschungsorte, für den ich im Archiv in den Hauptregistern gesucht habe, war es wohl üblich, Randbemerkungen nur dann zu machen, wenn das in der Randbemerkung verzeichnete Ereignis in einem anderen Standesamtsbezirk registriert wurde.

            Guter Hinweis! Ich habe mal alle Urkunden geprüft, "leider" gibt es auch Randbemerkungen desselben Standesamtes (1956er Heiratsurkunde aus St.-Pauli, was später zum Standesamt HH-Mitte wurde, hat einen Sterbeeintrag von 1988, ebenfalls vom Standesamt HH-Mitte). Aber vielleicht war das ja ein Ausrutscher ...
            Angehängte Dateien
            Gembitzhauland, heute Gębiczyn, ist eine kleine Kolonistensiedlung bei Czarnikau / Czarnków.
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            • Andre_J
              Erfahrener Benutzer
              • 20.06.2019
              • 1908

              #7
              Zitat von gembitzhauland Beitrag anzeigen
              Es gibt eine Standesbeamten-Unterschrift sowie die des anzeigenden Vaters - siehe Anhang.
              Bei der Zweitschrift stände drunter noch:
              Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt,
              ................ am ...ten ...................18...
              Der Standesbeamte.


              Aber bei dieser Urkunde gab es ja auch einen Randeintrag.
              Gruß,
              Andre

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              • gembitzhauland
                Benutzer
                • 25.01.2010
                • 74

                #8
                Gut, also die Zweitschrift-Theorie kann abgehakt werden. Herzlichen Dank an alle Tippgeber!



                Ich habe gestern Auskunft aus dem Hamburger Meldearchiv beantragt und hoffe so, der Sache näher zu kommen.
                Gembitzhauland, heute Gębiczyn, ist eine kleine Kolonistensiedlung bei Czarnikau / Czarnków.
                Meine FN:

                Döhner, Morawetz in Katscher/Leobschütz und Kuchelna (Schlesien)
                Fierek, Pietron in Wengern und Gleiwitz (Schlesien)
                Hube in Stettin (Pommern) und Schwetz a.W. (Westpreussen)
                Jakumeit, Knitsch in den Kreisen Niederung und Insterburg (Ostpreussen)

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                • Zetteltante
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.11.2009
                  • 615

                  #9
                  Es gibt noch zwei Möglichkeiten, warum keine Randbemerkungen vorhanden sein könnten:

                  1. Zur Zeit des zweiten Weltkrieges wurde nicht zwingend zwischen den Standesämtern gemeldet.

                  2. Zwischen BRD und DDR ebenso.

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                  • Ryusoken
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.10.2018
                    • 119

                    #10
                    Hallo zusammen,

                    einige (Hamburger?) Geburtsurkunden enthalten auch keine Randvermerke bzgl. Tod, wenn die Person im Ausland starb. Mir sind da zahlreiche Fälle von Geburten zwischen 1876 und 1903 bekannt, wo die Leutchen in den USA starben und es keinen Randvermerk gab. Die Sterbefälle in Übersee waren zwischen 1950 und 1980. Wie das heutzutage oder in der jüngeren Vergangenheit gehandhabt wurde, weiß ich allerdings nicht.

                    Grüße
                    Sönke

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